Guten Abend,
ich bin ganz neu hier und habe gleich ein Riesenproblem.
Kurz zu mir: Ich bin mit einem Mann verheiratet, der geschieden ist und aus dieser Ehe zwei Kinder hat. Gemeinsam haben wir ein weiteres Kind.
Mein Problem:
Der Unterhalt für alle Kinder und auch für beide Frauen wurde damals mit dem Einkommen nach Steuerklasse IV berechnet. Nachdem ich nun in Elternzeit bin und kein Einkommen mehr habe, ist mein Mann in Steuerklasse III gewechselt. Akut steht eine Unterhaltsneuberechnung an, wobei die Ansprüche aller Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III berechnet werden sollen.
Das hieße für uns, dass wir von den 750 Euro, die wir zum Leben haben, 500 Euro an die Ex abgeben müssten. Von 250 Euro können wir aber nicht leben...
Deswegen meine Frage: Wird das Einkommen nach Steuerklasse III wirklich für alle Beteiligten berücksichtigt? Selbst unser Anwalt geht davon aus, weil nach der Unterhaltsreform "vorhandenes Einkommen" zur Unterhaltsberechnung herangezogen würde...
Ich habe aber hier gestöbert und bin immer darauf gestoßen, dass die Ex nicht von diesem Vorteil profitiert. Wo finde ich denn Angaben dazu, ob sie nun profitiert oder nicht? Ach so, OLG Hamm ist zuständig...
Eine völlig verzweifelte Claudi
ich bin ganz neu hier und habe gleich ein Riesenproblem.
Kurz zu mir: Ich bin mit einem Mann verheiratet, der geschieden ist und aus dieser Ehe zwei Kinder hat. Gemeinsam haben wir ein weiteres Kind.
Mein Problem:
Der Unterhalt für alle Kinder und auch für beide Frauen wurde damals mit dem Einkommen nach Steuerklasse IV berechnet. Nachdem ich nun in Elternzeit bin und kein Einkommen mehr habe, ist mein Mann in Steuerklasse III gewechselt. Akut steht eine Unterhaltsneuberechnung an, wobei die Ansprüche aller Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III berechnet werden sollen.
Das hieße für uns, dass wir von den 750 Euro, die wir zum Leben haben, 500 Euro an die Ex abgeben müssten. Von 250 Euro können wir aber nicht leben...
Deswegen meine Frage: Wird das Einkommen nach Steuerklasse III wirklich für alle Beteiligten berücksichtigt? Selbst unser Anwalt geht davon aus, weil nach der Unterhaltsreform "vorhandenes Einkommen" zur Unterhaltsberechnung herangezogen würde...
Ich habe aber hier gestöbert und bin immer darauf gestoßen, dass die Ex nicht von diesem Vorteil profitiert. Wo finde ich denn Angaben dazu, ob sie nun profitiert oder nicht? Ach so, OLG Hamm ist zuständig...
Eine völlig verzweifelte Claudi