Unterhaltsreform! Jetzt profitiert die Ex von StKl III?

*claudi*

Neues Mitglied
Guten Abend,

ich bin ganz neu hier und habe gleich ein Riesenproblem.

Kurz zu mir: Ich bin mit einem Mann verheiratet, der geschieden ist und aus dieser Ehe zwei Kinder hat. Gemeinsam haben wir ein weiteres Kind.

Mein Problem:
Der Unterhalt für alle Kinder und auch für beide Frauen wurde damals mit dem Einkommen nach Steuerklasse IV berechnet. Nachdem ich nun in Elternzeit bin und kein Einkommen mehr habe, ist mein Mann in Steuerklasse III gewechselt. Akut steht eine Unterhaltsneuberechnung an, wobei die Ansprüche aller Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III berechnet werden sollen.

Das hieße für uns, dass wir von den 750 Euro, die wir zum Leben haben, 500 Euro an die Ex abgeben müssten. Von 250 Euro können wir aber nicht leben...

Deswegen meine Frage: Wird das Einkommen nach Steuerklasse III wirklich für alle Beteiligten berücksichtigt? Selbst unser Anwalt geht davon aus, weil nach der Unterhaltsreform "vorhandenes Einkommen" zur Unterhaltsberechnung herangezogen würde...

Ich habe aber hier gestöbert und bin immer darauf gestoßen, dass die Ex nicht von diesem Vorteil profitiert. Wo finde ich denn Angaben dazu, ob sie nun profitiert oder nicht? Ach so, OLG Hamm ist zuständig...

Eine völlig verzweifelte Claudi
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Herzlich Willkommen hier im Forum erstmal! Wenn du Fragen hast bezüglich des Forums kannst du dich gerne an Ilona oder mich wenden. Wir helfen dir weiter.


Zwecks deiner Problematik, leider kenn ich mich da gar nicht aus. Hast du keinen Anwalt, der dich da beraten kann?
 

*claudi*

Neues Mitglied
Danke.

Wir haben einen Anwalt. Der hat uns immer gut vertreten (sofern wir das überhaupt beurteilen können) und selbst der sagt, dass die Berechnungen für alle Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III gemacht werden und wir 500 Euro an die Ex zahlen müssen. Ich möchte gar nicht wissen, welche Zahlen die Gegenseite "herausfindet"...
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von *claudi*
Kurz zu mir: Ich bin mit einem Mann verheiratet, der geschieden ist und aus dieser Ehe zwei Kinder hat. Gemeinsam haben wir ein weiteres Kind.

So weit so gut ;-)

Der Unterhalt für alle Kinder und auch für beide Frauen wurde damals mit dem Einkommen nach Steuerklasse IV berechnet.

Warum hatte er denn damals 5?
Steuern sind jetzt nicht gerade mein Fachgebiet, aber ich weiß das sich das eigentlich unterjährig nur rechnet wenn du mind. doppelt so viel verdient hast wie er. Dann frage ich mich allerdings warum du in Elternzeit bist und nicht er.

Akut steht eine Unterhaltsneuberechnung an, wobei die Ansprüche aller Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III berechnet werden sollen.

Japp, kann gut sein, warum denn auch nicht? Ich meine den Kindern steht doch allen 3en der gleiche Anteil an Unterhalt von ihrem Vater zu, oder?

Das hieße für uns, dass wir von den 750 Euro, die wir zum Leben haben, 500 Euro an die Ex abgeben müssten. Von 250 Euro können wir aber nicht leben...

Nie im Leben....

Also es gibt Selbstbehalt etc pp. Wie hats du die 750€ berechnet?

Außerdem ist das Geld nicht für die Ex sondern für seine anderen Kinder....

Deswegen meine Frage: Wird das Einkommen nach Steuerklasse III wirklich für alle Beteiligten berücksichtigt?V

Ja, zumindest ziemlich sicher für seine anderen Kinder.

Ich habe aber hier gestöbert und bin immer darauf gestoßen, dass die Ex nicht von diesem Vorteil profitiert.

Also bei den Zahlen unterstelle ich jetzt fast eine Mangelfallberechnung und dann bekommen NUR die Kinder mehr.
Ansonsten profitieren alle Elternteile die sich um Kinder deines Mannes kümmern. Warum sollte da mit zweierlei Mass gemessen werden?

Wo finde ich denn Angaben dazu, ob sie nun profitiert oder nicht? Ach so, OLG Hamm ist zuständig...

Frag hier http://forum.jurathek.de/. Aber lies bitte vorher die Nutzungsbedingungen da, die haben es in sich ;-)

LG,
Tina
 

*claudi*

Neues Mitglied
Original von Hextina
Original von *claudi*
Kurz zu mir: Ich bin mit einem Mann verheiratet, der geschieden ist und aus dieser Ehe zwei Kinder hat. Gemeinsam haben wir ein weiteres Kind.

So weit so gut ;-)

Der Unterhalt für alle Kinder und auch für beide Frauen wurde damals mit dem Einkommen nach Steuerklasse IV berechnet.

Warum hatte er denn damals 5?
Steuern sind jetzt nicht gerade mein Fachgebiet, aber ich weiß das sich das eigentlich unterjährig nur rechnet wenn du mind. doppelt so viel verdient hast wie er. Dann frage ich mich allerdings warum du in Elternzeit bist und nicht er.

Akut steht eine Unterhaltsneuberechnung an, wobei die Ansprüche aller Beteiligten mit dem Einkommen nach Steuerklasse III berechnet werden sollen.

Japp, kann gut sein, warum denn auch nicht? Ich meine den Kindern steht doch allen 3en der gleiche Anteil an Unterhalt von ihrem Vater zu, oder?

Das hieße für uns, dass wir von den 750 Euro, die wir zum Leben haben, 500 Euro an die Ex abgeben müssten. Von 250 Euro können wir aber nicht leben...

Nie im Leben....

Also es gibt Selbstbehalt etc pp. Wie hats du die 750€ berechnet?

Außerdem ist das Geld nicht für die Ex sondern für seine anderen Kinder....

Deswegen meine Frage: Wird das Einkommen nach Steuerklasse III wirklich für alle Beteiligten berücksichtigt?V

Ja, zumindest ziemlich sicher für seine anderen Kinder.

Ich habe aber hier gestöbert und bin immer darauf gestoßen, dass die Ex nicht von diesem Vorteil profitiert.

Also bei den Zahlen unterstelle ich jetzt fast eine Mangelfallberechnung und dann bekommen NUR die Kinder mehr.
Ansonsten profitieren alle Elternteile die sich um Kinder deines Mannes kümmern. Warum sollte da mit zweierlei Mass gemessen werden?

Wo finde ich denn Angaben dazu, ob sie nun profitiert oder nicht? Ach so, OLG Hamm ist zuständig...

Frag hier http://forum.jurathek.de/. Aber lies bitte vorher die Nutzungsbedingungen da, die haben es in sich ;-)

LG,
Tina

Da hast Du aber kräftig etwas falsch verstanden.

Mein Mann war nie in Steuerklasse 5! Wir hatten vor der Geburt beide Steuerklasse 4- das habe ich auch so geschrieben... Damit dürfte sich die Frage nach unsere Rollenverteilung wohl erübrigen!

Es versteht sich von selbst, dass alle Kinder den gleichen finanziellen Anteil von ihrem Vater bekommen. Danach habe ich nicht gefragt! Ich sprach von allen Beteiligten- bezogen auf drei Kinder und zwei Frauen.

750 Euro sind das Geld für unsere monatlichen Ausgaben wie Essen, Kleidung, Pflege, Telefon, GEZ, Versicherungen, etc. Und laut RA sollen wir davon 500 Euro BU zahlen, während uns 250 Eurobleiben. Die reichen selbst bei den größten Einschränkungen nicht.

Ein Mangelfall liegt nach der Berechnung mit dem Einkommen nach Steuerklasse 3 nicht vor. Lediglich wenn mit dem Einkommen nach 4 gerechnet würde, bleibt kein Geld für die Frauen...

Es profitieren alle Elternteile? Die Kinder aus erster Ehe werden bis 16 Uhr in der Schule betreut, während die Ex zwei bis drei Vormittage a 4 Stunden arbeitet. Wo ist denn mein "Profit", wenn ich mit dem Säugling wieder arbeiten muss, damit sie noch mehrUnterhalt bekommt und wir trotzdem leben können?

Mal nebenbei: Sie hat trotz Trennung bis zum dritten Lebensjahr des jüngeren Kindes zu Hause bleiben dürfen...

VG,
Claudi
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von *claudi*
Da hast Du aber kräftig etwas falsch verstanden.

Japp. sorry for that.
Ich sollte so spät nimmer antworten weil ich hab echt die IV als V gelesen :-/

Damit dürfte sich die Frage nach unsere Rollenverteilung wohl erübrigen!

Da hast du mich missverstanden ;-)
Ich wollte nicht die Rollenverteilung hinterfragen.

Ich sprach von allen Beteiligten- bezogen auf drei Kinder und zwei Frauen.

Japp, das hatte ich schon verstanden. So wie ich das Gesetz verstanden habe ist dem so. Aber ich bin keine Rechtsexpertin. Bitte frag das bei den Juristen.

Und laut RA sollen wir davon 500 Euro BU zahlen, während uns 250 Eurobleiben.

BU?
Also Unterhalt wird nach bereinigtem Netto berechnet, nicht nachdem was nach Ausgaben bleibt.

Lediglich wenn mit dem Einkommen nach 4 gerechnet würde, bleibt kein Geld für die Frauen...

Wieviel bleibt denn für die Frauen und wieviel soll dann allein die die Ex gezahlt werden?

Es profitieren alle Elternteile?

Japp, von der heutigen Situation, sdu kannst ja nicht jemanden schlechter behandeln weil er gestern mehr hatte. Vergangenheit kann man nicht ändern.

Die Kinder aus erster Ehe werden bis 16 Uhr in der Schule betreut, während die Ex zwei bis drei Vormittage a 4 Stunden arbeitet
Wenn die Ex sich das leisten kann.....

Wo ist denn mein "Profit", wenn ich mit dem Säugling wieder arbeiten muss, damit sie noch mehrUnterhalt bekommt und wir trotzdem leben können?

Du bist AFAIR heute gleichrangig gestellt zu der Mutter seiner anderen Kinder.

Mal nebenbei: Sie hat trotz Trennung bis zum dritten Lebensjahr des jüngeren Kindes zu Hause bleiben dürfen... i

Shit happens.
Dafür hast du heute den Mann ;-)

Isso, war eure Lebensentscheidung kann man machen nichts. Wie sollte denn soetwas aufgerechnet werden? Es kann sein das sie heute keinen U-Anspruch mehr hat, weil ihre Kinder älter sind, aber das bitte auch die wissenden in dem angegebenen Link fragen.

LG,
Tina
 

*claudi*

Neues Mitglied
Original von Hextina


Und laut RA sollen wir davon 500 Euro BU zahlen, während uns 250 Eurobleiben.

BU? Betreuungsunterhalt!
Also Unterhalt wird nach bereinigtem Netto berechnet, nicht nachdem was nach Ausgaben bleibt.

Das weiss ich. Und nochmal: Wenn wir 500 Euro zahlen sollen, bleiben uns für Lebensmittel, Kleidung, Versicherungen, etc. statt derzeitigen 750 Euro nur noch 250 Euro...

Lediglich wenn mit dem Einkommen nach 4 gerechnet würde, bleibt kein Geld für die Frauen...

Wieviel bleibt denn für die Frauen und wieviel soll dann allein die die Ex gezahlt werden?

Nach Steuerklasse III gerechnet, blieben laut RA 500 Euro für sie und 100 Euro für mich... Keine Ahnung, warum so unterschiedlich.

Es profitieren alle Elternteile?

Japp, von der heutigen Situation, sdu kannst ja nicht jemanden schlechter behandeln weil er gestern mehr hatte. Vergangenheit kann man nicht ändern.

Versteh ich gerade nicht.

Die Kinder aus erster Ehe werden bis 16 Uhr in der Schule betreut, während die Ex zwei bis drei Vormittage a 4 Stunden arbeitet
Wenn die Ex sich das leisten kann..... HAHA- das kann sie sich nur leisten, weil sie trotz erhöhter Erwerbsobliegenheit nicht daran denkt, mal für sich selbst zu sorgen und weiterhin BU "braucht"!

Wo ist denn mein "Profit", wenn ich mit dem Säugling wieder arbeiten muss, damit sie noch mehrUnterhalt bekommt und wir trotzdem leben können?

Du bist AFAIR heute gleichrangig gestellt zu der Mutter seiner anderen Kinder.

Ich bin auch Mutter seines Kindes!

Mal nebenbei: Sie hat trotz Trennung bis zum dritten Lebensjahr des jüngeren Kindes zu Hause bleiben dürfen... i

Shit happens.
Dafür hast du heute den Mann ;-)

Das ist allerdings ein "Profit"...

Isso, war eure Lebensentscheidung kann man machen nichts. Wie sollte denn soetwas aufgerechnet werden? Es kann sein das sie heute keinen U-Anspruch mehr hat, weil ihre Kinder älter sind, aber das bitte auch die wissenden in dem angegebenen Link fragen.

Darauf hoffen wir!!

LG,
Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
..meiner meinung nach profitiert die Ex von der Steuerklasse III nicht, Basis sollte für die Unterhaltsberechnung immer die Steuerklasse I sein.

Siehe hierzu auch: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=942


Ansosnsten wäre es hier sinnvoll, alle Fakten zu wissen...

Klassisch = (meine Vermutung)

Bruttogehalt:

Nettogehalt ( meiner Meinung nach Basis Steuerklasse I )

./. 5% Abeitnehmerbonus

./. KU Kindesunterhalt ( das neue Kind mitrechnen)

./. Eheschulden aus alter Ehe ( ob nun vor den KU abziehbar ...will ich nicht werten..)

./. angemessene Altersvorsorge

= Verteilungsmasse

./. Selbstbehalt ( ca. 1000€ ) = Schätzung / unterschiedl. Länderregelungen

der Rest: dann an die beiden Ehefrauen ( nach neuer Rechtsprechung..)

Anwälte sehen dieses höchst unterschiedlich....diese gehen erst mal mit Maximalforderungen auf den Pflichtigen los......Gerichtlich werden diese Erwartungshaltungen deutlich gedämpft.

Preisverwerte Berechungen durch Fachleute ( Anwälte) gibt es zu Pauschalen von ca. 50 bis 80 Euro auch online !

Hier noch ein weiterer kostenloser Link:
http://www.scheidung.de/kostenlose_ratgeber_-_recht/wie_wird_der_nacheheliche_unterhalt_berechnet_433_220.html


Gruß

Manfred
 

*claudi*

Neues Mitglied
Original von mafa
..meiner meinung nach profitiert die Ex von der Steuerklasse III nicht, Basis sollte für die Unterhaltsberechnung immer die Steuerklasse I sein.

Siehe hierzu auch: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=942

Ansosnsten wäre es hier sinnvoll, alle Fakten zu wissen...

Klassisch = (meine Vermutung)

Bruttogehalt:

Nettogehalt ( meiner Meinung nach Basis Steuerklasse I )

./. 5% Abeitnehmerbonus

./. KU Kindesunterhalt ( das neue Kind mitrechnen)

./. Eheschulden aus alter Ehe ( ob nun vor den KU abziehbar ...will ich nicht werten..)

./. angemessene Altersvorsorge

= Verteilungsmasse

./. Selbstbehalt ( ca. 1000€ ) = Schätzung / unterschiedl. Länderregelungen

der Rest: dann an die beiden Ehefrauen ( nach neuer Rechtsprechung..)

Anwälte sehen dieses höchst unterschiedlich....diese gehen erst mal mit Maximalforderungen auf den Pflichtigen los......Gerichtlich werden diese Erwartungshaltungen deutlich gedämpft.

Preisverwerte Berechungen durch Fachleute ( Anwälte) gibt es zu Pauschalen von ca. 50 bis 80 Euro auch online !

Hier noch ein weiterer kostenloser Link:
http://www.scheidung.de/kostenlose_ratgeber_-_recht/wie_wird_der_nacheheliche_unterhalt_berechnet_433_220.html


Gruß

Manfred

Hallo Manfred,

habe die Linksl erstmal noch nicht gelesen. Falsche Uhrzeit...

Aber unsere Daten wollte ich noch schnell hinterherschieben:

bereits bereinigtes Einkommen meines Mannes nach

Steuerklasse IV: 1550 Euro
Steuerklasse III: 2150Euro


Alter der Kinder:
Kind 1: 9 Jahre
Kind 2: 6 Jahre
Kind 3: 0 Jahre

Kind 1 und 2 besuchen eine Ganztagsschule und sind bis 16 Uhr betreut.


Mein Mann ist wiederverheiratet, die Ex nicht.
Mein Einkommen: 610 Euro Elterngeld
Einkommen der Ex: 400 Euro


OLG Hamm ist zuständig


Ich hoffe, es sind alle relevanten Info´s vorhanden?! Vielen Dank,
Claudi
 

mafa

Aktives Mitglied
Also 1550€ nach Steuerklasse I


Ich nehme an, das neue Kind ist noch nicht berücksichtigt ?

Ich nehme an, es wir lediglich Kindesunterhalt gezahlt und kein Erziehungsunterhalt = die ex bekommt also nichts ?

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf

Demnach ein Mangelfall...

Ich würde zumindest versuchen, hier den Mindestunterhalt zu zahlen...

1550€ ( Steuerklasse I auf das Armrechnen sollte verzichtet werden..)


Selbstbehalt 900€

Verteilungsmasse : 650€ für 3 Kinder

Kind neu 202€ ( KG 77E abgezogen )
Kind 2 245€
Kind 3 245€

Bitte hier an die Kinder denken ( und gegebenenfalls an die Situation der Ex..)

Also maximal 490€ 2 x 245€ - wäre das aufzubringen ? Kleiner Nebenerwerb - Überstunden ?


Ansonsten 2150 * 610 = 2780 € Monatseinkommen - 480 KU = 2280€

2280€ sollten genug zum Leben sein...oder ?

ist meine persönliche Meinung... das mit Steuerklasse I als basis bitte prüfen, gegebenenfalls zum Jugendamt. Wäre schön, das ohne Gerichte und Anwälte zu klären....
 

mafa

Aktives Mitglied
..Nachtrag

Beim KU könnte streng nach Tabelle gerechnet werden ( also nach Einkommen mit Steuerklasse III) - aber:

Neues Kind...statt 2 Unterhaltsberechtigte ( Kinder ) - nun 4 ( + Frau und neues Kind) - dann rutscht er in die geringere Stufe zurück - aus dem Zahlbetrag von 2x 245€ könnten schlimmstenfalls 2x262€ werden.
 

mafa

Aktives Mitglied
Bestätigt:


DKarlsruher Richter:.. ein wiederverheirateter Vater muss den Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting für den Kindesunterhalt aufwenden, auch wenn dieser davon komplett aufgebraucht wird. . (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, XII ZR 72/06 www.bundesgerichtshof.de
 
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