Hallo Zusammen,
vom Einkommen kann man ja diverse Beträge abziehen (Steuern, Fahrtkosten zur Arbeit, eheprägende Darlehensraten etc.), unter anderem ja auch beiträge zu einer ergänzenden Altersvorsorge bis zu 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, z.B. für eine Riester-Rente.
Nun werden ja nur tatsächlich geleistete Beträge abgezogen, und keine fiktiven, was ja auch so in Ordnung ist.
Wie sieht es eigentlich mit der Zahlungsweise der Altersvorsorgebeiträge aus?
Bei monatlicher Zahlung ist es ja recht einfach.
Bei quartalsweiser Zahlung evtl. schon komplizierter, und dann besteht ja auch noch die Möglichkeit nur einmal oder zweimal im Jahr zu zahlen (z.B. von Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Wird das dann eigentlich auch aufs Jahr umgelegt, so wie die Zahlungen des Urlaubs- und Weihnachtsgelds bei der Berechnung des Nettoeinkommens?
Also wenn z.B. jemand jetzt einen Riestervertrag abschließt, mit der Vereinbarung jeweils im Juli und Dezember die Hälfte der Jahresbeiträge abzubuchen, also bis einschließlich Juni eigentlich nichts abgebucht wird, und er im Februar oder März auf Unterhalt verklagt würde, müsste das Gericht dann die Beiträge schon ab Januar anerkennen, weil ja die Beträge im Juli und im Dezember eben die Beiträge fürs ganze Jahr sind (werden ja auch komplett gefördert), und nur wegen dem dort verfügbaren Extraeinkommen nur in diesen Monaten gezahlt werden?
Gruß
Roland
vom Einkommen kann man ja diverse Beträge abziehen (Steuern, Fahrtkosten zur Arbeit, eheprägende Darlehensraten etc.), unter anderem ja auch beiträge zu einer ergänzenden Altersvorsorge bis zu 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, z.B. für eine Riester-Rente.
Nun werden ja nur tatsächlich geleistete Beträge abgezogen, und keine fiktiven, was ja auch so in Ordnung ist.
Wie sieht es eigentlich mit der Zahlungsweise der Altersvorsorgebeiträge aus?
Bei monatlicher Zahlung ist es ja recht einfach.
Bei quartalsweiser Zahlung evtl. schon komplizierter, und dann besteht ja auch noch die Möglichkeit nur einmal oder zweimal im Jahr zu zahlen (z.B. von Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Wird das dann eigentlich auch aufs Jahr umgelegt, so wie die Zahlungen des Urlaubs- und Weihnachtsgelds bei der Berechnung des Nettoeinkommens?
Also wenn z.B. jemand jetzt einen Riestervertrag abschließt, mit der Vereinbarung jeweils im Juli und Dezember die Hälfte der Jahresbeiträge abzubuchen, also bis einschließlich Juni eigentlich nichts abgebucht wird, und er im Februar oder März auf Unterhalt verklagt würde, müsste das Gericht dann die Beiträge schon ab Januar anerkennen, weil ja die Beträge im Juli und im Dezember eben die Beiträge fürs ganze Jahr sind (werden ja auch komplett gefördert), und nur wegen dem dort verfügbaren Extraeinkommen nur in diesen Monaten gezahlt werden?
Gruß
Roland