Unterhaltszahlung für im Ausland lebenden Vater

luna83

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Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ein Bekannter von mir lebt in der Türkei und hat ein Kind mit einer Deutschen die jetzt wieder in Deutschland lebt.Die beiden sind seit Juni 2007 getrennt.Das Kind ist mittlerweile 2 1/2 jahre alt und er hat jetzt einen Brief bekommen, dass er Unterhalt zahlen muss.
Nun meine Frage ist es überhaupt möglich das das Jugendamt in Deutschland von dem in der Türkei lebenden Vater Unterhalt fordert?Es wurd noch nicht einmal ein Lohnzettel verlangt um überhaupt erstmal zu klären ob er den Unterhalt überhaupt zahlen könnte.Er hat gerade mal ein monatlich Einkommen von 200Euro,wovon er ja unmöglich den monatlichen Unterhalt von 117Euro zahlen könnte...

Ich es kann mir jemand Auskunft geben über diesen Thema.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Liebe Grüße
Christin
 

Markus Becker

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Das ist so gut wie aussichtslos, da die Türkei nicht einmal zu der EU gehört und somit nicht unter die juristischen Abkommen fällt. Wenn der Mann Deutschland nicht mehr betritt oder womöglich seine Adresse nicht angibt wird es unmöglich an Geld zu kommen.
 

luna83

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Hallo Markus!

Vielen Dank erstmal für deine Antwort...
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab,dann hab die Behörden kein Recht Unterhalt von ihm zu fordern?
Hab mich mal beim Jugendamt erkundigt und die meinten das er wohl oder übel bald einen Brief erhalten wird mit einer Zahlungsaufforderung.
Denn das Schreiben was er jetzt hat ist nur eine Info das sein Kind Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse bekommt.

Lg
 

lollipop

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Hallo Luna,

ich habe eine ähnliche Situation bei einer Freundin. Ihr Ex ist ebenfalls im Ausland und sie hat Unterhaltsanspruch. Es ist sehr schwierig gegen ihn vorzugehen, da die Pfändung fast unmöglich ist. Wie Markus geschrieben hat haben nicht alle Staaten Rechtsabkommen miteinander. Das heißt also dass die Staaten die Urteile nicht gegenseitig anerkennen. Somit werden Urteile aus Deutschland erneut geprüft und fallen oftmals aufgrund der geltenden Rechtssprechung durch.
 
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