Was passiert mit dem EF???

M

Mirsche

Guest
Dienstag, den 06.12.05 11:08


Urteil: Anbieter für Forum haftbar

aus dem Bereich Sonstiges


Mario Dolzer geht über seinen Anwalt Bernhard Syndikus weiter gegen Online-Medien vor. Das Landgericht Hamburg gab jetzt dem Antrag Dolzers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Heise Verlag statt (Az. 324 O 721/05). Der Anbieter des beliebten Nachrichtendienstes heise.de wird damit "faktisch gezwungen", alle Beiträge im Forum im Vorhinein auf einen Rechtsverstoß zu überprüfen.

DOS gegen Dolzer?

Dolzer war als Geschäftsführer des Unternehmens "Universal Boards" gegen Beiträge im Heise-Forum vorgegangen, in denen es um verschiedene Maßnahmen gegen das von ihm verbreitete Programm "k.exe" ging. Syndikus verlangte per Abmahnung vom Verlag, "an der Verbreitung von Leserkommentaren mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm k.exe, so oft wie möglich [...] downzuloaden, um die Server meiner Mandanten in die Knie zu zwingen".

Der Verlag hatte die von Syndikus bemängelten Beiträge zwar sofort gelöscht, nicht aber die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. Dolzer erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Heise Verlags wies die Kammer am Freitag nach mündlicher Verhandlung zurück. Danach sei ein Forenbetreiber auch ohne Kenntnis der Inhalte für im Forum veröffentlichte Inhalte haftbar zu machen. Dolzer war in einer anderen Angelegenheit auch gegen onlinekosten.de vorgegangen, unterlag dabei aber vor dem Landgericht Frankfurt.

Alle Foren dicht?

Heise fürchtet jetzt weit gehende Konsequenzen: "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", so Heise-Justiziar Joerg Heidrich. Sollte sich die Auffassung der Hamburger Kammer durchsetzen, wären davon alle Betreiber von Blogs, Gästebüchern oder Chats betroffen. Anbieter von großen Communities wie Heise (oder auch onlinekosten.de) werden unter Umständen gezwungen sein, ihre Foren zu schließen.

Heise hat bereits weitere rechtliche Schritte angekündgt, wartet aber noch, bis die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt. Ganz Internet-Deutschland ist gespannt auf die Argumente der Hamburger Richter. Auch Rechtsanwalt Udo Vetter, der den Lesern seines "Lawblogs" ebenfalls Kommentare erlaubt. "Auf die Urteilsbegründung darf man wirklich gespannt sein", so Vetter. "Vor allem, weil im Gesetz genau das Gegenteil steht."

Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19392
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ich denke nicht, dass er damit durchkommt. Weil dann die halbe Welt gegen dieses Urteil angehen würde. Es gäbe Sammelklagen wegen verbotes der freien Meinungsäusserung und in vielen Ländern ist die Zensur gesetzlich verboten.
 
U

User2

Guest
DAS wäre ein übler Hammer wenn das durchkommen werden würde! :shake

Für eine Community in der Größenordnung wie dem EF würde das bedeuten, entweder komplette Schließung oder 20 Leute einstellen, die rund um die Uhr ALLE Beiträge auf Rechtsverstösse überprüfen und dann erst für die Veröffentlichung freigeben.

@ Ilona, es geht hier nicht um freie Meinungsäußerung. Beiträge, deren Inhalte in irgendeiner Form gegen das Gesetz verstossen, sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung legitimiert.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Nein, das behaupte ich ja auch nicht, nur das eventuell mit so etwas in der Art eine Gegenklage zustande kommt. Wie du schon sagts man bräuchte zich Leute um das zu überprüfen oder aber das Forum würde geschlossen werden, was dann ja wiederum diese Art der Kommunikation in einer weise verhindert, der einen Verbot gleichgesetz werden könnte.

Aber wie ich schon erwähnte, denke ich nicht das es so kommt.
 
U

User2

Guest
Ich glaube das siehst du zu einfach... es gibt wird ja kein Verbot von Foren oder ähnlichem angestrebt, sondern lediglich neue Auflagen für die Haftung. Wer dies Auflagen nicht erfüllen kann muß es dann eben lassen.
Das ist ähnlich wie im Gaststättengewerbe, hat meine Küche nicht eine Mindesthöhe, darf ich keine Steaks zum Verkauf anbieten nach der Brandschutzverordnung.

Ich kann es mir letztendlich auch nicht wirklich vorstellen, daß das durchkommt, halte es aber für möglich... Es würde für mich absolut in die Entwicklung unserer Gesetze passen.
 
P

papalagi

Guest
Dolzer war als Geschäftsführer des Unternehmens "Universal Boards" gegen Beiträge im Heise-Forum vorgegangen, in denen es um verschiedene Maßnahmen gegen das von ihm verbreitete Programm "k.exe" ging. Syndikus verlangte per Abmahnung vom Verlag, "an der Verbreitung von Leserkommentaren mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm k.exe, so oft wie möglich [...] downzuloaden, um die Server meiner Mandanten in die Knie zu zwingen".

Der Verlag hatte die von Syndikus bemängelten Beiträge zwar sofort gelöscht, nicht aber die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. Dolzer erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Heise Verlags wies die Kammer am Freitag nach mündlicher Verhandlung zurück. Danach sei ein Forenbetreiber auch ohne Kenntnis der Inhalte für im Forum veröffentlichte Inhalte haftbar zu machen. Dolzer war in einer anderen Angelegenheit auch gegen onlinekosten.de vorgegangen, unterlag dabei aber vor dem Landgericht Frankfurt.


Hä? ?(... um was geht es denn do überhaupt?
Wer wollte was mit einer k.exe Datei? :schiel

Ich denke, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. ;-)
 
P

papalagi

Guest
Installiert man die Software, so präsentiert sich in der Tat eine AGB, die es in sich hat: der Kunde stimmt unter anderem zu, dass Popups und Werbung auf seinem Rechner eingeblendet werden, dass die Startseite seines Browsers verändert und beliebig viele Seiten den Favoriten hinzugefügt werden. Abgeschlossen wird die Aufzählung der Programmfunktionen mit der Warnung: "Diese Aufzählung ist ausdrücklich nicht vollständig und kann jederzeit dentechnischen Anforderungen entsprechend geändert werden." Abgerundet werden die AGB mit der Warnung "Durch dieInstallation der Software können weitere Kosten Dritter entstehen."

Zusammenfassend: mit der Zustimmung zu den AGB erlaubt man dem Programm praktisch alles.

quelle: http://www.gulli.com/news/mario-dolzer-wehrt-sich-gegen-2005-08-05/

Dialer-Dolzers Domainkidnapping Tour
lanu, 12:25h
Wieder so ein Herr, der sich mit Vorliebe gegen negative Berichterstattung wendet und mit Hilfe des allseits bekannten Herrn Syndikus alles wegklagt, was nicht bei Drei weg vom Rechner ist.

Mario Dolzer, Geschäftsführer des Dialer-Anbieters Universal Boards. Sein Ruf ist grandios. Nun kommt eine weitere gute Tat im Namen des Geldscheffelns dazu.

Domainkidnapping mit Hilfe eines Trojaners, der laut Dolzer natürlich keiner ist. Jeder, der darüber schreibt, muss die schusssichere Weste aus dem Schrank holen.

quelle: http://lanu.blogger.de/stories/311176

kann es sein, dass eher dieser Dolzer verklagt gehört und nicht die ganzen betreiber? :schiel

http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
 
S

sanne

Guest
Ich vermute, dass es hier um die Schaffung eines Präzendentsfalles geht, von dem keiner wissen kann, ob er jemals dann auch auf das EF übertragbar ist.
Natürlich wäre eine ausschließliche Haftung der Forumsbetreiber für die Inhalte der beiträge undenkbar.
Aber vielleicht läßt sich ein Hintertürchen öffnen, wenn man beim Senden eines Beitrags auch die Haftung für dessen Inhalt anklicken muss - so wie ja eigentlich auch die Urheberschaft bestätigt werden müßte...?
Die Frage ist nur, ob auf solchem Weg die haftung auf einzelne User übertragen und der Forumsbetreiber ausgeschlossen werden könnte.
 
Oben