wenn das kind da ist......

gdreamer34

Neues Mitglied
Hallo bin neu hier

ich habe da eine frage...

meine freundin ist schwanger und das kind kommt im januar.
nach dem das kind da ist möchte sie gerne nebenbei am wochenende gerne in ihrer firma weiterarbeiten so wochenende.

darf sie das oder ist das verboten..

bitte um hilfe

danke
 
U

User 5

Guest
Hallo und Herzlich Willkommen!

Wie ich sehe hast du es ja geschafft ein Thema zu eröffnen ;-)
Ich schiebe das mal in den richtigen Bereich damit es auch von vielen leuten gelesen und ggf. beantwortet wird.

Herzlichen Glückwunsch zur :preg und eine tolle Geburt wünsche ich deiner Freundin!
 

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
Hallo gdreamer,

in den ersten 8 Wochen nach der Geburt herrscht Mutterschutz, danach darf sie arbeiten.

edit: Zitat aus dem Mutterschutzgesetz:
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein
absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen
auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit
wären.



LG
Loonara
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
aber nach den 8 Wochen darf sie arbeiten :zwinker:

ich glaub bis 30 Stunden oder wie ist das jetzt mit dem Elterngeld????????
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
nach den 8 wochen darf sie arbeiten, solange sie möchte. wenns dann über 30 stunden pro woche ist, gibts halt kein elterngeld mehr.

herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft!
 
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