Frage -  Wohnungsgröße....zählen auch Kinder, die nicht im Haushalt ....

schnupe

Aktives Mitglied
leben, aber regelmäßig da sind?

Am Amt sagte man mir, das mir mit meiner Tochter(1 Jahr) eine Wohnungsgröße von 60 qm zustehen würde.

Nun meinte eine Bekannte, ich hätte anrecht auf 75 qm, da ich drei Kinder hätte.
Die beiden großen leben bei ihrem Vater, sind aber mindestens jedes 2 WE von Fr-So bei mir, und hälftige Ferien.

Da ich nun zurück in die Heimat ziehe, wird es wahrscheinlich noch mehr, das die Kinder zu mir kommen.

Wer weiß bescheid?

Kann ja leider heute niemanden am Amt erreichen.
Dem zuständigen Mitarbeiter hatte ich vor einer Woche gar nicht gesagt, das ich 3 Kinder habe.....somit ging er von der Grundsituation 1 Kind + Mutter aus.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Ich würd sagen solange die Kinder nicht bei dir/euch gemeldet sind, hast du da keine Chance drauf.
 
U

User2

Guest
Hallo Schnuppe,

ich kann dir auch nicht sagen wie das ist, aber ich würde dir empfehlen in jedem Fall beim Amt nachträglich den Hinweis zu geben. Wenn die Kinder wirklich regelmäßig bei dir sind könnte das schon Berücksichtigung finden.

Die 60 qm die dir zustehen sind übrigens nur ein Richtwert zum ermitteln der Angemessenheit. Eine 70qm Wohnung kann genauso angemessen sein wenn der Mietpreis stimmt.
Hat man dir auch eine Mietobergrenze genannt?
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ja hat man. 270€ kalt.

Da ich ja derzeit in Elternzeit bin, und alles so plötzlich auf mich eindrischt, sehe ich derzeit keine andere Möglichkeit, als dem Staat auf der Tasche zu liegen.
Gedanken mache ich mir natürlich ums überleben.
Zumal ich glaube, das es schwierig wird, meine Kinder über Wochen mit zu beköstigen, von dem Geld, was ich als alleinerziehende mit 1 Kind bekomme.

Ich hoffe nicht, ds ich deshalb irgendwann den Umgang einschränken muß.....
 
K

Klaus

Guest
Mhhhm...habe gerade geschaút, aber leider nichts gefunden.

Meiner Meinung nach müssen Kinder, die nicht ständig im Haushalt leben angerechnet werden, wenn sie eine gewisse Tageszahl im Jahr bei dir leben. Keine Ahnung, wie viele das sein müssen.

Und sie werden, wenn ich mich recht erinnere, nur anteilig angerechnet.

Angaben ohne Gewähr.

LG
Klaus
 
U

User2

Guest
Original von schnupe
Ja hat man. 270€ kalt.

Dann kannst du dir den Preis ausrechnen der pro qm als angemessen gilt.

270 € : 60 = 4,50 € pro qm

Ich weiß nicht wie bei euch die Wohnungsmarktlage ist, aber ich find das ziemlich wenig, mal sehen ob du dafür eine Wohnung findest.

Aber, was ich dir sagen wollte: Wenn du eine 70 qm Wohnung findest, die 290 € KM kostet, kann diese trotzdem anerkannt werden. Die Angemessenheit wird durch Zusammenspiel von Mietkosten und Größe ermittelt, es ist falsch zu sagen mehr als 60qm gibt es nicht.

Ich würde dir empfehlen deine Wohnungssuche zu dokumentieren. Also die Anzeigen aufbewahren, wenn du dort anrufst den Ansprechpartner notieren, erfassen wann du dir die Wohnung besichtig hast und warum du sie eventuell nicht bekommen hast.
Das hilft dir dabei, daß das Amt auch einen höheren Mietpreis übernehmen muß, falls es für den angegebenen Preis bei euch nichts gibt.
Hier bei uns gelten 306 € für 2 Personen als angemessen, du hast keine Chance dafür eine Wohnung zu finden. Dafür bekommt man hier 1-Zimmer Wohnungen mit 30 qm.

Wenn du Anspruch auf Erziehungsgeld hast, wirst du im Monat insgesamt ungefähr zwischen 1200 € - 1300 € zur Verfügung haben.
 
U

User2

Guest
Genau, die Aussage "ihnen stehen 2 Zimmer zu" ist ebenso quatsch wie die absolute Begrenzung der qm.
 
M

Mine

Guest
ich geb chopi und mela recht. meine wohnung ist zwar nur 55qm, aber kostet warm 358 euro und der warmhöchstsatz liegt eigentlich bei 360 euro für lea und mich. es kommt auf den sachbearbeiter an, wie er drauf ist usw.

ich kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass man deine großen nicht irgendwie mit einrechnen sollte? ?( vielleicht kriegst du nicht mehr geld für sie, aber ein zimmer mehr müsste doch EIGENTLICH drin sein?

ich würd montag nachfragen. und gib uns bitte bescheid, ja? weil das interessiert mich jetzt :-D
 

schnupe

Aktives Mitglied
Okay.....ich gebe Montag, sobald ich mehr weiß, bescheid.
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
 

daby

EF-Team
Teammitglied
mine so wie du geschrieben hast du liegst du ja genau in den vorschriften des amtes.
 
M

Mine

Guest
zahlendreher - 385 euro kostet sie :rofl also 25 euro mehr als normal, die zahle ich von meinem regelsatz. mein sachbearbeiter sagt, momentan mit dem erziehungsgeld sei das im rahmen, er entscheidet von fall zu fall wieviel höher eine wohnung sein darf.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Also mein Sachbearbeiter muß sich erst schlau machen......übermorgen könne er mir nähere Auskunft geben.

Bin ja mal gespannt.
 
U

User2

Guest
Oh Gott, du bist sicher der erste Fall mit dem Problem :shake

Daumen sind weiter gedrückt! :druecker
 

schnupe

Aktives Mitglied
Nein, wohl nicht. Aber bei uns am Amt;-)

Ich weiß von einer Bekannten, deren 2 Kinder nicht bei ihr Leben, sondern nur eines.....diese hat eine größere Wohnung zugesprochen bekommen.

Also mir geht es nicht unbedingt um die Größe, sondern doch eher um die Aufteilung.

Einen WBS Schein bekäme ich ohne Probleme für mindestens 75qm.....so die Aussage gestern.

Dem anderen Herrn lasse ich mal bis heute Mittag noch Zeit, sich schlau zu machen.....
 

Lys

Namhaftes Mitglied
Ich weiss nicht, ob das wirklich weiterhilft in dem Fall, aber erkundige Dich doch mal, wie es wäre, wenn Deine beiden Grossen bei einen Zweitwohnsitz angemeldet hätten....?

Nur so als Denkanstoss, weiss ja nicht, ob das überhaupt möglich ist bei Euch.

Aber pass auf, wenn sie volljährig werden, wegen der Änderung der Steuerklasse für Alleinerziehende...(weiss ja nicht, wie alt die Grossen sind).


Gruss Lys, die auch immer an der Bürokratie verzweifelt
 
U

User2

Guest
Hallo Schnuppe,

du hast noch eine Möglichkeit:

Lass dir das schriftlich geben und lege Widerspruch ein. Das kostet dich nichts außer Zeit.
Bei Ablehnungen ohne Grund bin ich immer vorsichtig.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Mal sehen....habe mich heute an das Sozialamt des Kreises gewandt, und um eine Begründung gebeten.

Lasse denen mal 2 Tage Zeit.....und werd mich dann mal wieder dort melden.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Und wieder sehen wir mal...wo der kleine, aber feine Unterschied zwischen Sozialhilfe und Hartz 4 liegt.

Würde ich Sozialhilfe bekommen, könnte ich einen Mehrbedarf an Umgangkosten beantragen.

Würde tageweise ausgerechnet, der Bedarf der Kinder, die nicht bei mir leben.
Wenn sie bei mir sind, brauchen sie auch nun mal essen etc..

Bei Hartz 4 fällt das weg.

Wie es scheint, laufen darauf aber schon die ersten Klagen bei Gericht.

Wegen der Wohnungsgröße kümmert sich nun der Amtsleiter des Kreises um mein Anliegen.

Halte Euch weiterhin auf dem laufenden, wenn Ihr wollt.
 
Kannst du denn nicht normal Sozialhilfe beantragen? Ich dachte immer Mütter mit Kindern unter 3 Jahren könnten das?
Was bei Hartz 4 auch anders ist ist z.B das das Kindergeld voll angerechnet wird,war bei Sozialhilfe auch nicht so,wie meine Freundin mir sagte.
 
Original von Mine
@marion: sozialhilfe gibt es nicht mehr, das ist jetzt sozialGELD - oder alg II. das mit dem kindergeld stimmt allerdings :shy

Was ist denn der Unterschied zwischen Sozialgeld und ALG II? Hab da wohl irgendwas verpaßt sorry,dachte für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren bleibt es so wie es war.
 
U

User2

Guest
Falsch, das Kindergeld wurde schon immer angerechnet und zwar die vollen 154 €.
 
Original von Mine
. ich hab mal meinen sachbearbeiter gefragt wo der unterschied ist, aber das war anfang dezember und da wusste er das auch noch nicht.

Ja,ja die kompetenten Sachbearbeiter.Da gibt´s momentan wohl ziemlich viele von beim Arbeitsamt :sn7
Falls du irgendwann mal ne antwort bekommst sag Bescheid,würd mich nämlich jetzt auch interessieren.
Was hast du denn beantragt Alg II oder Sozialgeld?
 
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