Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird seitens der gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutzfrist, die vor und nach der Geburt des Kindes gilt, gezahlt. Außerdem wird das Mutterschutzgeld für den Entbindungstag selbst gezahlt. Mutterschaftsgeld, welches die gesetzliche Krankenkasse zahlt, erhalten Mütter, die entweder pflichtversichert sind oder die bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied mit dem Anspruch auf Krankengeldzahlung versichert sind. Daneben müssen für den Bezug des Mutterschaftsgeldes weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Für Frauen, die sich im Mutterschutz befinden, zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 13 Euro. Dieses Mutterschaftsgeld wird bis zur Höhe des Nettogehalts vom Arbeitgeber aufgestockt. Die Höhe dieser Zuzahlung und die Zahlung der Krankenkasse errechnen sich vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Gesetzlich versicherte Frauen beantragen das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit ist für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes die Krankenkasse zuständig. Mütter, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in einer Höhe von bis zu 210 Euro beantragen.
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