Obwohl sich viele Frauen nach einem Kind sehnen, löst eine unerwartete Schwangerschaft häufig unterschiedliche Gefühle aus. Während einige Paare sich begeistert zeigen, wissen andere nicht, wie sie mit dieser neuen Situation umgehen sollen. Besonders Frauen, die ohne einen Partner dastehen, sind oft mit der Diagnose Schwangerschaft überfordert und denken vielleicht sogar an einen Schwangerschaftsabbruch. Oft wechseln sich in den ersten Stunden und Tagen, nachdem die Frau erfahren hat, dass sie schwanger ist, Freude und Trauer ab und die Gefühle fahren Achterbahn. Für einige Frauen sind die nächsten Tage mit verschiedenen Emotionen und vielen Befürchtungen geprägt, wissen sie doch, dass sie sich in einem zeitlich befristeten Rahmen für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden müssen. Ob Ja oder Nein zum Schwangerschaftsabbruch ist ein Entschluss für jede Frau, für den sie sich ausreichend Zeit nehmen sollte.
Trotz vieler Verhütungsmethoden, die derzeit auf dem Markt sind, kommt es immer wieder zu ungeplanten Schwangerschaften. Pille vergessen, Kondom gerissen, Diaphragma verrutscht, die Möglichkeiten ungeplant schwanger zu werden, sind groß. Wer keine Schwangerschaft riskieren möchte, kann sich in diesen Fällen vom Arzt die „Pille danach“ verschreiben lassen. Spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr muss dieses in Deutschland rezeptpflichtige Medikament eingenommen werden. Die Pille danach sollte allerdings nur als absolute Notfalllösung in Betracht kommen, da sie den Menstruationszyklus der Frau erheblich stört. Eine andere Möglichkeit der Verhinderung einer Schwangerschaft ist das Einsetzen einer Spirale durch den Arzt innerhalb von fünf Tagen nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Bleibt die Regelblutung aus, ist es für eine Schwangerschaftsverhütung mithilfe der Pille danach oder der Spirale-danach meistens bereits zu spät. Wenn der Frauenarzt oder die Frauenärztin die Diagnose Schwangerschaft stellt, kann die betreffende Frau ein erstes Beratungsgespräch mit dem Arzt führen. Wer dann über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, sollte sich bei seiner Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch von niemandem drängen lassen. Diese Entscheidung hat für das Leben der Frau meist nicht unerhebliche psychische Folgen, sodass der Entschluss für einen Schwangerschaftsabbruch nur von der betreffenden Frau selbst getroffen werden sollte. Wer unsicher ist, ob er sich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden sollte, kann sich an eine Beratungsstelle wenden und sich dort Rat holen.
Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen, sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich an die Beratungsregelung zu halten. So können Frauen nach der Beratungsregelung einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, der zwar rechtswidrig ist, aber straffrei bleibt. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt immer bei der Frau selbst. Um sich beraten zu lassen, wurden in Deutschland von verschiedenen sozialen oder kirchlichen Einrichtungen Beratungsstellen in größeren Städten, wie beispielsweise Berlin oder Regensburg, eingerichtet. Nach Abschluss der Beratung bekommt die Frau eine Bestätigung mit dem Datum des Beratungsgespräches und ihrem Namen nach den Maßgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ausgestellt. Zwischen dem Gespräch bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage vergangen sein, bevor ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann. Wer sich dann für einen Schwangerschaftsabbruch entschließt, muss die Zeitspanne für einen Schwangerschaftsabbruch einhalten. Innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis muss der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden.
Liegt aus ärztlicher Sicht eine Indikation vor, gilt ein Schwangerschaftsabbruch nicht als rechtswidrig. Dabei ist zu beachten, dass der Arzt, der die Indikation feststellt, nicht gleichzeitig den Schwangerschaftsabbruch vornehmen darf. Bei der kriminologischen Indikation handelt es sich in der Regel um eine Vergewaltigung. Hier muss der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der 12 Wochen Frist vorgenommen werden. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn eine Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährden würde. Bei dieser Indikation kann der Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Wer sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließt, sollte sich mit den Methoden zum Schwangerschaftsabbruch befassen. Die Gefahren beim unsachgemäßen Schwangerschaftsabbruch sollten nicht unterschätzt werden, denn im schlimmsten Fall wird es der Frau später nicht mehr möglich sein, ein Kind zu bekommen. Für einen Schwangerschaftsabbruch kommen Kliniken, medizinische Einrichtungen sowie entsprechend ausgestattete Arztpraxen in Frage, in denen auch ein ambulanter Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann. Wenn der Schwangerschaftsabbruch ohne Komplikationen verläuft, ist es für die Frauen in der Regel problemlos möglich, später ein gesundes Kind auf die Welt zu bringen.
Methoden zum Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch, der bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, kann entweder als medikamentöser Schwangerschaftsabbruch oder als instrumenteller Schwangerschaftsabbruch ausgeführt werden.
Instrumenteller Schwangerschaftsabbruch
– Absaugmethode
Die Absaugmethode wird entweder unter Vollnarkose oder in Lokalanästhesie durchgeführt. Die Art der Narkose wird vorher vom Narkosearzt mit der Frau besprochen und je nach Notwendigkeit gewählt. Wie bei jedem Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch bestehen auch hier Risiken. So kann es zu Perforationen, Nachblutungen oder nachfolgenden Infektionen kommen.
– Ausschabung
Der Schwangerschaftsabbruch mit der Kürette, meist Ausschabung genannt, wird heute nicht mehr so häufig verwendet. Auch bei dieser Art von Schwangerschaftsabbruch können Komplikationen auftreten.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch fällt ebenfalls unter den bekannten „Abtreibungsparagrafen“ und erfordert ein Beratungsgespräch sowie eine vorliegende Bescheinigung darüber. Der Schwangerschaftsabbruch wird mit RU 486, Mifegyne vorgenommen und darf nur bis zum 63. Tag (seit 1. Juli 2008) nach Beginn der letzten Regelblutung angewandt werden. Der Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne kann ambulant unter strenger ärztlicher Überwachung oder stationär durchgeführt werden. Bei diesem Schwangerschaftsabbruch kommt es zu Blutungen, die mehrere Tage anhalten können, andere Begleiterscheinungen, wie Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen können auftreten.
Um eine weitere ungewollte Schwangerschaft auszuschließen, sollte auf die Verhütung nach dem Schwangerschaftsabbruch großer Wert gelegt werden. Dabei kann sich jedes Paar die Verhütungsmethode aussuchen, die zum Lebensrhythmus und den persönlichen Vorlieben am besten passt. Oft spielt auch die Kostenfrage eine große Rolle bei der Wahl des geeigneten Verhütungsmittels. Ob hormonelle Verhütungsmittel, mechanische Verhütungsmittel oder chemische Verhütungsmittel, eines ist allen gemeinsam, eine ungeplante Schwangerschaft zu verhindern. Wer auf natürlichen Empfängnisschutz setzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Verhütungsmethode relativ unsicher sein kann. Wer bereits Kinder geboren hat oder keine weiteren Kinder in der Familienplanung vorgesehen sind, kann sich zur Sterilisation entscheiden. Die Sterilisation kann sowohl bei der Frau als auch beim Mann durchgeführt werden.
Minderjährige sollten sich im Klaren darüber sein, was ein Schwangerschaftsabbruch bedeuten kann. In der Regel bietet die Schule bereits eine gute Aufklärungsarbeit an, wobei Bilder das Thema anschaulich verdeutlichen oder einige Schüler ein Referat zum Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch halten können. Auch in Hinsicht auf die Thematik AIDS und Verhütungsmittel legen die Schulen immer mehr Wert darauf, Teenager und Jugendliche mit den Problemen und Ursachen vertraut zu machen.
Wer als Minderjährige schwanger wird, steht vor vielen Fragen und Problemen. Die Eltern fühlen sich mitbetroffen und oft endet die Schwangerschaft Minderjähriger in einer Familienkrise. Um Minderjährigen Rat und Unterstützung zu bieten, können sie sich in den Beratungsstellen informieren und auf Wunsch bleiben diese Gespräche vertraulich. Mit dem Einverständnis der Minderjährigen können aber ebenso gemeinsame Beratungsgespräche mit den Eltern der Schwangeren stattfinden. Die minderjährigen Schwangeren bekommen in den Beratungsstellen Informationen zu sozialen und wirtschaftlichen Hilfen und zu ihrer weiteren Perspektive mit einem Kind. Weitere Hinweise und Tipps holen sich Minderjährige oft online, indem sie in Schwangerschaftsforen oder in einem Elternforum nach Ratschlägen suchen und Erfahrungsberichte anderer minderjähriger Schwangerer lesen. Nach dem Gesetz darf eine minderjährige Schwangere weder von ihrem Partner noch von ihren Eltern zur Abtreibung gezwungen werden, die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt ganz allein bei ihr selbst. Aufgrund des Alters geraten die meisten Minderjährigen in einen Schwangerschaftskonflikt. Die anerkannten Beratungsstellen können im Anschluss an die Schwangerenkonfliktberatung eine Beratungsbescheinigung ausstellen, die dann dem Arzt oder der Ärztin vorgelegt werden muss und Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch ist. Ob eine Einverständniserklärung der Eltern bei einem Schwangerschaftsabbruch Minderjähriger benötigt wird, hängt vom Alter des Mädchens und von der Einschätzung des Reifegrades des Mädchens durch den Arzt ab.
Laut deutschem Gesetz steht auch dem ungeborenen Kind das Recht auf Leben zu. Allerdings ist es im Rahmen des Gesetzes bei medizinischer oder kriminologischer Indikation oder nach der Beratungsregelung möglich, einen Schwangerschaftsabbruch straffrei unter besonderen Voraussetzungen in Deutschland vornehmen zu lassen. Über die Kosten und die Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland informieren die Krankenkassen. Dabei werden die eigentlichen Schwangerschaftsabbruchkosten von den Krankenkassen meist nicht übernommen. Wer allerdings die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, vor dem Schwangerschaftsabbruch einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme der Schwangerschaftsabbruchkosten bei seiner Krankenkasse zu stellen.
Was kostet ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch und in welcher Höhe belaufen sich die Kosten für einen instrumentellen ambulanten Schwangerschaftsabbruch? Die Kosten für einen instrumentellen ambulanten Eingriff liegen etwa zwischen 400-450 Euro, während bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit etwa 350 Euro zu rechnen ist. Diese Kostenangaben sind keine gültigen Regelsätze, sondern stellen nur einen ungefähren Richtwert dar. Wer sich als deutscher Staatsbürger für einen Schwangerschaftsabbruch in Holland, Österreich, der Niederlande oder der Schweiz entscheidet, kann nicht mit einer Kostenübernahme durch die deutschen Krankenkassen rechnen.
Für alle, die Informationen über eine Statistik beim Schwangerschaftsabbruch, also eine Schwangerschaftsabbruchstatistik suchen, ist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden der richtige Ansprechpartner. Im Jahre 2006 wurden fast 120.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.
Nicht jede Frau, die schwanger wird, möchte das Kind auch auf die Welt bringen. Bis zur zwölften Woche kann sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen, dann wird der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt. Eine unpassende Lebensplanung oder auch psychologische Gründe können ausschlaggebend für den Abbruch sein. Bei medizinischen Einwänden gegen eine Schwangerschaft und einer Gefährdung für das Leben der Mutter ist der Abbruch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Der Schwangerschaftsabbruch ist auch unter der Bezeichnung Abtreibung bekannt. Innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer erfolgten Beratung ist der Abbruch straffrei. Abbrüche, die danach durchgeführt werden, sind strafbar, es sei denn, es liegt eine medizinische Indikation vor. Das heißt, wenn Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter durch die Schwangerschaft besteht, so ist der Abbruch die gesamte Schwangerschaft über möglich. Bei einer kriminologischen Indikation, das heißt, wenn das Kind beispielsweise bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde, ist der Abbruch ebenfalls nur in den ersten zwölf Wochen erlaubt. Bis zur 24. Woche bleibt ein Abbruch für die Schwangere straffrei, wenn sie eine Beratung nachweisen kann, der ausführende Arzt macht sich jedoch strafbar.
Es gibt verschiedene Methoden, wie eine Schwangerschaft beendet werden kann. Zum einen ist die Aspiration zu nennen, die Absaugmethode. Sie ist die häufigste Art des Abbruchs und dauert nur wenige Minuten. Die Frau bekommt eine kurze Vollnarkose oder auch nur eine Teilnarkose. Bei der Methode wird mit Hilfe einer Saugcurette der Fruchtsack abgesaugt, in dem sich der Embryo befindet, außerdem auch die Schleimhaut der Gebärmutter. Der Erfolg des Abbruchs wird mit einem Ultraschall kontrolliert. Der Eingriff ist ambulant möglich.
Zum zweiten sei die Curettage genannt, die Ausschabung. Dabei wird der Muttermund aufgedehnt und die Gebärmutter wird ausgeschabt. Dafür wird die Curette verwendet. Die Methode war früher einmal gängig, wird heute aber aufgrund der besseren Methode der Absaugung nur noch selten angewendet. Sie kommt aber zum Einsatz, wenn bei einer anderen Methode Reste des Embryos oder Gewebereste zurückgeblieben sind.
Zum dritten sei der medikamentöse Abbruch genannt. Mit Hilfe der so genannten Abtreibungspille, Mifegyne, wird das Progesteron blockiert und der Muttermund öffnet sich. Zwei Tage danach wird ein Prostaglandin eingenommen. Dadurch zieht sich die Gebärmutter zusammen und der Embryo wird ausgestoßen. Vergleichbar ist dieser Vorgang mit einer stärkeren Regel. Teilweise kann noch ein chirurgischer Eingriff nötig werden, damit Reste aus der Gebärmutter entfernt werden können.
Zuletzt seien die medikamentösen Spätabbrüche genannt. Bei den späten Abbrüchen hat sich die soeben beschriebene medikamentöse Abtreibung durchgesetzt, denn sie birgt weniger Risiken. Der Spätabbruch ist nur im Krankenhaus möglich. Damit bei einem solchen Abbruch kein Kind überlebt, was theoretisch ab der 22. Schwangerschaftswoche vorkommen kann, wird diesem entweder Kaliumchlorid gespritzt, damit wird ein Herzstillstand ausgelöst, oder die Blutzufuhr über die Nabelschnur wird unterbunden.
Die Komplikationen für die Frau sind bei einer Abtreibung heutzutage gering, zumindest in den Industrieländern. In Ländern, in denen Abbrüche illegal sind und in denen daher auch weniger Erfahrung damit vorliegt, sind die Risiken beträchtlich.
Ein Schwangerschaftsabbruch wirkt sich nicht auf die Fruchtbarkeit aus, meist kann die Frau schon im nächsten Monat wieder schwanger werden. Neuere Studien haben jedoch ergeben, dass das Risiko einer Fehlgeburt bei einer erneuten Schwangerschaft nach einem Schwangerschaftsabbruch höher ist. Nicht zu vergessen sind die psychischen Folgen, unter denen eine Frau noch viele Jahre lang leiden kann. Häufig wird den Frauen daher empfohlen, Gespräche mit anderen Betroffenen zu führen, was auch anonym über das Internet in den verschiedenen Foren sein kann. Aufgrund der psychischen Belastung wird teilweise eine weitere, gewollte Schwangerschaft verhindert, auch daher ist die Aufarbeitung wichtig.
Auf der Seite http://www.profamilia.de/article/show/933.html erfahren Sie vieles rund um den Schwangerschaftsabbruch.
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