Medizinische Indikation
Eine medizinische Indikation liegt dann vor, wenn der Schwangerschaftsabbruch unter der Berücksichtigung aller gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse notwendig ist, um dadurch eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen sowie der seelischen Gesundheit der Frau von ihr abzuwenden. Können diese Gefahren nicht auf eine andere Weise abgewendet werden, ist der Schwangerschaftsabbruch auf der Grundlage der medizinischen Indikation nicht rechtswidrig. Bei einem Schwangerschaftsabbruch auf Grund einer medizinischen Indikation besteht keine zeitliche Begrenzung, das heißt, der Schwangerschaftsabbruch kann auch noch nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
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