Mutterschaftsrichtlinien
Die Mutterschaftsrichtlinien wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Sie enthalten verbindliche Richtlinien zur ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und der Geburt. In den Mutterschaftsrichtlinien sind verschiedene Pflichten der Ärzte gegenüber den werdenden Eltern sowie der Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen festgelegt. Die Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen umfasst u.a. die Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind durch regelmäßige Untersuchungen, Diagnose und Therapie sowie die Information und Beratung der schwangeren Frau über Ihren Zustand und den des Kindes. Darüber hinaus ist in den Mutterschaftsrichtlinien die Ausgabe eines Mutterpasses festgelegt. Darin werden u.a. Untersuchungsergebnisse, bedeutsame Erkrankungen für Schwangerschaft und Geburt, der voraussichtliche Geburtstermin und Krankenhausaufenthalte eingetragen. Ab Aushändigung des Mutterpasses sollte die werdende Mutter ihren Mutterpass für Notfälle immer mit sich führen und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorlegen.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Mutterschaftsrichtlinien machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,– €.