Mutterschutz - Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung

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Mutterschutz

Zum Thema Mutterschutz gehören eine Reihe von Vorschriften, die für den Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind im Erwerbsleben dienen. Darüber hinaus umfasst der Mutterschutz Richtlinien, die vor Benachteiligungen durch die Schwangerschaft und Geburt schützen. Der Zeitraum für den so genannten Mutterschutz gilt von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den jeweiligen Zeitraum, um den sich die Mutterschutzfrist vor der Geburt verkürzt hat. Handelt es sich um Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 gr. oder hat die Frau von Mehrlingen entbunden, dann verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen. In der Zeit, in der der Mutterschutz gilt, ist die werdende Mutter von ihrer Arbeit freigestellt, kann allerdings auf Wunsch weiter beschäftigt werden. In der Mutterschutzfrist nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Die Mütter sind verpflichtet, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über den Termin der Geburt vorzulegen.

 

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