Vaterschaftstest und DNA-Vaterschaftstest

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Durch einen Vaterschaftstest soll festgestellt werden, ob ein Mann der Vater eines Kindes ist. Um die Vaterschaft eindeutig festzustellen, gibt es den Vaterschaftstest und das Vaterschaftsgutachten. Die beiden Möglichkeiten zur Klärung der Vaterschaft unterscheiden sich rein wissenschaftlich nur sehr gering voneinander und rechtlich gesehen, ist es ein formal-juristischer Unterschied.

Ein Vaterschaftsgutachten wird dann benötigt, wenn die Vaterschaft vor Gericht anerkannt oder aberkannt werden soll. Für ein solches Verfahren ist die Identität der beteiligten Personen (Mutter, eventueller Vater und Kind) durch eine autorisierte Person mit Hilfe der Ausweise und der Fingerabdrücke (beim Baby meist der Fußabdruck) festzustellen. Bei einigen Gerichten ist es notwendig, neben der regulären DNA-Analyse auch eine Blutgruppenanalyse beizubringen. Die Blutgruppenanalyse kann bei einem Säugling jedoch erst ab etwa dem neunten Lebensmonat durchgeführt werden, da die Blutgruppensysteme vorher nicht eindeutig zu bestimmen sind. Für einen einfachen Vaterschaftstest ist kein eindeutiger Identitätsnachweis der Personen notwendig. Er hat auch vor Gericht keinen Bestand, ist aber hilfreich, wenn es Zweifel an der Vaterschaft gibt. Für einen Vaterschaftstest ist lediglich die DNA-Analyse ausschlaggebend, die Blutgruppenanalyse ist nicht notwendig.

Ein Vaterschaftstest wird mittels der so genannten “short tandem repet” Analyse durchgeführt. Hierzu wird den beteiligten Personen (Vater, Kind und möglichst auch Mutter) mit Hilfe von Wattestäbchen eine Probe der Mundschleimhaut entnommen. Die aus den Proben isolierte DNA wird durch die elektrophoretische Auftrennung der einzelnen DNA-Fragmente sichtbar gemacht und kann so verglichen werden. Ein Kind trägt zur einen Hälfte die genetischen Allele der Mutter, zur anderen Hälfte die des Vaters und stimmen sämtliche, nicht der Mutter zuzuordnende Allele mit dem Vater überein, ist die Vaterschaft erwiesen. Liegen nur Proben von Vater und Kind vor, ist die Feststellung der Vaterschaft ungleich schwieriger, aber dennoch möglich und sehr sicher. Eine Vaterschaft kann zu etwa 99,9 Prozent erwiesen werden, ein Ausschluss der Vaterschaft wird grundsätzlich mit einhundert Prozent dargestellt.

 

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