Kindergeld: Antrag und Kindergeldkasse

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Kindergeld

Kindergeld, Kindergeld in Deutschland, Anspruch auf Kindergeld

Kindergeld wird in Deutschland als eine staatliche Zahlung geleistet, die in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der Kinder an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird. Das Kindergeld in Deutschland beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro pro Monat (§ 66 Abs. 1 EStG). Für das 3. Kind beträgt es 170,– Euro pro Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind erhalten die Erziehungsberechtigten 195 Euro monatlich (Stand Kindergeld Januar 2009). Der Anspruch auf Kindergeld kann nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz vorliegen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag auf die Zahlung von Kindergeld muss grundsätzlich schriftlich gestellt werden. Anträge zur Beantragung zur Auszahlung von Kindergeld sind bei den zuständigen Familienkassen erhältlich.

 

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