Mutterschutzfristen und Mutterschutzfristenberechnung

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Mutterschutzfristen

Als Mutterschutzfristen gelten die Zeiten des Beschäftigungsverbotes, die nach dem Mutterschutzgesetz für alle schwangeren Frauen und Mütter verbindlich sind. Die Mutterschutzfristen umfassen einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt des Babys. Handelt es sich um medizinische Frühgeburten, d.h., hat das Baby ein Geburtsgewicht von weniger als 2.500 g, dann verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. Auch bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Frühgeburten oder bei frühzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist immer um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte.

 

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