Als rechtmäßige Eltern werden Vater und Mutter eines Kindes bezeichnet, in der Regel die leiblichen Eltern des Kindes. Im Bereich der Adoption gelten die Adoptionsregeln. Eltern, die zur Erziehung ihres Kindes berechtigt und laut Gesetz auch verpflichtet sind, werden als Erziehungsberechtigte bezeichnet. Erziehungsberechtigte sind Inhaber eines durch das Gesetz definierten Erziehungsrechts sowie einer Erziehungspflicht bei Minderjährigen. Als Erziehungsberechtigte gelten in der Regel die Eltern. Das Erziehungsrecht zählt als Teil der Personensorge und ist somit Teil des elterlichen Sorgerechts. Die Erziehungsberechtigten des Kindes übernehmen die Personensorge für das Kind, wozu alle Aufgaben zählen, die das noch minderjährige Kind nicht erfüllen darf oder kann. In der Regel steht die elterliche Sorge beiden Elternteilen – Vater und Mutter – zu gleichen Teilen zu. In grundlegenden Entscheidungen sollten sie sich daher einig sein. Einigkeit sollte beispielsweise über den Besuch der Schule stattfinden. Da der Schulbesuch in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, hat diese Entscheidung nichts mit dem Schulbesuch an sich, sondern mit der Wahl der Schule zu tun. Können oder dürfen die Eltern die Personensorge nicht (mehr) erfüllen, wird in der Regel das Vormundschafts- oder Familiengericht entscheiden, wer an Stelle der Eltern die Erziehungsberechtigung übernimmt. Maßgeblich für die Entscheidung der Gerichte sollte in jedem Fall das Kindeswohl sein.
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