Als restriktive Atemwegserkrankung werden Erkrankungen bezeichnet, die durch eine Verminderung des blähungsfähigen Lungenvolumens begleitet sind. Zu einer restriktiven Atemwegserkrankung kann beispielsweise die Bronchitis zählen, die bei vielen Kindern auftreten kann. Sie ist eine Entzündung, die in den verzweigten Atemwegen, den Bronchien, auftritt. Häufig entwickelt sich diese Atemwegserkrankung nach einer Erkältung oder einem grippalen Infekt. In der Regel ist eine Bronchitis meist nach zwei bis drei Wochen ausgeheilt, allerdings kann der Heilungsprozess sich durchaus auch über mehrere Wochen hinziehen. Zu den Symptomen dieser Atemwegserkrankung zählen ein häufiger Hustenreiz, der durchaus auch schmerzhaft sein kann, weißlich-gelber oder gelblich-grüner Schleim, Müdigkeit und allgemeine Mattigkeit, ein Unwohlseingefühl, eventuelles Fieber sowie Behinderungen der Atmung. Nach langen Hustenanfällen können Schmerzen in der Brust auftreten. Die Ursachen dieser Atemwegserkrankung können unterschiedlich sein. Zwar gilt eine Bronchitis nicht als eine äußerst gefährliche Krankheit, doch auf die leichte Schulter sollte man sie niemals nehmen. Besonders Kinder, die unter Atembeschwerden leiden und eventuell noch zudem Fieber haben, sollten umgehend einem Arzt vorgestellt werden. Handelt es sich um eine chronische Bronchitis, ist darunter eine lang andauernde Erkrankung der Atemwege zu verstehen. Meist verläuft eine chronische Bronchitis in drei Stadien: Im ersten Stadium sind die Bronchien noch nicht verengt, dies tritt erst im zweiten Stadium auf. Dazu kommt stärkerer Husten und Luftnot bei Anstrengung. Im dritten Stadium kann es zu einer dauerhaften Schädigung der Lunge kommen.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Restriktive Atemwegserkrankung machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,– €.