Wirtschaftliche Erziehungshilfe können Eltern mit geringem Einkommen für Aufwendungen der Kinderbetreuung, Kindererziehung und Kinderförderung erhalten. Beispielsweise können die Kosten für einen Kinderhort oder eine Tagesmutter im Rahmen der wirtschaftlichen Erziehungshilfe vom Jugendamt übernommen werden. Im Regelfall werden die sozialen Dienste und die finanziellen Leistungen mit den Wohlfahrtsverbänden, dem Jugendamt und den Anspruchsberechtigten abgestimmt und durch die Mitarbeiter/innen veranlasst. Berechtigt, Leistungen in Anspruch zu nehmen, sind Familien, junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder, bei denen die Voraussetzungen festgestellt wurden, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben sind. Die Zahlungen werden, so genehmigt, regelmäßig an die jeweiligen betreuenden Stellen geleistet. Als betreuende Stellen werden zum Beispiel Heimeinrichtungen, Pflegeeltern oder ambulante Institutionen bezeichnet. Die regelmäßigen Zahlungen lassen sich individuell um einmalige Beihilfen ergänzen. Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes sorgen ebenfalls dafür, dass Ansprüche gegen Arbeitsämter, Krankenkassen, Gemeinden oder Rententräger geltend gemacht werden. Die Jugendhilfekosten wird vorrangig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern oder Erziehungsberechtigten bestimmt.
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