Eilt! -  15 jährige hat Angst vor Vater will nicht nach Hause

BabyLeon09

Neues Mitglied
Guten Morgen

wenn der Vater die Maus wirklich einweisen läßt kann man nichts dagegen machen, den er darf es tun. Anwalt sagt was besseres kann ihr gar nicht passieren, sie ist erst mal aus der Schußlinie und es kann gleich ein Vernüftiges Gutachen erstellt werden über die Tochter.

Ansonsten geht er gegen das JA vor , speziell gegen die eine Dame. Er rollt das ganze richtig noch mal auf. Er war entsetzt was da bislang abging und unterstütz jetzt meine Freundin im vollen Umfang.

Mehr weiß ich jetzt auch noch nicht. Die Maus ist bislang immer noch bei Ihrer Mama. Hat aber Angst sobald ein Fremdes Auto kommt.

LG Conny
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Hextina: Ich muss Dich leider ein bisschen korrigieren. Zwar sagt § 42 SGB VIII aus, dass ein Jugendlicher auf seinen Antrag in Obhut genommen werden muss, allerdings legt Absatz 3 auch fest, dass der oder Erziehungsberechtigte die Möglichkeit des Widerspruchs hat; der Minderjährige ist dann an den Erziehungsberechtigten auszuhändigen, wenn nichts dagegen spricht. Die Bewertung dessen obliegt nach dem Gesetz dem Jugendamt selbst, wobei diese Bewertungsfreiheit eingeschränkt ist, wenn zum Beispiel Anzeigen vorliegen.

Ich muss leider sagen, dass ich mich zunehmend frage, in welchem Land sich diese Geschichte abgespielt haben soll: Viele der Aussagen und Ereignisse, die hier beschrieben werden, können sich weder in Deutschland noch einem anderen deutschsprachigen Land so ereignet haben. Ich schreibe das nicht, weil ich glaube, dass BabyLeon09 die Sache erfunden hat, sondern weil ich die mittlerweile ganz massive Vermutung habe, dass es auf Seiten der Mutter des Mädchens tatsächlich ein Wahrnehmungsproblem gibt, und die Dinge bei der Posterin ganz einfach in grausam entstellter und objektiv unrichtiger Form ankommen.

Ganz zuvorderst fällt die Sache mit der häuslichen Gewalt auf: Das ist kein neues Problem, sondern dauert bereits seit mindestens zehn Jahren an - mit fünf Jahren soll das Mädchen deshalb einen Suizidversuch unternommen haben. Mal abgesehen davon, dass es bis heute keinen einzigen nachgewiesenen Suizid oder Suizidversuch eines Kindes unter dem Alter von acht Jahren auf der Welt gegeben hat (wenn Kinder unter diesem Alter mit Selbstmord drohen, dann ist das ein Durchsetzungsversuch und / oder eine Nachahmung von etwas, dass sie irgendwo aufgeschnappt haben, weil sich ein Sinn für den Tod, von dem ein Todeswunsch immer abhängt, erst mit ungefähr sieben oder acht Jahren ausbildet): Im Laufe eines solch langen Zeitraumes, in dem Menschen Gewalt ausgesetzt sind, fällt diese Gewalt zwangsläufig jemandem auf, und selbst wenn dann ein oder mehrere Rädchen des Systems versagen, würde ein anderes Rädchen dies irgendwann auffangen, und das vor allem dann, wenn diese Gewalt bereits mehrmals dokumentiert worden und Anzeige erstattet worden ist.

Denn es gibt nicht nur Ämter und Behörden, sondern auch Organisationen, die Gehör schenken, und Hilfe verschaffen.

Nun könnte man durchaus sagen, dass es passieren kann, auch in Deutschland, dass das System komplett versagt, und in der Tat sind mehr oder weniger regelmäßig die Medien voll mit Lehrerinnen, die von Schülern erstochen worden sind, obwohl sie Hilfe gesucht haben, und Kindern, die trotz Einschaltung des Jugendamtes von ihren Eltern zu Tode gefoltert worden sind. Es gibt Täter, die es schaffen, das System zu manipulieren.

Aber in diesem Thread, würde man die Aussagen für bare Münze nehmen, wird keine Manipulation des Systems durch den Vater, sondern eine ganze Reihe von Rechtsverletzungen durch staatliche Organe bis hin zu einer fehlerhaften Rechtsauskunft eines Anwalts beschrieben - ist es möglich, dass von der Polizei, über die Staatsanwaltschaft, und das Jugendamt, und einen Anwalt, bis hin zum Gericht das Recht zu Gunsten eines prügelnden Familienvaters umschreiben, und das dauerhaft?

Nein.

Denn Sachbearbeiter ändern sich, und ein einziges Ausscheren, das über den Zeitraum von zehn Jahren garantiert wäre, würde die Verschwörung zusammen brechen lassen. Und wenn dem nicht so wäre, dann sollte man meinen, dass Menschen, die extrem leiden, im Laufe der Jahre den Gang in höhere Instanzen wählen.

Da ist zum Beispiel die Polizei, die das Mädchen gegen seinen Willen zum Vater zurück bringt. Das kann sie gar nicht, weil sie dafür einen Gerichtsbeschluss braucht, so lange keine Gefahr im Verzuge ist. Hängt ein Ausreißer nachts am Hauptbahnhof rum, liegt diese Gefahr vor. Befindet sich ein Kind bei der Mutter, besteht sie in der Regel nicht. Die Polizei kann den Jugendlichen nur darum bitten, freiwillig mitzukommen.

Ich vermute, dass da einiges anders gelaufen ist, als es berichtet wurde, denn die Kleine ist ja nun doch noch bei der Mutter, wogegen der Vater nichts tun kann, wenn gegen ihn Anzeigen laufen.

Die Polizei kann keine Anzeigen verweigern, oder Ermittlungen einstellen. Anzeigen müssen aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet werden; Ermittlungen kann nur die Staatsanwaltschaft einstellen, was Wochen oder Monate dauern kann.

Es ist dann so, dass dem Kind oder Jugendlichen, das oder der die Anzeige erstattet hat, nicht zugemutet werden kann, beim mutmaßlichen Täter zu leben. Das Jugendamt hat dann keine andere Wahl mehr, als den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

Zumal da die Sache mit der Recht auf Gehör des Jugendlichen ist: In Trennungsangelegenheiten haben Kinder und Jugendliche ab einem gewissen Alter das Recht, mitzubestimmen, bei welchem Elternteil sie leben wollen. BabyLeon09 schreibt, dass die Mutter seit vier Jahren um das Sorgerecht kämpft, und der Vater die häusliche Gewalt vor Gericht angeblich zugegeben hat. Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum sich der Familienrichter darüber, und über den Kindeswunsch hinweg gesetzt hat.

Und damit zum Anwalt: Nein, der Vater darf seine Tochter nicht so ohne weiteres einweisen lassen. Denn auch bei Minderjährigen gelten die Bestimmungen der Landespsychiatriegesetze sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Eine Einweisung in die Psychiatrie ist nicht mit einer Einweisung in ein Krankenhaus vergleichbar. Sie stellt einen massiven Eingriff in eine ganze Reihe von persönlichen Freiheiten, und auch welchen, die vom Grundgesetz garantiert werden, für einen oft unbestimmten Zeitraum dar.

Deshalb ist die Zwangseinweisung eines Erwachsenen IMMER ein Verwaltungsakt, für die ein detailliertes ärztliches Zeugnis, in Nordrhein-Westfalen ausgestellt von einem in der Psychiatrie erfahrenen Arzt, notwendig, in dem zwingend die Eigen- und / oder Fremdgefährdung des Patienten festgestellt werden muss, auf dessen Grundlage dann ein Gerichtsbeschluss beim Vormundschaftsgericht erwirkt werden muss. Ist dies nicht vor der Einweisung möglich, muss dies spätestens 24 Stunden danach nachgeholt worden sein. Außerdem ist in der Psychiatrie das Zeugnis des empfehlenden Arztes überprüft werden.

Auch bei Minderjährigen darf der Erziehungsberechtigte nicht einfach entscheiden, dass das Kind in der Psychiatrie (oder einem Heim, oder einem Erziehungslager) untergebracht werden soll, denn hier greifen die Bestimmungen des Paragraphen 1631 b: Für eine mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung von Minderjährigen ist ein Beschluss des Familiengerichts notwendig, für den auch wieder Eigen- und /oder Fremdgefährdung vorliegen muss. Im Prinzip gibt dieser Paragraph also die Bestimmung der Psychiatriegesetze in andere Form wieder - bis auf dies: Vor der Einweisung müssen zudem alle anderen Hilfen ausgeschöpft worden sein.

Es liegt auch in der Natur der Sache solcher Einweisungen, dass sie eine kurzfristige Sache sind - wird damit zugewartet, kann von einer akuten Selbst- und / oder Fremdgefährdung keine Rede mehr sein; die Grundlage für eine solche Einweisung ist dann entzogen: Denn es reicht nicht aus, zu glauben, dass dieser Jugendlicher sich selbst oder anderen irgendwann einmal etwas antun könnte; es muss die reale Gefahr bestehen, dass ein solcher Akt kurz bevorsteht, und nicht auf andere Art abwendbar ist.

Ein vernünftiges Gutachten kann zudem auch von einem niedergelassenen Psychiater oder Psychologen erstellt werden. Die Aussage, sie sei dann wenigstens aus der Schusslinie, kann ich nicht verstehen - das Mädchen ist ja jetzt bei der Mutter.

Viele Grüße,

Ariel
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von hitnak
@Hextina: Ich muss Dich leider ein bisschen korrigieren.

Ich weiß dem schon ;)
Aber das JA ist dann gezwungen bestimmte Abläufe einzuhalten und zu dokumetieren. Dann hängt es nicht mehr nur an einem Sachbearbeiter.

Ansonsten sehe ich es wie du, besonders das ab dem 14ten Geburtstag eines Jugendlichen idR *allein* der Kindeswille zählt bei wem es leben will.

Nur....

Die Aussage, sie sei dann wenigstens aus der Schusslinie, kann ich nicht verstehen - das Mädchen ist ja jetzt bei der Mutter.

.....das hier kann ich gut verstehen. Es scheint einen immensen Konflikt zwischen den Eltern zugeben und da ist uU neutrler Boden für das Kind durchaus nicht das schlechteste.

LG,
Tina
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Lieber Hitnak

Das ganze spielt sich genau mitten in Deutschland ab. Um etwas genauer zu sein in Oberfranken.

Du stellst mich gerade so da als wenn ich es nur schrecklicher empfinden würde als es ist.

Da korrigiere ich dich, ich befinde mich mitten im Geschehen Tag für Tag. Natürlich gibt es neben Ämter Organisationen, wir haben zum Beispeil den Weißen Ring eingeschlaltem, den Kinderschutzbund. All die lieben Leute die versprochen haben zu helfen.

Letztendlich ging der weiße Ring nicht mal zur Verhandlung mit wegen der Vergewaltigung da die gute Frau keine Zeit hatte.

Der Richter ordnet neue Gutachten an die es jetzt nicht verwendet. Meine Freudin leidet bestimmt nicht unter Wahrnehmungsstörungen.

Es ist noch gar nichts anders gelaufen wie vermutet, sie warten jeden tag darauf das jemand kommt und die kleine holt.

Der Vater kann seine Tochter einweisen lassen, das sie im sich schon 4 mal in der KJP befand. genau aus diesem Grund kann es das machen.

Du bist der meinung das es keinen Fall in Deutschland gibt in dem sich unter 8 Jährige was antun wollen ?? Dann besuch doch mal eine KJP und du wirst dich sehr wundern.

Richtig sie ist zwar in Moment noch bei der Mama da darf sie aber nicht bleiben, weil der Vater es nicht will.

Das JA beruft sich auf ein Gutachten und das Gegengutachten intressiert die Dame nicht. Obwohl es vom Richter angeordnet wurde, er es aber selber nicht akzeptiert.

Es sagt ständig jeder das kann so nicht sein, da gibt es nicht in unserem schönen Deutschland. Es passiert aber genau so, leider.

Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film.

Schaut euch doch die ganzen Fälle mal an. Z.B der fall vom kleinen Julian, da warnt der vater das JA vor dem neuen Partner weil der mehrmals schon gewalttätig wurde und die Nachbarn erstatten anzeigen und keiner macht was.

So jetzt ist der kleine Kerl tot und wieder heißt , jaja wir standen doch im Kontakt mit der Familie.

So und nicht das du denkst ich hab nicht viel damit zu tun mit der Sache meiner Freudin, ich kenn sie seit 35 Jahren wir sind zusammen aufgewachsen und verbringen seither so ziemlich jeden Tag miteinander.

Die Tochter ist mein patenkind.

LG Conny

P.S du kannst meiner Freundin gerne helfen wenn dir noch was besseres einfällt, da du der meinung bsit es kann ja alles so nicht sein.
 

babydoll

Aktives Mitglied
Hallo BabyLeon09 das was da bei euch los ist das ist echt schlimm,wünsche mir das es bald ein Ende hat und ihr alle zur ruhe kommt....Mach dir nichtd draus der hitnek ist zu den meisten so viele haben schon das vergnügen mit dem gehabt ich auch also ignoriere ihn einfach..
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst einmal: Bitte sei nicht sauer. Ich weiß, dass es sehr krasse Fälle gibt - ich habe beruflich ständig damit zu tun. Aber das Hauptproblem ist, dass man dann nur wirklich etwas raten kann, wenn man das Problem kennt, und das ist leider hier nicht der Fall. Es sind zu viele Frage offen, und die müssen beantwortet werden, um das Problem zu umreissen. Denn nur dann können wir Dir hier ein paar wirklich hilfreiche Ratschläge geben. Deshalb möchte ich Dich bitten, so genau wie möglich zu berichten.

Ganz oben auf der Liste der offenen Fragen steht dabei nach wie vor, warum die Tochter nach ihrem Willen beim Vater leben muss. Hextina hat es sehr deutlich geschrieben: "...ab dem 14ten Geburtstag eines Jugendlichen [zählt] idR *allein* der Kindeswille [...] bei wem es leben will."

Das Mädchen ist jetzt 15. Das Scheidungsverfahren dürfte meiner Berechnung nach stattgefunden haben, als das Mädchen elf war, was bedeutet, dass auch damals bereits der Wille des Kindes mit angehört worden wäre.

Doch selbst wenn sich das Gericht damals über diesen Willen hinweg gesetzt hätte, müsste es heute diesen Willen berücksichtigen und seine Entscheidung daran orientieren, wenn es keine erheblichen Gründe gibt, die gegen das Leben des Minderjährigen beim betreffenden Elternteil sprechen. Solche erheblichen Gründe sind zum Beispiel (aber nicht nur) Drogenkonsum oder Alkoholismus, Verwahrlosung oder ein Nichtnachkommen der Erziehungpflichten des betreffenden Elternteils. Da Du allerdings schreibst, mit der Mutter sei alles in Ordnung (wobei eine psychische Erkrankung von Mutter oder Kind den Kindeswunsch nicht ausschließt), können diese Gründe nicht vorliegen. In dieser Situation müsste die Mutter allerdings einen neuen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an sie einreichen, der sich auf den Wunsch ihrer Tochter stützt. Es ist ganz wichtig, dass sie darüber mit ihrem Anwalt spricht.

Mein Eindruck momentan ist, dass Ihr Eure Rechte, und vor allem die des Mädchens, gar nicht kennt. Und dabei ist vor allem dies wichtig: Um seine Tochter zurück zu sich zu holen oder holen zu lassen, benötigt der Vater einen Gerichtsbeschluss. Der allerdings dürfte in dieser Situation schwer zu bekommen sein, und das noch viel mehr so, wenn eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt gegen ihn vorliegt. Wie gesagt: In diesem Alter haben Jugendliche ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht.

Was die Psychiatrie betrifft - Hextina hat Recht, und ich Unrecht: Ein Aufenthalt in der Psychiatrie wäre mit Sicherheit hilfreich für das Mädchen, weil es da mal Luft holen kann. Wenn es da allerdings partout nicht hin will, dann braucht der Vater auch dann einen Gerichtsbeschluss, wenn sie schon vier Mal dort war: Die Gesetze kennen bei einem Freiheitsentzug kein Gewohnheitsrecht; um einen Jugendlichen gegen seinen Willen einzuweisen, ist auch beim fünften Mal noch der Nachweis von Eigen- und / oder Fremdgefährdung notwendig.

Denn auch hier zählt der Wille des Jugendlichen: Er hat auch bei der medizinischen Behandlung ein weitgehendes Mitsprachrecht. Es ist wichtig, dass Ihr Euch das im Kopf behaltet.


Viele Grüße.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von BabyLeon09
Der Vater kann seine Tochter einweisen lassen, das sie im sich schon 4 mal in der KJP befand. genau aus diesem Grund kann es das machen.

4mal?!
Mit welcher Diagnose? Was *genau* hat die KJP gesagt zu dem Kind?

Es sagt ständig jeder das kann so nicht sein, da gibt es nicht in unserem schönen Deutschland. Es passiert aber genau so, leider.

Ja, es passiert das auf den JAs schlecht gearbeitet wird, ohne jede Frage. Und da dadurch Menschen sterben bzw mal eine übereilte Inobhutnahme vorkommt. Ich bin die letzte die das abstreitet.
Das sich aber *alle* Institutionen zusammen tun und *alle* schlecht arbeiten ist schon ein arg herber Zufall.

Stellt doch Öffentlichkeit her.....

Ansonsten halte ich KJP nach wie vor für nicht so schlecht, eben weil es erstmal neutraler Boden für das Kind bedeutet. Manchmal geht der Weg zum Ziel (mutter) eben nur über Umwege.
Auch würde ich nach wie vor raten das das Kind einen Antrag auf Inobhutnahme stellt und erstmal in eine betreute Wohngruppe geht.

Ansonsten vllt mal hier http://www.stmas.bayern.de/sozial/sozialhilfe/oberfranken.htm bei der Regierung ber das JA beschweren.

LG,
Tina
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Huhu,

ich finde, wir sollten überlegen, ob hier an dieser Stelle noch mehr Öffentlichkeit gut tut.
Ich sehe das halt so, daß BabyLeon09 sonst in eine Zwickmühle geraten könnte.
Trotzdem :druecker für den Anwalt.

Gerhard
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo

so wollte euch mal kurz berichten was bis jetzt geschah, nichts. Das Jugendamt bleibt bei seiner Meinung, sie soll ins Heim, Vater ist dagegen, will sie einweisen lassen. Mama möchte das sie bei ihr ist , darf sie nicht.

So nun nach 3 Anzeigen weiter, einem Medizinischen gutachten das die Maus nicht durchgeknallt ist, das sie einfach nur zur mama möchte, alles abgelehnt. Nur der Vater entscheidet und der Richter tanzt nach seiner Nase.

Erste Verhandlung im September, ohne ergebniss, Tochter will immer noch zur Mama, Richter gibt ihr zwei Möglichkeiten, Heim oder zum Vater. Die Maus leht es ab, sie will ja zur Mama.

Heute Nachmittag um 15 Uhr nächster Termin . das Ergebniss steht komischerweise schon seit Tagen fest, sie muß jetzt zur Tante, das will sie eigentlich ja überhaupt nicht.

Da sagt mir doch einer das es hier um das "wohl des Kindes geht".

Lg Conny
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

die Abläufe in solch einem Fall sind ja in diesem Thread bereits beschrieben worden. Noch einmal in aller Kürze: Ein Jugendlicher hat ein Recht darauf, mit zu entscheiden, bei welchem Elternteil er oder sie leben möchte, wenn die Eltern getrennt sind. In den weitaus meisten Fällen wird diesem Wunsch auch gefolgt; in den wenigen Fällen, in denen dies nicht geschieht, vermuten Richter auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen und Gutachten, dass das Kindeswohl im Haushalt des bevorzugten Elternteils gefährdet sein könnte, wobei dabei niemals allein den Angaben des nicht-bevorzugten Elternteils gefolgt wird. Das wäre verfahrensrechtlich auch gar nicht möglich.

Ein Jugendlicher hat auch ein Recht darauf, nicht im Haushalt eines mutmaßlichen Täters leben zu müssen, der im Verdacht steht, oder dem eine solche Tat bewiesen worden ist, sich strafbar an seinem Schutzbefohlenen vergangen zu haben. In diesem Fall ist es der Vorwurf der häuslichen Gewalt.

So wie Du das hier beschreibst, hat der Richter zum einen entschieden, dass das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet ist, wobei wir die Gründe nicht kennen, und dabei eine Reihe von Alternativen aufgezeigt, von denen er eine, die Tante, auf dem Wege der einstweiligen Anordnung festgelegt hat.

Da hier der Vorwurf massiver häuslicher Gewalt im Raume steht, kann ich nicht sehen, wo es hier nicht um das Wohl des Kindes gehen sollte: Das Gericht, auch das Jugendamt haben offenbar Schritte unternommen, um sicher zu stellen, dass die Tochter nicht beim Vater, dem mutmaßlichen Täter leben muss.

Dass das Mädchen alle Alternativen ablenkt, wirft die Frage auf, ob die Angst vor dem Vater, die diesem Thread ihren Namen gegeben hat, wirklich so groß ist.
 

Jenny45

Mitglied
Egal wer von euch nun genau recht hat und wie die Sache ganz genau gelaufen ist. Die Geschichte dieses Mädchens ist mir sehr nahe gegangen und wird mir heute sicher den Schlaf rauben. Das arme, arme Kind. Und warum wird solchen Assi-Eltern nicht endlich das Handwerk gelegt.
 

Citrux

Neues Mitglied
Hallo,

tut mir sehr leid was bei euch passiert. Ich teile die Meinung von vielen Jugendämtern das ein Heim wohl schlimmer ist als ein schlechtes Elternhaus.
Wenn man dauernd Anzeigen erstattet entwickelt sich daraus hingegen nichts positives.
Es erscheint den Beamten der Eindruck, derjenige ist nicht normal und macht uns Arbeit weil es ihm Spass macht, die Anzeigen verpuffen weil die Beamten einen nicht mehr Ernst nehmen.
Es ist absolut wichtig die richtigen Schritte zu tun, sehr wichtig ist ein Anwalt der nicht nur so tut als hätte er Interesse sondern egagiert von vorneherein sagt wer denn tun kann.
Briefe schreiben tut jeder, einer der aber seinen Kumpel im Gerichtsgebäude anruft und fragt ob der Richter xyz noch im Hause ist wegen einer einstweiligen Anordnung ist der Richtige.
Ich habe in meiner Scheidung die falschen gehabt und habe von daher schon über 10 konsultiert bis ich den richtigen gefunden habe.
Hierbei muss man bedenken das Anwält das Leid der vielen sehen, die sie täglich betreuen und sie eben nur ein Mandant sind, sie lassen die Betroffenheit und das Leid nicht an sich heran, wenn man jedoch einen fiindet der einem sympathisch ist und der ein wenig das Leid mitfühlt und der dazu noch Ahnung hat wie man das angeht dann hat man den Richtigen.
Wie schon in dem anderen Beitrag geschrieben traue ich dem Jugendamt nichts zu, es mag Ausnahmen geben aber wirkliche Hilfe bekommt ihr dort nicht.
Es bietet sich wirklich das "Frauenhaus" an. Von dort hat man die Ruhe und die Kraft mit gleichgesinnten engagierten Menschen Hilfe für euch aufzuarbeiten die auch nützlich und sinnvoll ist.
Kirche oder weißer Ring mir erscheinen die langsam wir große fette Beamtenapperate und der Joberhalt ist dort wichtiger als das Leid der Menschen. Da es enorme Kürzungen gibt und selbst dort gespart wird kann sich der Psychologe kaum mehr in den 1 stündigen Gesprächen auf den Gegenüber einlassen wenn er ihn nur alle 6 Wochen sieht.
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Guten Morgen

ja so seh ich es auch. Aber jetzt ist gekommen was nicht sein hätte müssen, sie ist wegggelaufen.

Sie wollte einfach nur bei Ihrer Mama bleiben, was sie nicht durfte. Gestern Abend ist sie in Panik weggelaufen weil sie morgen umziehen hätte müssen zu Ihrer Tante.

Ich bin sprachlos, wütend und traurig , wie die Ämter mit den Kindern umgehen. Sie unter Druck setzten , anstatt einfach mal den Kidn vertrauen zeigen, sie hätten ja jederzeit zu einem Besuch kommen können, hätte niemand was dagegen gehabt.

Ich bin jeden tag in der Familie weil ich den jüngesten betreue während die Mama arbeiten ist/muß. Der Maus hat es an nichts gefehlt, im gegenteil. Sie ist endlich aufgeblüht und wieder zur Ruhe gekommen.

Jetzt wieder das gezerre um die Maus.

LG Conny
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

aber was sagt denn das Gericht, warum das Mädchen nicht bei der Mutter leben soll?

Viele Grüße,

Ariel
 
Oben