ihr müsst dann einen Härtefallantrag stellen.Original von Mirsche
muss auch mal was dazu sagen:
Wir beantragen gerade Erziehungsgeld für Sullivans zweites Lebensjahr.
Zur Berechnung wird der Verdienst von 2004 berechnet, als mein Mann noch 1300Euro netto verdiente. Jetzt bekommt er 200 Euro ALG2 aber das interessiert die L-Bank nicht, ich verdiene 400 Euro in meiner AUsbildung. Wenn uns jetzt das Erziehungsgeld gestrichen wird können wir schauen wo wir bleiben