Nach der Annahme der Fristenregelung in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 war wieder "Ruhe" im Lande. Wie ich es jetzt nachträglich lese, ist das Volk glücklicher mit der Legalisierung des Aborts in den 12 Wochen. Die Rate hat erstaunlicherweise nicht zugenommen.
Ich zitiere hier das Schweizer Stafgesetzbuch (StGB)
Wer eine Schwangerschaft mit Einwilligung der schwangeren Frau abbricht oder eine schwangere Frau zum Abbruch der Schwangerschaft anstiftet oder ihr dabei hilft, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 erfüllt sind, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Wer eine Schwangerschaft ohne Einwilligung der schwangeren Frau abbricht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. Die Frau, die ihre Schwangerschaft nach Ablauf der zwölften Woche seit Beginn der letzten Periode abbricht, abbrechen lässt oder sich in anderer Weise am Abbruch beteiligt, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 Absatz 1 erfüllt sind, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Ihr habt in der Schweiz ungefähr genauso viel Befürworter wie Gegner. Beispiel:
Die grüne Nationalrätin Franziska Teuscher, die die Initiative ebenfalls ablehnt: «Wer übernimmt die Verantwortung für ein ungewolltes Kind, das in untragbaren Verhältnissen aufwachsen muss?»
Aus dem Tagesanzeiger.ch vom 26.1.2010:
Ist Abtreibung heute noch ein Tabu?
Ja, viele Frauen fürchten sich noch darüber zu sprechen. Dies ist aber nicht erstaunlich, werden sie doch von Abtreibungsgegnern als Schlampen oder Mörderinnen beschimpft.
Aber ob wir mit der 'neugewonnenen' Freiheit auch wirklich glücklicher sind?
Am Beispiel von Mira sehen wir die gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungsfreiheit der Frauen. Diese wird eingehalten - macht es aber dadurch nicht leichter.
Wo ist die Grenze für ungünstige/günstige Lebensbedingungen?
Der rechtliche Status des Embryos
FALSCH: "Der Embryo hat das Recht auf Leben"
Weder Verfassung und Gesetzgebung der Schweiz noch internationale Abkommen räumen dem Embryo ein Recht auf Leben ein. "Nur bereits geborene Menschen sind Träger von Grundrechten". (Botschaft des Bundesrates zur Revision der Bundesverfassung, 1996).
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat als einziges Gericht eines westlichen Landes 1993 mit 6 zu 2 Stimmen ein "eigenes Lebensrecht des Ungeborenen" statuiert. Eine Fristenregelung mit Beratungspflicht hat das Gericht jedoch zulässig erklärt. Damit hat es das Grundrecht auf Leben gleichzeitig auf verhängnisvolle Weise relativiert, gleichsam ein Lebensrecht zweiter Klasse geschaffen.
Anders die Obersten Gerichtshöfe von Belgien, England, Frankreich, Österreich, den USA und Kanada. Sie entschieden, das Recht auf Leben erstrecke sich nicht auf den Embryo. In gleichem Sinn hat die Europäische Kommission für Menschenrechte Stellung genommen (Entscheide vom 13.5.80 und 19.5.92). Die Gerichte der USA (1973) und Kanadas (1988 ) erklärten die Entscheidungsfreiheit der Frau zu einem verfassungsrechtlich geschützten Grundrecht.
FALSCH: "Der Embryo ist von der Empfängnis an erbfähig. Er wird also als Persönlichkeit anerkannt."
Art. 31 des Schweiz. Zivilgesetzbuches lautet:
"Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt."
Das Kind, das vor dem Tod des Erblassers gezeugt wurde, kann erst erben, wenn es lebend geboren ist: "Das Kind ist vom Zeitpunkt der Empfängnis an unter dem Vorbehalt erbfähig, dass es lebendig geboren wird." (ZGB, Art. 544)
Etnische Fragen & Antworten
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human-life.ch Hilfestellen für Mütter in Not mit Telefonnummern 24h/24h
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(z.B. Babyaussteuer, Babysitting, Wohn, und Erholungsangebote usw.)
Ich würde sagen, ruf da an.
Denn als Unbeteiligter würde ich sagen:
Gesunde, fähige Mutter mit aktuellem Job -> Argument gegen Abtreibung. Aber: Inwieweit es z.B. klug ist, den Chef in die SS zu involvieren, halte ich für zweifelhaft. Denn zumindest in D ist es so, dass alleinerziehende Mütter alles tun (müssen), um an Lohn dranzukommen. Und da gibt es einige Unternehmen, die diese Zwangslage eiskalt ausnützen.
Oder ob es nicht doch besser ist, gesetzt den Fall, du bekommst das Kind, deinen Arbeitgeber nicht zu informieren und die Arbeitsplatzbedingungen mit ein paar Anwaltsbriefen anzupassen. Kurz und prägnant steht dann da nur drin, dass du z.B. Teilzeit möchtest, Teilzeit dir nach §§ zu gewähren ist; du am firmeneigenen Mutter-Kind-Förderungs-Programm teilnehmen möchtest; alles private oder darüberhinausgehende geht dein Chef nichts an und der muss sich damit auch nicht auseinandersetzen.
Die können schnell professionell abchecken, ob du deinem 3. Kind ein Leben bieten kannst, ob du bereits in eine seelische Notsituation gekommen bist - oder voraussichtlich in diese noch kommen könntest; ob bei dir eine Gefahr besteht; ob du schweren seelischen Schaden durch die SS bekommen kannst.
*wink-mit-Zaunpfahl*
so oder so - alles Gute!