bin völlig fertig :-(

A

AnnKathrin

Guest
Lieber Andi,

alles das, was die anderen dir geschrieben haben, müsste dir eigentlich zwei Dinge klar machen:

1. Es ist entsetzlich und eine existentielle Erfahrung, wenn einem als Kind der Vater entzogen wird.

2. Du hast keinen Grund, dich nur hilflos zu fühlen: Du hast Rechte.

Ich weiß, es ist leicht ,als Außenstehende so etwas zu sagen, aber... du solltest mal versuchen, die ganze Emotionalität außen vor zu lassen und nach Plan vorzugehen (siehe Postings von Damiana und Karl-Heinz). Wenn es dir schwer fällt, für dich selbst "stark" zu sein, dann mach dir klar, dass du es für dein Kind sein musst. Es vermisst dich. Und es ist noch zu klein, um seine Rechte durchzusetzen.

Liebe Grüße
AnnKathrin
 

AndiKöln

Mitglied
...danke dir :)
Es ist wirklich sehr schwierig..zumal der Kleine noch jung ist und wohl nicht wirklich den Vater vermisst, bzw. es äußern kann.
 

freddilysie

Urlaubsreif
Hallo Andi

ich würde dir raten egal wie es ausgeht zu versuchen des Besuchsrecht was dir zusteht durchzusetzen.

ja das stimmt der Kleine kann noch nicht sagen das er zu dir will aber gerade deshalb bleib am Ball wenn dir was an ihm liegt.

meine eltern haben sich scheiden lassen wo ich 1 Jahr alt war und ich kenne meinen vater bis heute nicht was total doof ist. es fehlt eine bezugsperson gerade wenn man wie ich nie einen anderen vater dazu bekam.

also bleib dran irgentwan wird dein sohn dir das danken.

tschau :bye:
 

Damiana

Aktives Mitglied
Das sehe ich auch so, Andi. Natürlich kann er noch nicht äußern, ob er dich vermisst, aber du bist nach seiner Mutter die engste Bezugsperson. Er wird deine Stimme kennen und sich auf deinem Arm wohlfühlen.

Nicht aufgeben und möglichst sachlich bleiben. Du musst der Mutter versuchen klar zu machen, dass es nur darum geht, dass dem Kind der Vater zumindest ein bisschen erhalten bleibt. In den ersten Jahren wollen Jungs meistens ihre Mutti heiraten, aber gerade wenn sie älter werden, brauchen sie die männliche Bezugsperson immer mehr.

Desto eher ihr zwei eine sachliche Ebene findet, wieder miteinander zu reden, desto besser für euer Kind! Ich wünsch dir viel Kraft, Geduld und Glück!!!
 

Bettina29

Neues Mitglied
Hallo Andi!

Ich habe deinen Beitrag und die Kommentare gelesen und schreibe dir nun aus der Sicht einer Frau und Mutter, die ihren Mann verlassen hat.

Meiner Meinung nach muss einiges vorgefallen sein, das deine Frau dich verlassen hat, ohne dir die neue Adresse mitzuteilen (euer Sohn ist noch sehr jung). Das Leben einer alleinerziehenden Mutter ist alles andere als einfach. Ich habe ca. ein Jahr darüber nachgedacht, bevor ich mit unserem Kind (2 1/2 J.) meinen Mann verlassen habe. Ich hatte meinem Kind gegenüber ein schlechtes Gewissen und empfand auch noch viel für ihn. Doch es gab viele Diskussionen ums Alltägliche, ich fühlte mich von ihm verlassen.

Direkt nach der Trennung hatten wir auch viele Auseinandersetzungen bzgl. Umgangsrecht und Unterhalt. Wir waren beide verletzt und brauchten Abstand voneinander.
Heute (nach 5 Mon.) können wir normal miteinander umgehen - er hat seine Fehler erkannt und ich meine Fehler. Wir wollen beide unser Kind und denken wieder über eine gemeinsame Zunkunft nach.

Ich denke, das vielleicht auch deine Frau Abstand von dir braucht und dir deshalb nicht die neue Adresse mitgeteilt hat. Versuche, auch sie zu verstehen, Frau geht nicht einfach so mit Kind.

Ich wünsche Dir / Euch alles Gute und viel viel Geduld.

Bettina
 

AndiKöln

Mitglied
..ich nochmal :)

vielen Dank für eure teilweise herzliche Anteilnahme..es hilft mir schon etwas dabei diese schwierige situation zu meistern...

Klar ist einiges vorgefallen, und ich bin der letzte der nicht zugibt dass er fehler gemacht hat..aber mehr als entschuldigen und sich bessern kann ich doch nicht?

Naja ich hoffe es wird irgendwie weitergehen und ich kann meinen Sonnenschein bald mal wieder in meine Arme nehmen..das ist das allerwichtigste...
 
P

PapaDo

Guest
Hallo,ich bin auf der Suche nach antworten auf dieses Forum gestossen,da ich auch mit meiner Frau getrennt lebe ( Scheidung läuft ) ,und mein 3 jähriger Sohn bei ihr wohnt...
ich weiß selber manchmal nicht wie es weiter gehen soll,denn ich vermisse meinen Sohn sehr,und zu allem Überfluss will mir die Kindesmutter noch mein Sorgerecht entziehen.Mein Sohn möchte gerne zu mir und ich zu ihm,aber diese Frau geht über das Wohl des Kindes hinweg,und versucht statt dessen mir einen zu pinnen indem sie nur nach gut dünken Zeit hat-Wenn aber ich mal (wie letztens aus gesundheitlichen Gründen) mein Sorgerecht nicht wahrnehmen kann,verwehrt sie mir ihn später zu sehen da sie ja angeblich keine Zeit hätte...dabei ist die gute Frau Arbeitslos,und hätte so auch unter der Woche Zeit...Habe demnächst einen Thermin beim Jugendamt,den ich in meiner Ratlosigkeit organisiert hab und sie ist wohl auch dorthin mit eingeladen.
Kann mir jemand Tips geben,wie ich mein Besuchsrecht bzw verlohrene Zeiten evtl wieder geltent machen kann? Ausserdem wie kann ich verhindern das sie meinem Sohn seine geliebte Oma vorenthält...und seinen Opa den er noch nie sehen durfte...??

Wäre Euch für geuten Rat sehr dankbar! ;-)

MfG

Dominik
 
P

PapaDo

Guest
Hallo,ich bin auf der Suche nach antworten auf dieses Forum gestossen,da ich auch mit meiner Frau getrennt lebe ( Scheidung läuft ) ,und mein 3 jähriger Sohn bei ihr wohnt...
ich weiß selber manchmal nicht wie es weiter gehen soll,denn ich vermisse meinen Sohn sehr,und zu allem Überfluss will mir die Kindesmutter noch mein Sorgerecht entziehen.Mein Sohn möchte gerne zu mir und ich zu ihm,aber diese Frau geht über das Wohl des Kindes hinweg,und versucht statt dessen mir einen zu pinnen indem sie nur nach gut dünken Zeit hat-Wenn aber ich mal (wie letztens aus gesundheitlichen Gründen) mein Sorgerecht nicht wahrnehmen kann,verwehrt sie mir ihn später zu sehen da sie ja angeblich keine Zeit hätte...dabei ist die gute Frau Arbeitslos,und hätte so auch unter der Woche Zeit...Habe demnächst einen Thermin beim Jugendamt,den ich in meiner Ratlosigkeit organisiert hab und sie ist wohl auch dorthin mit eingeladen.
Kann mir jemand Tips geben,wie ich mein Besuchsrecht bzw verlohrene Zeiten evtl wieder geltent machen kann? Ausserdem wie kann ich verhindern das sie meinem Sohn seine geliebte Oma vorenthält...und seinen Opa den er noch nie sehen durfte...??

Wäre Euch für guten Rat sehr dankbar! ;-)

MfG

Dominik
 
N

Nickyta

Guest
Hallo Dominik,

Du hast ein Umgangsrecht zu Deinem Sohn und ich glaube, sogar so in etwa haben auch Großeltern ein gewisses, zumindest moralisches recht?

Und so ohne weiteres kann sie Dir nicht das Sorgerecht entziehen, da müßten schon gravierende Dinge vorgefallen sein.
Ersteinmal gilt hier das gemeinsame Sorgerecht.

Ich würde nicht nur den Termin beim Jugendamt schnellstens wahrnehmen, sondern organisier Dir schnellstens einen guten Anwalt/Anwältin.

Ich finde es immer wieder schlimm, wenn Trennungen auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.

Kopf hoch-hier bist Du gut aufgehoben-vielleicht wissen wir hier auch nicht immer Antworten, dafür kennen wir ja meist nur eine Seite, aber es kann schon helfen, nur mal zu reden und sich Tipps zu holen :bye:

Kannst Du mit Deiner Noch-Frau denn nicht mal ruhig und sachlich reden?`Oder ist sie dem nicht zugänglich?
 
P

PapaDo

Guest
Hallo Nickyta!

Einen Anwalt hab ich schon,denn sie hat ja auch einen Anwalt über dem sie versuchen wird das alleinige Sorgerecht zu bekommen...nun ist es ja so,das ich auch durch meinen Anwalt erfahre was sie mir so vorwirft-und Du kannst mir glauben-ich war erstmal geschockt ,wie jemand so verlogen sein kann, und das von einem Menschen den man glaubte zu kennen.
Mir ist mittlerweile völlig klar,das diese Person jedes Mittel einsetzen wird mich persönlich zu treffen-Vielleicht spielt auch ein gewisses Maß an Eifersucht bei ihr eine Rolle,da der kleine sehr oft äussert das er zu mir möchte.
Es geht sogar soweit das sie versucht meine Mutter gegen mich auszuspielen,welches aber keinen Erfolg bis jetzt hatte.
Ich habe schon einige Male versucht mit ihr die Sache vernüftig zu regeln,und ihr vor Augen zu führen das sie mit ihrer Unkooperativität was Besuche angeht,nicht zuletzt auch dem Kleinen schadet,der für das Problem was sie mit mir hat,nichts kann.Ich habe den Eindruck das sie die Belange und Bedürfnisse des Kindes in ihrem Hass gegen mich völlig vergisst.
Zudem ist sie bereits davor von ihrem Freund ein Kind zu bekommen,und ich befürchte das sie mit der Sache völlig überfordert sein könnte,welches zu Lasten des kleinen geht...ist ja auch schon vorgekommen das sie dem kleinen den Mund mit Seife(!) ausgewaschen hatte,weil er ein Wort benutzt hat,welches er irgendwo aufgeschnappt haben muss...-Dies sind alles für mich Anzeichen dafür,das sie mit der Situation völlig übervordert zu sein scheint...ich kann so manche Nacht nicht schlafen bei dem Gedanken das sie das alleinige Sorgerecht je bekommen könnte,und bin schon am Überlegen das ich nicht auch versuche das Sorgerecht für mich alleine zu fordern,damit der kleine einerseits gut behütet ist,und zum anderen das ich ihm ermöglichen kann,auch wirklich von BEIDEN Elternteilen was zu haben.
 
N

Nickyta

Guest
Hallo Dominik,

erinnert mich an die Ex-FRau eines Freundes von uns, Deine Geschichte. Bei der Frage des Sorgerechtes war dessen Sohn damals allerdings schon 6 Jahre und der Richter hat-entgegen den üblichen Bestimmungen-damals das Kind befragt und er hat das alleinige Sorgerecht tatsächlich bekommen.

Glaub mir aber-so einfach wird das für sie nicht sein.Sie trägt im Moment die Streitereien und den Hass auf Dich auf dem Rücken des Kindes aus, scheint mir aber auch vorher schon völlig überfordert gewesen zu sein.
Mit Seife den Mund auswaschen grenzt für mich schon an Mißhandlung, tut mir leid-egal in welchem Alter und Dein Kleiner kann in seinem Alter die Bedeutung aufgeschnappter Wörter nicht mal wissen und kennen.

Wenn Du Angst um Deinen Sohn hast, daß sie solche Dinge weiterhin macht oder gar Schliommeres noch und wenn Du einfach nicht mit ihr auf vernünftiger Basis reden kannst, so bliebe Dir noch der etwas krassere Weg über einen Kinderpsychologen.

Ich verstehe nicht, wie solche Frauen an ein weiteres Kind denken können.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
also dominik!

bei einer guten bekannten ist es so, das sie das alleinige sorgerecht hat. aber deswegen hat der kindsvater immernoch das umgangsrecht. die kleine ist regelmäßig bei ihrem vater. aber um das sorgerecht entzogen zu bekommen, muss schon eine menge vorgefallen sein. so einfach geht das nicht. und die vorwürfe muss sie erst mal beweisen.
die großeltern können auch ein umgangsrecht bekommen. es ist nicht so geregelt wie bei dem leiblichen vater, ist ja logisch. aber es gibt sowas. würde mal den anwalt dazu befragen.
 

Damiana

Aktives Mitglied
Hallo Dominik!

Wenn du einen Anwalt hast, dann verstehe ich nicht, dass er dich nicht darüber aufgeklärt hat, dass du - Sorgerecht hin oder her - weiterhin einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind hast - und auch die Oma!! (Gesetzestext siehe unten)

Jeder kann mal krank werden und wenn du deiner Frau rechtzeitig Bescheid gesagt hast, dürfte das auch kein Problem sein. Was ich hasste, war, dass mein Ex mir eben nie rechtzeitig Bescheid gesagt hat und ich meine ganzen Planungen (oder auch die Arbeit) wieder umschmeissen musste.

Das alleinige Sorgerecht wird sie nur dann bekommen, wenn sie dir wirklich schwere Vorwürfe machen könnte, aber im Moment sieht es doch wohl eher so aus, dass sie es ist, die die gemeinsame Sorge verhindert. Bevor das Gericht darüber entscheiden wird, werdet ihr erstmal einige Gespräche beim Jugendamt führen müssen, denn in erster Linie will das Gericht, dass die Eltern sich gemeinsam einigen. Was sind das denn für Vorwürfe??

Hier mal die gesetzliche Lage:

Am 1. Juli 1998 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft, ein Reformpaket, das das Zusammenleben von Familien - und insbesondere von Einelternfamilien - nachhaltig berührt.

Aus diesem Anlass veranstaltete der VAMV am 08.06.1999 ein Fachseminar "1 Jahr neues Kindschaftsrecht". Die folgende Abhandlung basiert auf der Dokumentation dieser Fachtagung.

Das neue Kindschaftsrecht
Das neue Kindschaftsrecht regelt den Umgang in folgenden Punkten neu:

Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen.

Das Umgangsrecht unterscheidet sich NICHT mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Der nicht mit der Mutter verheiratete Vater wurde dem mit der Mutter verheirateten Vater gleichgestellt.

Das Umgangsrecht kann nur noch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist!!

Der Kreis der umgangsberechtigten Personen wurde erweitert: Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Hilfe bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts.

Für Konflikte in Fragen des Umgangsrechts wurde ein gerichtliches Vermittlungsverfahrens eingeführt.

Das Gericht kann einen begleiteten Umgang in der Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten anordnen.

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Die beiden Grundsätze
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (FamRZ 1983, S. 872) gehört die Umgangsberechtigung der Eltern zum verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Gundgesetz)

Die Neuregelung des Umgangsrechts geht von einem Grundsatz aus, den der Gesetzgeber in § 1626 Abs. 3 BGB so formuliert hat: Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Der Umgang des Kindes mit seinen Eltern

Gesetztestext
§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.


Das Kind wünscht Umgang:

Wenn ein Kind den Umgang mit dem Elternteil wünscht, bei dem es nicht lebt, dieser einem Umgang jedoch ablehnend gegenüber steht, besteht die Möglichkeit, dass

- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in dessen Interesse auf den anderen Elternteil einwirkt, um einen Umgang herbeizuführen

- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Jugendamt um Unterstützung bittet.

Ist das Kind alt genug, kann es sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt ist gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII (KJHG) zur Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes verpflichtet. Die einzelnen Jugendämter können diese Aufgabe z.T. nur unzureichend wahrnehmen. Es kann zwar grundsätzlich auch ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden, das dann über den Umgang entscheiden kann. Es ist jedoch fraglich, ob ein so erzwungener Umgang dem Wohl des Kindes dient. Auch dürfte ein Urteil, das einen Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet, nur mit Einschränkungen vollstreckbar sein. In einer solchen Situation sollte der betreuende Elternteil überlegen, wie er seinem Kind helfen kann, mit der Trauer und Wut über die Verweigerung des anderen Elternteils fertig zu werden. Im Zweifelsfall sollte auch professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. In einigen Städten werden spezielle Gruppen für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien angeboten.

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Das Kind verweigert den Umgang:

Das Gesetz räumt Kindern kein Umgangsverweigerungsrecht ein. Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen einen Umgang sprechen, kann dem nicht betreuenden Elternteil dieser verwehrt werden. Das Kind (oder der betreuende Elternteil) kann sich in einem solchen Fall mit der Bitte um Hilfe an das Jugendamt werden.
 
P

PapaDo

Guest
Hallo Damiana!

Vielen Dank zunächstmal für Deinen umfangreichen & aufschlussreichen Beitrag an mich,und für die Mühe die Du auf Dich genommen hast!

Sie hat mir zum Vorwurf gemacht,das ich sie angeblich einfach im Stich gelassen hätte - ohne einen Pfennig Geld.Ich hätte mich nie um den kleinen gekümmert,noch hätte mich angeblich nie sein Wohlbefinen gesorgt.Und hätte ihr nicht die Möglichkeit gegeben sich bei mir zu melden...

Das ist alles nicht wahr...wahr ist nur das ich nach der Trennung ein Jahr nach Niedersachsen gezogen bin,weil ich den Ärger mit ihrer Mutter nicht ertragen konnte,und selber einfach mal einen Ort der Ruhe brauchte,um mich von der Trennung die mir ohnehin schon schwer genug gefallen ist,zu beruhigen.

Ich habe aber in dieser Zeit

- Regelmäßig den kleinen Besucht.

- Sehr oft angerufen,und mich nach dem kleinen erkundigt-meine Tel.Nr hatte sie auch!

- Die Miete,und selbstverständlich das Kindergeld an die damals noch berufstätige Frau bezahlt.


Die Konfrontation mit diesen Schwall an Lügen hat mich schon sehr schockiert ,da ich bis zu diesem Zeitpunkt noch daran geglaubt habe,das sie trotz unserer schweren aber unumgänglichen Trennung ehrlich zu mir ist-so wie ich es auch immer gewesen bin.
Zudem finde ich es einfach eine bodenlose Frechheit mir zu unterstellen das mein Sohn mir egal wäre...Ich hoffe nur,das sie damit nicht durch kommt!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo PapaDo.

so einfach kann sie solche lügen nicht aufrecht erhalten. selbst wenn du nicht für das kind zahlen würdest und auch ihr nicht helfen würdest, steht es dir zu dein kind zu sehn.
für bisher 'entgangene' besuchszeiten sehe ich keinen 'ausgleich', aber du kannst dein besuchsrecht durch einen richter festsetzen lassen. die ex von meinem freund will ihm die gemeinsame tochter (2,5jahre) auch nur geben, wenn sie zeit und lust hat... das geht aber jetzt vor gericht. unsere anwältin sagt sogar, dass sich mein freund jetzt gar nicht mehr mit seiner ex 'einigen' müßte, bis das ganze vor gericht ist.
zum glück haben die väter mittlerweile wenigstens beim besuchsrecht einen sehr guten stand vor gericht. es gibt nur ausnahmefälle in denen dem vater das sorgerecht und besuchsrecht entzogen wird. z.b. bei misshandlung oder ernsthafter gefahr für das kind. was ja bei dir wohl nicht vorliegt.
für die großeltern gibt es auch ein 'umgangsrecht' allerdings nicht so 'intensiv' wie für den vater. und großeltern können das auch nur dann beantragen, wenn der vater kein besuchsrecht hat oder z.b. im ausland lebt. ansonsten ist es dein recht, wenn du das kind bei dir hast mit ihm zu den großeltern zu fahren. dagegen darf deine ex nix machen.

ich wünsch dir viel glück und kraft bei dem kampf um dein kind. denn das wirst du brauchen... ich selbst steh so einem 'kämpfenden vater' gerade bei ;-)

wir drücken dir ganz, ganz fest die daumen!!!
 
E

Elchen

Guest
Das schreckliche an diesen Geschichten ist doch immer dasselbe,diese Streitereien werden auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.....
Ich kann Dir auch nur raten,Dich von Deinem Anwalt noch mals ausführlich beraten zu lassen.Damiana hatte ja schon ne tolle Liste,und Du siehst,es gibt Gesetzte.Und diese müssen von Deiner Frau genauso eingehalten werden wie von Dir.Da ihr ja auch noch verheiratet wart(seid),gilt,soweit ich weiß ja sowie das gemeisname Sorgerecht.Und sie kann nur das alleinige Sorgerecht bekommen,wenn sie nachweisen kannst,´daß es deinem sohn bei Dir nicht gut geht.Ich weiß nicht,was das soll.Ihr habt euch getrennt,Du hast ihr Unterhalt gezahlt und nimmst auch die4 Besuchsrechte war,soweit es geht.Sowas kann sich doch nur jede Frau wünschen,die sich von ihrem Partner trennt....Ich würde auf jeden Fall nicht klein beigeben,aber auch versuchen,den Kleinen nicht in Streitgesprächen dabeizuhaben....
 
P

PapaDo

Guest
Ja,ich danke Euch erstmal für Eure lieben Antworten!Werd mich demnächst erstmal mit meinem Anwalt besprechen und den Termin beim Jugendamt wahrnehmen.

MfG

Dominik
 
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