Hallo Stephan,
wir sollten uns doch mal treffen, z.B. zum Väterfrühstück am/ jeden Samstag
gegen 10.30 Uhr in Tivoli am Prenzlauer Berg, Kopenhagener Str. 14.
( andere Berliner natürlich auch, gerne auch mit Kinder :winken:
zum Thema Ehevertrag:
ich habe vor der Ehe (vor 23 Jahren) einen Ehevertrag geschlossen,
wohl eher wegen meiner Schulden - aber wir waren jung und hatten beide
nichts, zum Leidwesen des Notars, Vertrag hat damals nur 278 DM gekostet.
Inhalt:
Gütertrennung
Unterhaltsverzicht auch im Notfall ( aber mit Klausel Abkömmlingen )
kein Versorgungsausgleich
Nun ja, ich hatte natürlich nie mit einer Trennung gerechnet. und mich
auch nicht getrennt.
Den Vertrag hatte ich verloren und auch vergessen, aber bei der aktuellen Lage war ich froh und der Nortar lebt noch und hat mir eine Abschrift zukommen lassen.
Auf dieser Basis kann dann natürlich gut ein sinnvoller Trennungsvertrag
entworfen werden, wo ich natürlich auch etsprechende Zugeständnisse machen kann und auch eine vernünftige Umgangsregelung einfordern kann.
Natürlich habe ich der Ex erklärt, der Unterhaltsverzicht bezieht sich nicht auf die Erziehungzeit, dort bekommt sie dann einen Erziehungsunterhalt incl. der erforderlichen Altersvorsorge.
Also kurz und knapp, der Ehevertrag verhindert in den meisten Fällen den Rosenkrieg. In der Regel hat der Mann die Verhandlungsmassen ( Geld) und
die Frau die Verhandlungsmasse ( Kind/Kinder ) - also kann ein Ausgleich der Interessen erfolgen und somit der Rosenkrieg vermieden werden.
Dieser muß dann auch nicht vom Notar oder Gericht abgesegnet werden, allerdings muss Mann genug Butter bei die Fische tun damit Frau nicht auf die Idee kommt, den Vertrag zu brechen ( und sich damit ins eigene Fleisch schneidet). Also Mann kann Zugeständnisse machen, zu denen er nicht Verpflichte ist und die Mutter macht dann auch sicherlich Zugeständnisse
im Punkto Umgangsrecht. Bei einer Scheidung wird dann der Ehevertrag und die einvernehmliche Regelung vorgelegt, es reicht dann sogar, nur einen RA
mit dem Scheidungsverfahren zu beauftragen. Falls es bei uns soweit kommt,
kann sogar meine Frau die Anwältin auswählen, die ich dann bezahle. Aber da steht natürlich mehr gutes in der Trennungsvereinbarung als der Ex juristisch ( gemäß Ehevertrag) zusteht. Auf der anderen Seite ist auch der Umgang mit der Tochter geregelt und bezieht sich nicht auf das juristische minimum.
Klar, eine Scheidung wird auch viel einfacher und dadurch billiger, da der Posten Versorgungsausgleich, Vermögensteilung etc. und diverse strittige Termine beim Gericht und auch schon beim Judendamt einfach entfallen.
( 0) = die armen RA, Judendamtsbedienstete und Richter :supersauer )
Gruß