Hallo Pusteblume,
ich habe gerade mal gegoogled. Das Ganze hängt mir der tollen Gesundheitsreform zusammen und ist nicht speziel eine Laune der AOK.
Im SBG V steht:
§ 34
Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis bestimmen, deren Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt. Die Rechtsverordnung kann auch bestimmen, inwieweit geringfügige Kosten der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
und diese blöde Schiene scheint zu den Hilfsmitteln mit geringem Abgabepreis zu zählen.
Das Hilfsmittel aber generell nicht mehr gezahlt werden, ist absoluter Quatsch, weil dann müssten sich alle Leute im Rollstuhl diesen selbst kaufen oder ich für meine Tochter den Rehabuggy - das sind nämlich auch Hilfsmittel, halt nur etwas teurer als 30 Euro.
Tut mir leid, Du wirst, wenn die Krankenkasse sich weigert die Schiene zurückzunehmen und auf "Leihweise Überlassng" umwandelt, nicht drum herum kommen die 30 Euro zu zahlen. Es sei denn Du legst es auf einen Prozess an, in dem das geregelt wird als Einzelfallentscheidung.
Gruss Gaby