Hallo,
zur Berechnung des Elterngeldes werden Einmalzahlungen ja nicht herangezogen. Was passiert denn wenn man während des Bezuges von Elterngeld eine Einmalzahlung vom Arbeitgeber bekommt? Muss man das dann als Einkommen angeben?
Konkret ist das bei mir der Fall das ich aufgrund der Projektlage wohl nicht meinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen kann. Nun meinte jemand ich könne mir den Urlaub den ich aus dem letzten Jahr mitgenommen habe auch auszahlen lassen. Aber wenn der mit dem Gehalt zusammen ausgezahlt wird dann schlägt die Steuer ja so richtig zu
(Ja ich weiß, Lohnsteuerjahresausgleich, aber ich kann das Geld natürlich jetzt gut gebrauchen).
Was also wenn ich mir das erst später auszahlen lasse, wenn ich kein Gehalt mehr beziehe? Muss ich das dann der Elterngeldstelle angeben bzw. mindert das dann mein Elterngeld?
Vielleicht weiß das ja zufällig jemand
zur Berechnung des Elterngeldes werden Einmalzahlungen ja nicht herangezogen. Was passiert denn wenn man während des Bezuges von Elterngeld eine Einmalzahlung vom Arbeitgeber bekommt? Muss man das dann als Einkommen angeben?
Konkret ist das bei mir der Fall das ich aufgrund der Projektlage wohl nicht meinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen kann. Nun meinte jemand ich könne mir den Urlaub den ich aus dem letzten Jahr mitgenommen habe auch auszahlen lassen. Aber wenn der mit dem Gehalt zusammen ausgezahlt wird dann schlägt die Steuer ja so richtig zu
Was also wenn ich mir das erst später auszahlen lasse, wenn ich kein Gehalt mehr beziehe? Muss ich das dann der Elterngeldstelle angeben bzw. mindert das dann mein Elterngeld?
Vielleicht weiß das ja zufällig jemand