Erste Hilfe in der Krippe

A

Alexis_

Guest
Hallo @lle,

bin mal wieder als Ausländerin mit deutschen Juristentum konfrontiert und weiß nicht weiter.

Mein Sohn (fast 2 Jahre) würde gestern von einem Kind ins Auge gebissen. So richtig mit Hingabe, der zum Teil blutige Abdruck seiner Zähne reicht von Augenbraue fast bis zu Wangenknochen. Ich musste mich von Arbeit freistellen und im Abholen. Klar, Menschnebiss kann schlimme Folgen haben: Wundbrand, Blutvergiftung. Leider war kein Arzt erreichbar, Mittwoch haben alle nur bis 11 offen. Nun, die Wunde sah nicht so schlimm aus, also habe ich nichts weiter gemacht, als sie gewaschen. Das habe ich heute bei "Hinbringen" der Erzieherin erzählt, da sagt sie mir: "aber die Wunde muss doch desinfiziert werden!". "Wie" - fragte ich - "das hast Du doch gleich gemacht, oder?"." Nein" - war die Antwort. "Das dürfen wir nicht!"

Ich kann es nicht glauben und verstehen, ist jetzt auch erste Hilfe außerhalb von KiTa-Zuständigkeit? Werden selbst kleine Wunden nicht versorgt wegen "es könnte, es wäre möglich", stattdessen werden immer die Eltern aus der Arbeit gerufen? Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung? Was ist wenn die Wunde infiziert wird?

Bin ratlos, so will ich meine Kinder nicht versorgt haben...
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Die Erzieher durfte das tatsächlich nicht. Zwar werden in manchen Kitas wenigstens Pflaster aufgeklebt aber selbst das ist eigentliche nicht erlaubt. Sobald ein Wirkstoff wie z.B. Desinfektionsmittel oder Paracetamol dazu kommt schon drei mal nicht. So ist das in Deutschland - blöd aber rein rechtlich korrekt.

LG

peanut
 
U

User4

Guest
:wow :hae? Ich dachte, das gehört zur ersten Hilfe?
Soll das Kind verbluten oder sich mit sonstwas infizieren, bevor die Eltern eintreffen?
 
A

Alexis_

Guest
Danke Peanutcookie,

aber "rechtlich korrekt" finde ich grausam, es geht doch nur darum, das Versicherungen von Zahlungen geschützt werden. Es muss doch möglich sein, das auf ausdrücklichen Wünsch der Eltern einem Kind geholfen wird. Konkret, eine Bagatelwunde, Schürfwunde, Holz-Splitter-in-der-Hand-Wunde erstversorgt und desinfiziert werden, genau wie die Eltern das selbst machen würden. Klar, ist nichts machen bequemer, aber wer nichts macht ist nicht dadurch frei vor der Verantwortung. "Ich unschuldig, ich hab doch NICHTS gemacht". :ironie: Was ist das für ein System, das Kindergesundheit und Leben auf Spiel setzt, und zwar "rechtlich korrekt" ?
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Klar dabei gehts um Versicherungsfragen und darum ob ein Kind gegen einen Wirkstoff allergisch sein könnte, ob die Eltern eine Behandlung überhaupt wünschen kann auch nicht immer abgesehen werden. Natürlich stimme ich Euch zu das Desinfetionsmittel und ein Pflaster, wenn es mit den Eltern abgesprochen ist ok sein müsste.
Wie wärs wenn du der Kita einfach einen Schrieb gibst auf dem du genau erklärst was du behandelt haben willst. Am besten gib gleich den Wirkstoff mit an den du haben willst und lass das ganze von der Kitaleitung absegnen. Kann sein das sie darauf eingeht. In manchen Kindertagestätten wird auch akzeptiert wenn die Eltern ein Desinfektionsmittel oder ein anders Medikament selbst besorgen und in der Kita für den FAll der Fälle deponieren.
Ich schätze mal das die Erzieherin davon ausgegangen ist das du eh sofort zum Notdienst gehst mit dem Kind, klingt für mich auf jeden Fall so.

Liebe Grüße

Marion Wiebe
 
U

User4

Guest
Hab jetzt grad mal meinen Geliebten (Erzieher) gefragt: der darf erste Hilfe leisten, es gibt auch Sanitaschen in jeder Gruppe mit Desinfektionsmittel.
Wenn ein Kind sich zB den Arm bricht, darf es vorgeschient werden (war jetzt vor einigen Monaten mal der Fall), wenn es stürzt, darf es notversorgt werden, die Eltern werden parallel benachrichtigt.
Mein Freund hat auch ein Diabetikerkind in der Gruppe, es wird zwar gemessen und kontrolliert, aber er kann nicht verantwortlich gemacht werden dafür, wenn das Kind umkippt - er ist ja schließlich kein Arzt.
Und bei uns in der Kita gibt es Nebenabreden, wo vermerkt wird, wenn ein Kind allergisch auf bestimmte Dinge reagiert. Ich konnte damals auch entscheiden, ob mein Kind zB homöopathisch behandelt werden darf usw.

Also erste Hilfe darf dort geleistet werden. Weiß ja nicht, ob es von Kita zu Kita verschieden ist? ?(
 
A

Alexis_

Guest
Liebe Marion,

ich werde das auf jeden Fall tun und anderen Eltern empfehlen. Die Erzieherin wusste, das ich ca. Stunde von der Arbeit brauche. Dann kann selbst Notdienst nichts machen, wenn die Wunde schon trocken ist. Ich konnte natürlich auf Verdacht verlangen, das mein Kind mit Antibiotikum-Spritze abgeschirmt wird. Ob das ein Arzt macht? Ist glaube nicht das dass der richtige Weg ist, es muss nicht so weit kommen.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ich kenne das eigentlich so, dass man zu begibnn eine Einverständniserklärung für solche Dinge unterschrieben musste und natürlich auch eventuelle Allergien darauf vermerken soll, wird dann halt immer mal wieder überprüft ob noch alles stimmt.
Generell dürfen Erzier versicherungstechnisch sehr wenig machen, was genau kann unter Umständen sogar von der versicherung abhängen in denen sie sind.
 

mamalero

Aktives Mitglied
Bei uns im Kiga hatten die sich auch immer sehr angestellt, da wurden auch für alles die Eltern angerufen. Mein Sohn ist z.B. gegen Wespen allergisch und muss Medikamente nehmen, wenn er gestochen, da wollten die sich auch erst weigern und mir erzählen, dass ich kommen muss und ihm die Medis selber geben muss, weil die das nicht dürfen. Ich musste ein ärztliches Attest einreichen, dass er die Medis sofort benötigt, da die allergische Reaktion sofort einsetzt und es zu spät ist, wenn ich erst dort hinfahren muss. Von da an durfte er sein Notfall-Set auch jeden Morgen mitbringen. Ich würde an deiner Stelle nochmal mit der Erzieherin sprechen und ihr sagen, dass du es wünscht, dass Wunden desinfiziert werden, notfalls kann man das auch schriftlich festhalten. Leider ist es erstmal so, dass die Erzieherin rein rechtlich richtig gehandelt hat, ob das auch moralisch in Ordnung ist, möchte ich doch stark bezweifeln, denn auch für die Erzieherin wäre es sicherlich nicht toll, wenn sich eine nicht desinfizierte Wunde wirklich mal infizieren würde...

Lg
Tina
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Wenn ne Sanitasche da ist. Gibts normalerweise auch jemand der den Sanitätsdienst übernimmt und auch darin geschult ist. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Vielleicht haben die Mitarbeit ja nen Kurs belegt ?
Also in Baden-Württemberg scheint es durchgängig so zu sein das Erzieher fast nix dürfen. Die Info war zumindest sowohl in meiner Erzieherausbildung, als auch jetzt im Studium eindeutig. Verbinden, Pflaster aufkleben, schienen, eben Dinge die nix kaputtmachen oder schädigen können werden von manchen Kitas trotzdem gemacht. Was ich auch gut verstehe. Denn notfalls muss der Erzieher dann auf jeden Fall gerade stehen wenn was schiefgeht.

peanut
 
A

Alexis_

Guest
@Ilona,

über Alergien (nämlich keine) habe ich bei der Aufnahme natürlich informiert. Ich weiß auch, das die Kinder in der KiTa keine Medikamente bekommen, z. B. gegen Fieber oder Schmerzen. Das bei ernsten Wunden mit Hautbruch nichts da reingekippt wird finde ich auch richtig, aber nicht richtig finde ich, das eine Verletzung gar nichts higienisch behandelt wird. Darüber würde ich auch nicht informiert. Und bin sehr verärgert. :angryfire Sicher bin ich aber juristisch gesehen in unrecht. :wand
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Also einen erste Hilfe Kurs sollten alle Erzieherinnne alle 2 Jahre mitmachen. Das Problem sind da meistens wirklich die Versicherungen die klauseln in ihren verträgen haben das man sich da im schlimmsten fall um Kopf und Kragen bringen kann.
Daher dann die Einverständniserklärung der Eltern. So ist es dann abgesichert und dann spricht auch meistens ncihts dagegen.
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Ich meinte jetzt keinen Erste Hilfe Kurs. Den macht man ja auch in der Ausbildung und dann alle 2 Jahre. Sondern einen Santiätskurs. So wie es in großen Firmen auch öfter einen Betriebssanitäter gibt.

LG

peanut
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Stop nein einen 1. Hilfekurs macht man nciht in der Ausbildung. Es sei denn die Schule bzw jetzt ja die uni bietet es an. ich habe damals noch die schuliche Ausbildung gemacht und da war es nicht im Rahmen des Unterrichts pflicht. Wir haben aber fast alle freiwillig einen gemacht, der netterweise kostenlos angeboten wurde.
Wie das jetzt beim Studium aussieht weis ich allerdings nicht.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Hmm kann sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Wie gesagt bei uns war es nicht Pflicht aber wir haben fast alle einen gemacht. Mein erster Kurs war da ja gerade mal 3 jahre her (Führerschein) aber dafür haben wir einen zusätzlich noch einen Kinder und Säuglings 1. Hilfe Kurs gemacht, neben den normalen. Aber wie gesagt war auf freiwilliger Basis. Der wurde an unserer Schule kostenlos vom DRK angeboten.
 
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