C
Coleman
Guest
Ich fürchte, Marion hat recht. Soweit ich weiss, gibt es nur die Möglichkeit, in einem vom Gericht genehmigten Vergleich auf den Versorgungsausgleich zu verzichten (wenn man es nicht schon vorher wirksam getan hat). Das kommt aber nur in Ausnahmefällen in Betracht. Und eine Scheidung ohne vorherigen Versorgungsausgleich kann es zwar theoretisch geben (Abtrennung der Folgesache "Versorgungsausgleich"), aber ich glaube, auch das kommt sehr selten vor.
Der Normalfall ist: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Rentenvers., Vorliegen beider Rentenauskünfte beim Gericht, dann erst Scheidung.
Normalerweise bekommst du (bzw. dein Anwalt) die Rentenauskunft des jeweils anderen Ehegatten auch vorgelegt. Die meisten können damit nicht viel anfangen, aber immerhin steht drin, in welchen Zeiträumen für derjenigen Rentenbeiträge eingezahlt wurden, und da kann man dann sehen, ob Lücken drin sind, die nicht drin sein sollten. Je höher seine Rentenanwartschaft, desto mehr wird auf dich übertragen (oder desto weniger von dir auf sein Konto - wenn du mehr erworben hast als er).
Der Normalfall ist: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Rentenvers., Vorliegen beider Rentenauskünfte beim Gericht, dann erst Scheidung.
Normalerweise bekommst du (bzw. dein Anwalt) die Rentenauskunft des jeweils anderen Ehegatten auch vorgelegt. Die meisten können damit nicht viel anfangen, aber immerhin steht drin, in welchen Zeiträumen für derjenigen Rentenbeiträge eingezahlt wurden, und da kann man dann sehen, ob Lücken drin sind, die nicht drin sein sollten. Je höher seine Rentenanwartschaft, desto mehr wird auf dich übertragen (oder desto weniger von dir auf sein Konto - wenn du mehr erworben hast als er).