Haushaltshilfe dank Krankenkasse! Jetzt in München und Umgebung

Sie brauchen Hilfe? – Sie haben uns!
Immer wenn das Leben "passiert", wäre eine Haushaltshilfe von Nöten, die mit Fachverstand zupacken kann. Eine Haushaltshilfe, die es versteht Prioritäten zu setzen und genau das tut, was Ihnen das Leben erleichtert. Eine Haushaltshilfe, die Ihnen Last von Ihren Schultern nimmt.

Vor allem bei Schwangerschaft, Krankheit oder bei einer Pflegestufe ist eine Haushaltshilfe eine große Entlastung. Die Krankenkassen kennen diese Situation und unterstützen dort, wo es dringend nötig ist, durch Bezuschussung oder Bezahlung einer Haushaltshilfe.

Wir packen zu. Von Anfang an. Bei der Hausarbeit ebenso wie bei der Beantragung. Wir betreuen Sie aus einer Hand, kümmern uns um Vertretung wenn eine unserer Mitarbeiterinnen erkrankt ist und stehen ihnen zur Seite. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an, dann klären wir gemeinsam, wie wir Ihnen helfen können.
Sie brauchen Hilfe in der Schwangerschaft?
Ihre Schwangerschaft verläuft nicht ganz nach Plan und Sie haben bereits ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren, die Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht so gut wie sonst versorgen können?

Ihr Arzt ist besorgt. Er kennt Ihre Situation. Ihr Arzt kann Ihnen eine Haushaltshilfe verordnen!

Mit dieser Verordnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.

Wir helfen Ihnen gerne beim Bewältigen der Antragsformalitäten.
Wir haben viel Erfahrung und unterstützten Sie mit Rat und Tat.
Wir korrespondieren für Sie mit Ihrer Krankenkasse, um den Bewilligungsvorgang so optimal wie möglich vorzubereiten.
Ihre Krankenkasse will Sie bei einer ärztlichen Verordnung immer unterstützen, Ihre Schwangerschaft bestmöglich zu meistern.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen.
Das ist gesetzlich verankert im § 24 h SGB V.

Vertrauen Sie uns!
Wir helfen Ihnen!

Was wir im Sozialgesetzbuch dazu lesen!
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung – § 24h Haushaltshilfe

Kontakt:
Haushaltshilfe Maria GmbH - München
Nikolina Duric
Tel. 01520 47 59 689
 

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