Hallo Susal
ja, verlobt darf man aber trotzdem sein
Allerdings - die steuerlichen Vorteile der "Alleinerziehenden" werden immer mehr gekürzt....Hätten wir zum Zeitpunkt der Hochzeit ein eigenes Kind gehabt, hätte ich mir das sicher mehrmals überlegt, ob ich JA sage. Da aber nur sein Kind da war, das ja eh bei der Mutter lebt - hatte ich durch die Hochzeit tatäschlich einen steuerlichen Vorteil. Und mein Mann keinen Nachteil...
Aber was die Schulden Deines Freundes angeht - das sind seine und werden seine bleiben....Im Notfall könnte man auf Gütertrennung gehen...da hast Du gar nix mit am Hut!! Null!!
Ich hab auch einen Schulden-Mann....hab mich also klug gemacht. Das einzige, was uns passiert ist...ist, daß bei der Berechnung der Prozeßkostenhilfe ich unter den Tisch gefallen bin, weil ich selber verdiene. Und meinem Mann die Miete gestrichen wurde bei der Berechnung, weil wie in MEINER Wohnung leben....(Eigentum!)...also mußte er dann da noch ein paar Monate ein paar Kröten abdrücken :firedevil .....Aber es it trotzdem so, seine Schulden können nur bei ihm eingetrieben werden - verheiratet wäre er von der Pfändungsdfreigrenze sogar besser gestellt. Und das, was Du auf Deinen Sparbüchern hast - interessiert keine SAU...es muß nur alles richtig getrennt sein
Und wie gesagt - die Steuervorteile werden auch immer weniger!! .....
Lass den Kopf nicht hängen - informier Dich nochmal, vorallem bei einem Rechtsanwalt, zwecks Schuldrecht....und auch nochmal beim Steuerberater. Es gibt jedes Jahr soviele Neuerung - da vergißt man so einiges...
Grüße vom Fach ;-) - und eigentlich heiraten wir doch, weil wir uns lieben :engel