Frage -  Kann ich zur Arbeit gezwungen werden?

Dan71

Neues Mitglied
Danke für die Beiträge bisher. Leider habe ich bis jetzt immer noch keine richtige Antwort auf meine Frage bekommen.

Kann ich dazu gezwungen werden eine Arbeit anzunehmen die weit unter meiner Qualifikation liegt?
Muss ich Vollzeit Arbeit akzeptieren?

Persönliche Meinungen bringen mich nicht weiter. Ich möchte halt wissen wie die gesetzliche Regelung hier ist.
 

usagimoon

sadness
SGB II § 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;

die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,

2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,

3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,

4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
 

usagimoon

sadness
Die ARGE sagt: Ablehnung einer angebotenen Arbeit
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.

Dies gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen sowie für Arbeitsangebote, die Ihnen bereits vor dem Ende des auslaufenden Arbeitsverhältnisses unterbreitet werden. Die Dauer einer solchen Sperrzeit wird nach der Anzahl der Verstöße in drei, sechs und zwölf Wochen gestaffelt.

Und http://www.perfect-image.de/bewerbung-schreiben/arbeitsamt/arbeitsangebot-ablehnen.html

Richtig, du hast eine freie Berufswahl! Auch die Agentur kann dich nicht dazu zwingen, eine bestimmte Beschäftigung gegen deinen Willen auszuüben und das tut sie ja auch nicht!
Wie schon gesagt, dich zwingt keiner, dich zwingt aber auch keiner, eine Versicherungsleistung in Form von Alg zu beantragen.
Du musst halt nur damit rechnen, dass in diesem Fall kein Alg mehr gezahlt wird.
Wenn du die Sperrzeit annimmst, sagt ja schließlich auch keiner mehr etwas!

Diese Vorgabe, das du jede Bechäftigung annimmst hast du ja schließlich auch unterschrieben! Schließlich lautet die erste Frage im Antrag auf Arbeitslosengeld: Ich werde jede Möglichkeit nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden -ja- -nein- ?

Und außerdem stehen deinen Kindern Tagesplätze im Hort zu, damit du arbeiten gehen kannst.
Gehst du nicht und lehnst Jobangebote der ARGE ab dann wird eben gestrichen, so ist das eben, wenn man lieber daheim bleiben will.
 
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