Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Der Fall, den mir eine KM zugetragen hat und die nicht namentlich genannt werden möchte:
Eine Kindsmutter tat genau das, was Manju2006 kurz aber deutlich schreibt: Zieht mit neuem Freund und Kind 400km weg.
Ganz unabhängig von SR oder ABR wurde damit dem Kind der Vater entzogen; die KM praktizierte noch dazu das altbekannte Spiel der Umgangsvereitelung.
Das (vorläufige) Ende vom Lied:
- KV nahm sich Anwalt und klagte, klar auch vorm FamG.
- die KM blieb die 400km zum KV entfernt;
- Unterhalt für die KM fällt aus;
- Unterhalt für's Kind wurde reduziert, weil KM mit neuem Freund eheähnlich zusammenlebt;
- KM bekam die strafbewehrte Auflage, dem KV mehrmals im Monat Besuchstage von sich aus vorzuschlagen und vom KV für jeden Einzelfall Terminbestätigung zu verlangen. Ist ein Vorschlagstermin für den KV nicht möglich, so muss innerhalb eines bestimmten Nachfolgezeitraums der Besuch des Kindes nachgeholt werden können.
- Die gesamten Wege-Kosten des KV, die 50km übersteigen, muss die KM tragen. Auch die Rückreise.

- Die KM muss alle anderen Kosten, im Zusammenhang mit Kind oder Kindererziehung, selbst bezahlen. Und das ist der dickste Haken:
Ist die KM krank geworden oder im KH z.B., und Lebensgefährte im Job, dann kann sie für keinerlei Taxikosten, keinerlei Betreuungskosten, etc., Zusatz-Zahlungen vom KV verlangen. Das Jugendamt macht unangemeldete Hausbesuche.

Diese KM bereut heute ihren Lebenswandel, lebt in Schulden - aber zu spät, ein Zurück gibt es nicht mehr. Der KV kann aber heute immernoch regelmässig sein Kind sehen.

Bemerkung: So hat es mir diese KM anonym zugetragen - ich kann das nicht (und möchte das auch nicht) nachprüfen. Manju2006 rate ich dringend, sich vom Anwalt beraten lassen, keine Handlungen nur alleine aufgrund dieses Threads hier, oder auch meiner Texte, hier zu unternehmen.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Ja.

Du weißt mit Sicherheit, dass diese Geschichte, die Du erzählst, so nicht stimmen kann. Ich mag mir nicht mehr die Zeit nehmen, um jedes einzelne Deiner Postings im Detail zu widerlegen.

Selbstverständlich muss beim gemeinsamen Sorgerecht der Vater gefragt werden, wenn das Kind umziehen soll, denn das gemeinsame Sorgerecht sieht vor, dass Entscheidungen, die das Kind nachhaltig beträchtigen, und damit nicht der alltäglichen Sorge zugeordnet werden können, gemeinsam gefällt werden. Dazu zählen auch der Schulwechsel, und der Umzug in eine andere Stadt - der Umzug ist damit aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr oder weniger heraus gelöst.

Und dennoch: In der Realität passieren im Konfliktfalle eine ganze Menge Dinge, wenn das Kind ans andere Ende Deutschlands ziehen soll - es wird versucht, zu vermitteln, und es wird versucht eine Lösung zu finden.

Sollte all' dies scheitern, und die Mutter möglicherweise ohne Zustimmung des Vaters samt Kind umziehen, kann ein Familiengericht sie dafür nicht bestrafen, indem Unterhaltszahlungen vermindert werden. Der Unterhalt steht nicht der Mutter, sondern dem Kind zu. Und das Kind kann dafür nichts.

Das weißt Du auch mit Sicherheit.

Du führst also hier die Leute bewusst in die Irre.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
dann gehe ich mal morgen durch Deine 1300 Texte hier im Forum und melde jede einzelne Unterstellung in diesen Texten.

Wärst Du von der Echtheit dieser Informationen überzeugt gewesen, hättest Du am Ende nicht geschrieben, dass Du die Echtheit nicht überprüft hast.
 

hony41

Mitglied
Zitat:

Bitte denke nicht, dass es mir nur darum ginge, auf Alleinerziehende einzudreschen.
Und speziell bei dir, wenn du mich schon ansprichst, denke ich mir überhaupt nichts, weil ich dich nicht kenne. Du sollst das zurücknehmen, dass ich dich beleidigt hätte - oder es im Sinne gehabt hätte.

Zitatende


Nein, was soll ich zurücknehmen??? Du hast auch mich mit deine Aussage von gestern beleidigt, denn ich gehöre in dieser Gruppe , wo du ja schreibst, das man von Verantwortungslosigkeit, Egoismus und Gedankenlosigkeit ausgehen muß……

Alleine deine Meinung am Schluss ist ein Grund, dich zu melden wegen UNTERSTELLUNG und das werde ich mir dann noch bist morgen früh überlegen, denn nicht nur ich bin hier betroffen.

Das war auch das letzte, was ich hierzu beigetragen habe


Zitat zur Erinnerung:

Meine Meinung:
Das Wohl des Kindes, fängt vor seiner Entstehung an: Will eine Mutter bereits bei der Geburt des Kindes nicht die gemeinsame Sorge, dann liegt es daran, dass sie mit dem Vater das Kind nicht gemeinsam erziehen will oder kann. Sie weiss also bereits während der Schwangerschaft, dass entweder der Vater kein Interesse am Kind hat oder dass sie kein Interesse an diesem Mann als Vater ihres Kindes hat. Und damit stellt sich die Frage, warum ist sie überhaupt schwanger geworden ist? Wollte sie einfach ein Kind, aber keinen Vater, hatte sie keine Lust zu verhüten oder wollte sie den Mann an sich binden, etc.? Man muss also von, Verantwortungslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder/und Egoismus ausgehen. Alles keine idealen Voraussetzungen, um ein Kind alleine oder überhaupt zu erziehen.

Zitatende
 

usagimoon

sadness
Original von Gerhard S.
@hitnak ich habe deinen Text als Unterstellung gemeldet.

wuhuuu... ich unterstelle dir auch glatt Gerhard, dass diese Story nicht stimmt, denn der Staat würde eine Mütter niemals mit Unterhaltskürzungen bestrafen >_>

Ich bin damals über 800 km weit weg gezogen und wir haben auch das gemeinsame SR, dennoch durfte ich umziehen und dass ohne Sanktionen befürchten zu müssen...

Bitte hör auf die Leute hier mit solchen Geschichten zu gruseln, nachher glaubt dir das noch jemand, das wäre sehr sehr schlimm!!!
 

usagimoon

sadness
Original von Gerhard

Meine Meinung:
Das Wohl des Kindes, fängt vor seiner Entstehung an: Will eine Mutter bereits bei der Geburt des Kindes nicht die gemeinsame Sorge, dann liegt es daran, dass sie mit dem Vater das Kind nicht gemeinsam erziehen will oder kann. Sie weiss also bereits während der Schwangerschaft, dass entweder der Vater kein Interesse am Kind hat oder dass sie kein Interesse an diesem Mann als Vater ihres Kindes hat. Und damit stellt sich die Frage, warum ist sie überhaupt schwanger geworden ist? Wollte sie einfach ein Kind, aber keinen Vater, hatte sie keine Lust zu verhüten oder wollte sie den Mann an sich binden, etc.? Man muss also von, Verantwortungslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder/und Egoismus ausgehen. Alles keine idealen Voraussetzungen, um ein Kind alleine oder überhaupt zu erziehen.

Zitatende

Dazu muss ich jetzt auch mal ganz frech was sagen:

Der Mann kann froh sein, wenn die Frau ihn darüber informiert, dass sie schwanger ist. Eigentlich brauchen wir das nämlich gar nicht tun, denn woher will Mann denn wissen, von wem die Frau schwanger ist und woher soll er wissen,d ass sie überhaupt schwanger ist??
2. Ihr könnt weiterhin froh sein, wenn die Frau sich dazu entschliesst ein Kind zu bekommen, denn ihr alleine ist die Entscheidung überlassen ein kind zu bekommen oder nicht!!

Eine Frau bekommt das Kind und nicht der Mann, er hat lediglich in 5 Minuten Spass seinen Samen dazugegeben und dann hat er 9 Monate und die Geburt Ruhe! Stillen kann er auch nicht, daher wird er keinerlei körperliche Beschwerden haben. Wo ist hier denn die Logik bitte sehr einem mann automatisch schon während der SS das SR zu geben??? Meiner Meinung nach steht dem MANN NICHTS zu, bis er sich bewiesen hat. Die Frau die hat schon bis z8r geburt soviel geleistet, dass kann der Mann niemals wieder gut machen und auch du nicht Gerhard! Schade das wir Frauen nicht gefragtw erden beid er Gesetzgebung.. ich denke dann würden diese anders aussehen.

Das ist meine Meinung und davon bringt man mich auch nicht mehr ab :D
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Gerhard S.
@hitnak ich habe deinen Text als Unterstellung gemeldet.

*pruuuust*

Immer wenn man denkt es gibt keine Steigerung an Uneinsichtigkeit legst du sogar noch einen drauf:

Natürlich gibt es keinerlei Kürzungen des KU als Sanktionen für einen Elternteil. Also muss diese Geschichte vollkommender Blödsinn sein.

Ich würde jetzt zwar hitnak wiedersprechen, da ich der Meinung wäre das der reine Umzug in das ABR fällt, die sich daraus ergebenen erheblichen Änderungen wie welche Schule das Kind besucht in das GSR fallen, (so wurde es mir bei meinem Umzug 800 km vom KV entfernt erklärt) aber das wären juristische Spitzfindgkeiten ;)

So und jetzt möchte ich bitte auch gemeldet werden wegen Unterstellung, ich freu mich schon ;)

Tina
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

Du hast natürlich Recht - der Umzug gehört zum ABR, das aber von Werk aus im Paket "gemeinsames Sorgerecht" drin ist. Wenn sich die Eltern aber gar nicht einigen können, dann kann das ABR aber vom Gericht aus dem gemeinsamen Sorgerecht deinstalliert und nur auf den betreuenden Elternteil allein aufgespielt werden. Das passiert gerne und oft dann, wenn der betreuende Elternteil umziehen will, dafür nachvollziehbare Gründe hat (neuer Job, neue Beziehung,...) und der nicht-betreuende Elternteil dem nicht zustimmen mag. Will heißen: Eigentlich ist es komplett sinnlos, das gemeinsame ABR ins gemeinsame Sorgerecht einzuschließen, weil der nicht-betreuende Elternteil einen Umzug nur dann verhindern kann, wenn der betreuende Elternteil ohne jeden nachvollziehbaren Grund samt Kind in eine andere Stadt ziehen will.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Ich noch mal, weil mich gerade unser wissenschaftlicher Mitarbeiter aus Deutschland darauf hingewiesen hat;

"Ist die KM krank geworden oder im KH z.B., und Lebensgefährte im Job, dann kann sie für keinerlei Taxikosten, keinerlei Betreuungskosten, etc., Zusatz-Zahlungen vom KV verlangen. "

Kann kein betreuender Elternteil tun, weil das bei betreuenden Eltern eine Krankenkassen-Leistung ist - es sei denn, mit KV war tatsächlich Krankenversicherung gemeint. Das wäre dann die Steigerung von Hextinas "Pruuuuuuuuuuuuuuuuust"
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von hitnak
Kann kein betreuender Elternteil tun, weil das bei betreuenden Eltern eine Krankenkassen-Leistung ist

Man hitnak, ich bewundere gerade deinen Gleichmut und deine Geduld, dich mit diesem Blödsinn auch noch so tief auseinanderzusetzen.

Meine Schmerzgrenze das zu lesen war schin ein paar Sätze vorher erreicht.

VG,
Tina
 

Judith71

Neues Mitglied
Hatte das zweifelhafte Vergnügen die konträren Meinungen lesen zu dürfen, mich erschreckt nur eines: Die ganze Zeit wird nur gesprochen, wer mehr Rechte hat.... die KM oder KV und welche Repressalien sie fürchten sollen oder auch nicht!

Mich interessiert eigentlich nur das Kindeswohl, dass ist das Wichtigste, denn mit dem geborenen Kind mussste man auch den Egoismus hinten anstellen. Habe auch 2 Kinder von 2 verschiedenen Männern (mein Lebensgefährte ist sogar in Väterkarenz) und für mich und für beide Väter) steht das Kindeswohl an erster Stelle!

Warum sie umzieht, wissen wir nicht, aber es sollte im Sinne des Kindes sein, eine halbwegs vernünftige Lösung gefunden werden.

Ich wünsche ihm auf jeden Fall viel Glück und hoffentlich weiterhin intensiven Kontakt (auch wenn es nicht immer persönlich ist) mit seiner Tochter!
 

Kaffeemaus

Neues Mitglied
Hallo,
hier steht einiger Unsinn drin:
zum ersten gibt es ja eine Sorgerechtreform, jetzige unverheiratetet Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das trifft natürlicha ältere Kinder nicht.

Mein Nochmann ist einfach so 500 km weggezogen. Er muss für die Kosten des Umgangsrecht alleine aufkommen. Da muss ich nicht die Hälft zuzahlen!
Liegt aber evt auch daran, dass er genug Geld dafür hat.

Das er sich über diese DIstanz entfremdet, ist er selber schuld.

Bein besagten Fall : sofort zum JUgendamt und Anwalt (und zwar einen serh guten!)

Denn , wenn bisher der Konatkt so innig war (2-3 mal die Woche ist sicherlich innig), dass kann man auf 400 km nicht erreichen und das hat auch nicht mit Faulheit zu tun oder so!!! Selbst wenn der Vater bereit wäre, jedes Wochenende die Tochter zu holen, wäre es nicht wie bisher (unabhängig der Zeit und der Kosten!).

Auch ein Vater ohne Sorgerecht hat Rechte!!!!!!
Und Orginalton meines Anwalts: das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun!!!!!
Wenn es keinen richtigen Grund für die KM gibt, womit sie den Unzug gut begründen kann (z.B. dort hat sie eine Arbeitsstelle und vor Oft keine), soll sie dem Jugendamt mal erklären, wie sie sich das mit dem Ungansgrecht des Vaters vorstellt (z.B: bringt sie jedes 2. Wochenende das Kind zum Vater).
Da sie wegziehen will, muss sie auch für das Umgansgrecht mit sorgen!!!!

Ich vermute eher, sie will u.a. auch den neuen Partner als Vater für ihre Tochter- nur so ein Verdacht!

ANbei: die Rechtsprechung bzgl. Scheidung/Sorgerecht/Unterhalt hat sich enorm in den letzten 3 Jahren geändert!!!!

Und natürlich muss der Vater auchnicht hinterherziehen und von vorne anfangen, berechtigt das mit dem festen Job. Wer weiss, was die KM in 3 Jahrne oder so macht. :nudelholz
 
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