Gerhard S.
fast-Alles-Versteher
Der Fall, den mir eine KM zugetragen hat und die nicht namentlich genannt werden möchte:
Eine Kindsmutter tat genau das, was Manju2006 kurz aber deutlich schreibt: Zieht mit neuem Freund und Kind 400km weg.
Ganz unabhängig von SR oder ABR wurde damit dem Kind der Vater entzogen; die KM praktizierte noch dazu das altbekannte Spiel der Umgangsvereitelung.
Das (vorläufige) Ende vom Lied:
- KV nahm sich Anwalt und klagte, klar auch vorm FamG.
- die KM blieb die 400km zum KV entfernt;
- Unterhalt für die KM fällt aus;
- Unterhalt für's Kind wurde reduziert, weil KM mit neuem Freund eheähnlich zusammenlebt;
- KM bekam die strafbewehrte Auflage, dem KV mehrmals im Monat Besuchstage von sich aus vorzuschlagen und vom KV für jeden Einzelfall Terminbestätigung zu verlangen. Ist ein Vorschlagstermin für den KV nicht möglich, so muss innerhalb eines bestimmten Nachfolgezeitraums der Besuch des Kindes nachgeholt werden können.
- Die gesamten Wege-Kosten des KV, die 50km übersteigen, muss die KM tragen. Auch die Rückreise.
- Die KM muss alle anderen Kosten, im Zusammenhang mit Kind oder Kindererziehung, selbst bezahlen. Und das ist der dickste Haken:
Ist die KM krank geworden oder im KH z.B., und Lebensgefährte im Job, dann kann sie für keinerlei Taxikosten, keinerlei Betreuungskosten, etc., Zusatz-Zahlungen vom KV verlangen. Das Jugendamt macht unangemeldete Hausbesuche.
Diese KM bereut heute ihren Lebenswandel, lebt in Schulden - aber zu spät, ein Zurück gibt es nicht mehr. Der KV kann aber heute immernoch regelmässig sein Kind sehen.
Bemerkung: So hat es mir diese KM anonym zugetragen - ich kann das nicht (und möchte das auch nicht) nachprüfen. Manju2006 rate ich dringend, sich vom Anwalt beraten lassen, keine Handlungen nur alleine aufgrund dieses Threads hier, oder auch meiner Texte, hier zu unternehmen.
Eine Kindsmutter tat genau das, was Manju2006 kurz aber deutlich schreibt: Zieht mit neuem Freund und Kind 400km weg.
Ganz unabhängig von SR oder ABR wurde damit dem Kind der Vater entzogen; die KM praktizierte noch dazu das altbekannte Spiel der Umgangsvereitelung.
Das (vorläufige) Ende vom Lied:
- KV nahm sich Anwalt und klagte, klar auch vorm FamG.
- die KM blieb die 400km zum KV entfernt;
- Unterhalt für die KM fällt aus;
- Unterhalt für's Kind wurde reduziert, weil KM mit neuem Freund eheähnlich zusammenlebt;
- KM bekam die strafbewehrte Auflage, dem KV mehrmals im Monat Besuchstage von sich aus vorzuschlagen und vom KV für jeden Einzelfall Terminbestätigung zu verlangen. Ist ein Vorschlagstermin für den KV nicht möglich, so muss innerhalb eines bestimmten Nachfolgezeitraums der Besuch des Kindes nachgeholt werden können.
- Die gesamten Wege-Kosten des KV, die 50km übersteigen, muss die KM tragen. Auch die Rückreise.
- Die KM muss alle anderen Kosten, im Zusammenhang mit Kind oder Kindererziehung, selbst bezahlen. Und das ist der dickste Haken:
Ist die KM krank geworden oder im KH z.B., und Lebensgefährte im Job, dann kann sie für keinerlei Taxikosten, keinerlei Betreuungskosten, etc., Zusatz-Zahlungen vom KV verlangen. Das Jugendamt macht unangemeldete Hausbesuche.
Diese KM bereut heute ihren Lebenswandel, lebt in Schulden - aber zu spät, ein Zurück gibt es nicht mehr. Der KV kann aber heute immernoch regelmässig sein Kind sehen.
Bemerkung: So hat es mir diese KM anonym zugetragen - ich kann das nicht (und möchte das auch nicht) nachprüfen. Manju2006 rate ich dringend, sich vom Anwalt beraten lassen, keine Handlungen nur alleine aufgrund dieses Threads hier, oder auch meiner Texte, hier zu unternehmen.