könnt nur noch heulen.

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke mafa...
so in etwa wußten wir das schon...
alles was ich nur nicht weiß ist, was alles zur berechnung herangezogen werden darf???
wenn nämlich nur der netto-lohn ohne die steuerfreien beträge herangezogen werden darf, dann muss er nix zahlen.
ansonsten muss er evtl. was zahlen - was widerum die kündigung von seiner seite bedeuten würde, weil er sich dann den sprit zur arbeit nicht mehr leisten kann....
 

mamalero

Aktives Mitglied
Hallo Susal,

freut mich, dass s wieder aufwärts geht, wenn auch nur ein bisschen. Irgendwie geht es immer weiter. Ich war auch mal ganz unten, völlig verzweifelt und wusste nicht mehr wie es noch gehen soll. Doch auf einmal kam wirklich ein Lichtlein und ich bin aus der ganzen Situation gestärkt hervorgegangen. Man kann halt am Boden liegen, man muss nur wieder aufstehen! Du wirst immer wieder mit schwierigeren Situationen fertigwerden müssen, ich sag mir dann immer, man kann verzweifeln, man kann aber auch daran wachsen. Jeder schlimme Tag und jede schlimme Zeit hat ein Ende, auch wenn es jetzt für dich vielleicht so aussieht. Mir hat es immer geholfen, wenn ich mir vor Augen halte, dass es andere gibt, denen es noch viel, viel schlechter geht. Auch für euch werden wieder bessere Zeiten kommen!
Lass dich mal ganz fest :troest , hoffentlich geht es euch bald wieder gut

LG
Tina
 
M

miesepeterine

Guest
Hallo zusammen!

Also um ehrlich zu sein, macht es mich teilweise sehr traurig, was ich hier lese.
Susal, Du bist noch so jung, und doch scheinst Du irgendwie resigniert zu haben.
Wenn das Geld bei Euch so knapp ist, dann schau Dich doch um nach einer Stelle, bei der Du mehr arbeiten kannst, oder sieht es bei Euch da so schlecht aus?
Versuch doch mal, etwas positiver zu sein. Ich fand Tina`s Beitrag sehr schön. Der zeigt nämlich, dass man aus allem etwas Positives herausziehen kann. An Krisen wachsen kann.
Was ich damit sagen will: Sei nicht traurig, es kommen ganz sicher bessere Zeiten. Versuch doch mal, ein wenig Energie zu schäpfen aus Kleinigkeiten des Alltags, wenn Du z.B. mit Deinem Freund gemeinsam auf dem Sofa kuschelst oder Ihr Euch gegenseitig verwöhnt. Vielleicht sieht die Welt dann ganz anders aus.
:troest
Lass den Kopf nicht hängen.
Miesepeterine
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
das mit dem job sieht bei uns leider sehr, sehr dürftig aus.
da ich keine abgeschlossene ausbildung habe, hab ich natürlich noch weniger chancen. momentan bin ich ja aushilfe, allerdings wurde mir gesagt ich könnte, sofern mir der job spass macht und ich mich nicht dumm anstell, ab herbst eine vollzeitstelle haben... das ist halt nur alles noch in der schwebe!
wenn das mit dem job nix wird, dann siehts schlecht aus. die nächste 'stadt' ist 20km weg und da gibts auch fast keine arbeit...
wir würden uns ja langsam 'erholen' was das finanzielle angeht - zwar wirklich langsam aber immerhin - doch dann kommen wieder forderungen von seiner noch-frau wie die letzte mit dem unterhalt und das reißt mich dann ganz schön runter...

so richtig energie kann ich nicht schöpfen. hab das noch nie gekonnt.
dann wenn - wie heute - ich morgens aufwache und einfach nur noch heulen könnt, dann weiß ich auch nicht mehr weiter... ich hab soooo angst, dass meine depressionen wieder schlimmer werden... und genau wegen dieser angst werden sie wohl auch schlimmer...

ich blicks selber nicht so ganz.
aber ich versuch mich an kleinigkeiten zu freuen. wie unser ausflug gestern oder mein neues handy...
bis der nächste tiefschlag kommt.
bei uns liegen die nerven mittlerweile wirklich blank
 
M

mafa

Guest
Hallo Susal,


auch hier gibt das Internet auskunft:


also Pauschale von 5% oder tatsächliche Kosten / vorzug öffentliche Verkehrsmittel, bei welchselnden Einsatzstellen immer km - Pauschale.



10.2.2 Fahrtkosten
Ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 9 Abs.3 Nr.1 ZSEG (zZt. 0,27 EURO für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt .Anhaltspunkte für die Bestimmung der Angemessenheit können einerseits die ehelichen Lebensverhältnisse und andererseits das Verhältnis der Fahrtkosten zu dem Einkommen sein.

Die Fahrtkostenpauschale deckt in der Regel sowohl die laufenden Betriebskosten als auch die Anschaffungskosten des PKW ab.

Bei hoher Fahrleistung ist, da die Fahrtkosten nicht gleichmäßig ansteigen, eine abweichende Bewertung veranlaßt. In der Regel kann bei einer Entfernung von mehr als 30 km (einfach) und einer PKW-Nutzung an ca. 220 Tagen im Jahr für jeden Mehrkilometer die Pauschale auf die Hälfte des Satzes herabgesetzt werden.

Bei unverhältnismäßig hohen Fahrtkosten infolge weiter Entfernung zum Arbeitsplatz kommt auch eine Obliegenheit zu einem Wohnortwechsel in Betracht (BGH FamRZ 1998, 1501,1502).

Gruß
 
M

mafa

Guest
...aber zunächst sollte die finanzielle Situation der getrennten Frau geklärt werden, ( es besteht Auskunftspflich ) hat diese Kinder, hat diese ein Einkommen etc.....

- sonst kann Dein Freund auch Unterhaltsforderungen an die Ex stellen...!


also ruhig Blut.. und Kopf hoch !

Gruß

Manfred
 
M

mafa

Guest
...kleiner Nachtrag:

VL Beiträge verbleiben dem Arbeitnehmer mind. bis zum AG-Anteil,

Zusatz-Krankenversicherung, Kapital-Lebensversicherungen, BU-Versicherungen Riester etc. ( sofern alles während der Ehe abgeschlossen ) kann er auch abziehen..

Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke mafa.

alles was er abgeschlossen hat ist momentan eh gestundet (auf eis gelegt) da er es nicht zahlen kann...
seine noch-frau bekommt nur deshalb - theoretisch - unterhalt, weil sie ein gemeinsames kind zu versorgen hätte. ansonsten hätte sie keine ansprüche, da die ehe zu kurz war...
nur wie das mit dem rest aussieht, da hab ich null peil.
wir haben darüber ja shcon mit unserer anwältin mal im vorfeld gesprochen, auch diese sagte, seine noch-frau könne zwar fordern, aber da ist nix zu holen.
seine fahrten in die arbeit sind unterschiedlich, da er leiharbeiter ist. deshalb ist auch nur sein grundlohn (7,50euro/stunde) immer gleich. bei ausfällen, oder wechsel des einsatzortes (in der regel alle 6 monte) fällt das steuerfreie geld weg.
also meinte auch die anwältin, das man nur den grundlohn zur berechnung heranziehn darf. wenn er denn krank ist, bekommt er ja nicht annähernd soviel....
im internet hab ich schon versucht mich schlau zu machen, allerdings findet man da nichts zu leiharbeitern...
 
M

mafa

Guest
... und da hat sie sicherlich Recht, es geht um das erzielte Einkommen der letzten 12 Monate, kannst die Pauschale abziehen 5% bzw. mehr falls das mit dem Auto klappt.

Also Einkommen ( brutto ./. Sozialvers. Steuer, KV )
- 5% oder erhöhte Fahrkosten
- Kindesunterhalt
- Versicherungen ( sofern noch aus Ehezeit nur Leben, Rente etc.
- Kredittilgung & Zinsen ( sofern diese aus der Ehe stammen
möglicherweise auch davor )

- Besuchskosten Kind ( welches er hoffentlich besucht )


- dann müssen ihm am Ende 840 € bleiben....


Falls die Ex aber selbst ein hohes Einkommen hat, frage mal nach, ob
sie keinen Unterhalt an den Ex zahlen kann..)

Hatten die einen Ehevertrag, sind sie geschieden etc. etc. wären dann viele Fragen..

Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
einen ehevertrag haben sie (leider) nicht.
die scheidung wird demnächst stattfinden... also noch getrennt lebend...
sie hat 'nur' an einkommen: haushaltgeld von ihrem ex (wird ja 300 euro vom gesetzt veranschlagt), kindergeld, kindesunterhalt, erziehungsgeld...

die fahrtkosten belaufen sich auf etwa 350 euro /monat. das bekommt er auch steuerfrei von seinem AG ausbezahlt....
unter meinem beitrag in 'sorgerecht + unterhalt' steht ja drin, wie die gegenseite bereits gerechnet hat.
die gemeinsame tochter besucht er momentan leider nicht, da seine noch-frau dies verweigert und erst am 10. september die gerichtsverhandlung ist....

noch ein weiters problem ist ja, dass er in der ehe weitaus mehr verdient hat als jetzt. schon mal wegen der lst-klassen änderung und wegen dem halben kind und weil er damals gearbeitet hat wie ein blöder (3,5 wochen ohne pause und dann 3 tage frei... fast nur nachtschicht etc.). leider geht das jetzt nicht mehr, da er in einer anderen firma eingesetzt ist...
da kommt halt einiges zusammen...
deshalb glaub ich, dass die gegenseite schon sein derzeitiges einkommen auch berücksichtigen muss!!! die können ja net sagen 'damals hat er 1800euro verdient und so muss er jetzt auch zahlen. auch wenn er jetzt nur noch 1000 euro hat'. das kann ich mir nur sehr, sehr schwer vorstellen. oder lieg ich jetzt da total falsch???
 
M

mafa

Guest
Du hast recht, der Wechsel der Steuerklasse spielt schon eine Rolle, die Ex kann nicht verlangen, früher hatte der Ex 1800 netto, also muss er auch
auf dieser Basis weiter zahlen. Es ist immer vom aktuellen Einkommen auszugehen. Sofern er sich nicht durch eigenes Verschulden einkommensmässig verschlechtert, also sagt, jetzt mache ich auf Stütze
und kündigt seinen Job..ist da nur das aktuelle Einkommen, gemindert
durch aktuelle Steuern, zu berücksichtigen.

Ich glaube nicht, das die vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzten Fahrkosten da eine große Rolle spielen, ein Nachweis ( Fahrtenbuch ) wäre nicht schlecht.


..und das verweigerte Besuchsrecht kommt voll gut in der Gerichtsverhandlung, da hat sie schon mal einige Minuspunkte weg. Ferner ist der Ex auch zumutbar, sich selbst um einen Job zu bemühen ( Nachweispflicht ) da Tochter ja schon über 8 Jahre alt ist.

Und Dein Freund soll sich unbedingt um eine Festeinstellung bemühen ( Nachweis erbringen ) - es muss sich da für Euch eine langfristige Perspektive aufbauen!!



Gruß
 
K

Kräuterhexe

Guest
Ach Susal,ich drück Dich auch,aber ich kann nur das Gleiche sagen.Irgendwie geht es immer,aber die schlaflosen Nächte die man da hat und den ganzen Tag so ein ungutes Gefühl,das kann einem schon zermürben.

Ich kenn das auch und irgendwann kommt man da auch wieder raus. :maldrueck
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@kräuterhexe:

:maldrueck danke!
ich hoffe, dass es langsam vorwärts geht und nicht immer wieder was neues kommt. solang die 'altlasten' da sind, werden wir unsere zukunft nicht planen können...

@mafa:

die tochter ist erst 2,5 jahre alt... also muss die ex nicht arbeiten. ausserdem könnte sie gar nicht, da sie erstens keinen schulabschluss hat, zweitens keine ausbildung gemacht hat und drittens demnächst ein kind von ihrem neuen bekommt.
den nachweis für die fahrten in die arbeit kriegt mein freund von seinem AG. auf jeden einsatzplan steht die für ihn zu fahrenden km zum einsatzort. das reicht schon. da wir ziemlich ländlich wohnen ist es 'normal' das er weiter fahren muss. aber bei der wohnungssuche nach der trennung hat er berücksichtigen sollen, dass ein kinderzimmer da ist und in ner großen stadt sind wohnungen auch teurer. deshalb sind wir aufm land geblieben.
eine festeinstellung ist im moment ziemlich aussichtslos. er hätte zwar ein angebot, aber da würde er netto nur 1.100 euro kriegen. die fahrtstrecke wär die selbe nur würde doch das sprit-geld fehlen. so könnten wir nicht überleben.
da er in die private insolvenz gehen muss, weil aus der ehe noch so viele schulden da sind ist es mit einer festeinstellung im moment auch sinnlos, weil ihm sonst zuviel gepfändet würde... damit müssen wir noch so 3 jahre warten. dann geht das alles leichter...
ist eben das problem, dass bei uns alles zusammen kommt.
heute hab ich den schriftverkehr der anwälte nochmal gelesen. die gegenseite zieht die beträge für die lebensversicherung die in der ehe geschlossen wurde nicht ab! angeblich ist das nicht abzugsberechtigt!
 

freddilysie

Urlaubsreif
Verstehe dich!

hallöchen susal,

ich weiß wie beschissen es ist, wir haben nicht mal geld um überhaupt irgentetwas zu machen. Haben auch keinerlei Anrechte auf irgentwelche Hilfen. Mein Mann verdient jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa soooooooooooo viel. Nur das dieses Geld seit 3 Monaten nicht kommt und dann nach 3 Monaten immer nur ein Monatslohn interessiert keinen Beamten. Mir wurde sogar die Arbeitslosenhilfe nicht gewährt weil er ja sooooooooooooo viel verdient. Ich kaufe im Moment Lebensmittel für 3 Personen in der Woche von 30€´.

Alle die nicht in so einer Situation sind können sich nicht vorstellen wie das ist. Sie können sich nicht vorstellen wie es ist wenn man nachts nicht mehr schlafen kann vor sorgen. Es ist soooooooooo scheiße.

Ich arbeite an 2,5 Tagen für 400€ und muß nun mein Auto verkaufen kann ich mir nicht mehr leisten zum TÜV zu bringen. Jetzt brauche ich für die Strecke ( mit dem Auto ca. 25 min ) genau 1,30 Std da ich mit Bus fahren muß und zwischendrin die Kleine zur Kita. Aber ohne dem geht es nicht.

Ich hoffe das ihr und er seine finanzielle situation schildern könnt und er um den Unterhalt rumkommt. Sein Existensminimum müssen sie ihm ja lassen.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@freddilysie

ja, das problem kenn ich nur zu gut. zum glück zahlt meine mutter noch mein auto, da ich auch nur auf 400 euro basis arbeite im moment. meine mum verdient genug und ist der meinung, dass ich ein auto brauche! da hab ich glück! und mehr als 30 euro in der woche haben wir zum glück auch!
aber nachfühlen kann ich dir.
wenn ich auf meinen freund angewiesen wäre, vom geld, dann hätten wir schon des öfteren nur 2 wochen was zu essen gehabt und dann nix mehr. zum glück hab ich noch was erspartes gehabt (ist jetzt alle) und von nem autounfall noch bischen entschädigung gekriegt.
ich hoffe auch, dass er keinen unterhalt zahlen muss. vor 2,5 monaten hat unsere anwältin schon geschrieben, dass er NICHT zahlen muss. daraufhin ist keinerlei reaktion gekommen. jetzt, da mein freund wieder nicht so 'funktioniert' wie seine noch-frau sich das vorstellt, soll er auf einmal doch zahlen. und dann gleich noch ne fette rückzahlung!!!!!!!!!!!! von 1.300 euro! dabei kriegt er von ihr noch 3.500 euro. sie läßt das aber nicht aufrechnen und er soll zahlen. sie zahlt nix, da sie ja angeblich kein geld hat... (wenn 50.000euro kein geld sind....)
sie hat ja schon versucht ihm mehr geld abzunehmen, nur weil er mich 'hat'. sie wollte von ihm auch gleich wissen wieviel ich verdien etc. zum glück hat er ihr gesagt ihc sei arbeitslos und somit auf ihn angewiesen :D und meinen ersten wohnsitz hab ich noch bei mama, dann kann sie nicht meckern, dass ich auch meinen teil dazu beisteuern muss! und 'existensminimum' ist leider definitionssache!
dir drück ich natürlich die daumen, dass es bei euch bald besser ausschaut! :maldrueck
denn die schlaflosen nächte kenn ich wirklich zu gut. ich dachte sie wären jetzt vorbei, aber schon sind sie wieder da...
ich drück euch wirklich ganz, ganz fest die daumen!!!!!
lg
susi
 
M

mafa

Guest
...Schulden, ( bez. Zinsen und Tilgung) die innerhalb der Ehe aufgenommen wurden, soferns diese von der Ex gebilligt und das Geld gemeinsam verbraten wurde, sind vor Ex-Ehegattenunterhalt abzuziehen, nicht jedoch vor Kindesunterhalt.

Hat Dein Freund zum Beispiel einen Kredit für eine Küche aufgenommen, die er jetzt an der Backe hat, ist dieses abzugsfähig. Auch für ein Auto, da es zum Zeitpunkt der Anschaffung sicherlich für die Familie genutzt wurde.

Falls die Ex den Kredit mit unterschrieben hat, hängt sie voll mit drinn und muss zahlen... sofern da was zu holen ist.

Lebensversicherungbeiträge für eine Kapitallebensversicherung, die während der
Ehe abgeschlossen wurde, sind abzugsfähig (nicht jedoch bei Kindesunterhalt) , nicht jedoch Risiko -LV.

Siehe Google: Ehegattenunterhalt und auch Düsseldorfer Tabelle

Ich nehme an, die LV ist in seinem Fall als Kreditsicherung abgetreten etc.,
wenn nicht, würde ich diese jetzt kündigen oder beleihen....

( .. weitere Details sollten mit dem RA besprochen werden ..)

also keeep cool und keep me informed!


Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hey was du so alles weißt ;-)

die LV ist momentan gestundet, weil das geld fehlt :( ist aber nicht zur kredittilgung gedacht.
die beiden sind gesamtschuldner, allerdings versuchen alle nur was bei meinem freund zu holen, da er ja arbeitet. deshalb geht er auch in die private insolvenz um mit den schulden irgendwie fertig zu werden. dann ist er wenigstens aus dem schneider!
beleihen etc. der LV ist nicht, da er jetzt nichts mehr an seinen vermögenswerten ändern darf (vorlaufphase der priv. inso), d.h. keine neuen schulden, keine schulden bezahlen (gläubigerbegünstigung) und nix sparen (das wird ihm sonst genommen) (geld dafür ist eh nicht da)...
wir haben aber schon versucht die LV vom ehegattenunterhalt abzuziehn, aber das geht nicht! manche lassen es zwar zu, aber im grunde müssen sie es nicht!

der kindesunterhalt steht bei uns auch ausser frage! er zahlt eh schon den mindestsatz und davon kann und darf er ja nicht weniger zahlen! soweit ist uns das klar!

nur für sie will und kann er nix zahlen... sie sagte ja selbst schon zu ihm (ich stand daneben) dass ihr 'neuer' genug verdient und sie ausgesorgt hätte...

jetzt müssen wir sogar den termin beim anwalt absagen, weil mein freund von seiner sch****firma keinen urlaub bekommt. sowas solle er doch in seiner freizeit machen... klar, machen wir auch immer... aber die anwältin ist nur vormittags da und er hat nächste woche frühschicht... funktioniert dann auch super. unsere frist wurde nur bis 1. september verlängert... jetzt wirds ganz schön eng! *panik*
 
M

mafa

Guest
Liebe Susal,

.... also bleibt es dabei, dem Freund müssen nach Abzug des Kindesunterhalts
Steuern, Sozialabgaben, Schuldentilgung ( Konkurs ) 840€ verbleiben.

Da es sich um gemeinsamme Schulden handelt, kann die Ex nicht verlangen, zahle erst mal an mich Unterhalt und unsere Schulden gehen mir am ..vorbei.

Also ist beim Konkurs eh alles über der Pfändungsgrenze zur Schuldentilgung einzusetzen....mit diesem Betrag kann dann für die nächsten Jahre gerechnet werden.

Sein Anwalt sollte jedoch freundlicherweise auch die offenlegung des Einkommens des neuen Lebenspartners verlangen.

Die Informationen sind mir deshalb bekannt, da sich meine Frau nach 24 Jahren fast von mir getrennt hat und ich mich informieren musste, was da so auf mich zukommt.

Auf jeden Fall sollte er bei Gericht ein gutes Bild von sich geben, Arbeitswillig, aber wegen gemeinsamer Schulden im privaten Konkurs, Besuchsrecht wird verweigert ( entsprechende Anträge stellt sicherlich der RA ) und nichts auf der hohen Kante.

Mein Arbeitskollege hat übrigens Frau und 2 kleine Kinder und verdient knapp 1000 € netto, mit Wohngeld, Kindergeld etc. kommen sie aber gut über die Runden...sollte
auch bei Dir klappen.

Meine Frau bekommt in Fall der wirklichen Trennung auch nur ca. 900€ von mir,
Kindergeld 154€ und noch ein wenig Wohngeld. Für mich sind dann noch knapp 1000€ übrig...nicht viel aber genug.

So long



Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke mafa...

mit welcher begründung dürfte mein freund denn die offenlegung des einkommens von dem 'neuen' verlangen???

denn alles was wir wissen ist, dass ihr 300 euro angerechnet werden, sie aber nur 200 euro bekommt und somit den rest von meinem freund fordert (find ich unfair. bei dem einen verzichtet sie freiwillig und von meinem freund würde sie das einfordern...).
arbeitswillig ist mein freund wirklich! er hat auch nie ein problem damit am WE zu arbeiten oder überstunden zu machen!
die pfändungsgrenze bei der priv. inso ist höher, da er zwei unterhaltsberechtigte personen (frau und kind) hat. die werden angerechnet. ihm können sie dann nix mehr pfänden...
und laut der berechnung der gegenpartei bleiben meinem freund ja nur 847 euro die verteilt werden dürfen. deshalb dachte ich, sie kann höchstens die 7 euro fordern die er drüber ist....
allerdings hab ich jetzt von anderen erfahren, dass wenn von ihm über 840 euro bleiben, dann das ganze zur berechnung herangezogen werden darf??!! so ganz steig ich noch nicht durch...
am besten warte ich mal auf den anwaltstermin.
aber dank dir für die vielen infos! du hilfst mir damit wirklich weiter!!!!!!!!
 
M

mafa

Guest
-- bei privaten Konkurs bleibt nix über - und ihm haben die mindestens 840€ zu verbleiben. Und im Zweifelsfall sind da immer noch laufende Kosten,
die anrechnungsfähig sind oder er zahlt zuerst Schulden ab.

Die Anwältin hat sicherlich Recht, ausser KU braucht er nix zahlen.


KU ist immer die wichtigste Verpflichtung -

dann Kredite, Altersvorsorge, Steuern, KV etc.

und wenn dann noch was bleibt,
kommt die Ex.


Sonst würden sich alle Unterhaltspflichtigen aus dem Arbeitsleben verabschieden und besser mit Stütze als mit Arbeit leben...

Also, bleib gelassen und warte einfach ab. Im Notfall sende ich Dir natürlich
ein Fresspaket !!!


Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
:rofl danke, das ist aber lieb von dir!

so schlimm wird's dann wohl nicht werden. ich darf ja verdienen.

da ich sowieso versuch die vollzeitstelle zu kriegen wird das schon werden.
das haben wir schon von anfang an gesagt, dass wir von seinem geld das tägliche leben bestreiten und von dem was ich verdient dann den 'luxus'... nur wenn sein geld halt nicht reicht wärs blöd! denn soviel verdien ich auch nicht.
aber ich denk schon, dass wir das irgendwie schaffen...

spätestens wenn sie heiratet, dann sind die sorgen auch wieder weg *freu*
 

Corona

Gesundheit, Wohlbefinden und Erfolg
Hi Susal,

wie wohl alle hier, kenne auch ich schwere Zeiten. Ich wünsche Dir die Kraft, diese Zeit durchzustehen und den Mut, auch mal nach vorn zu blicken.

Wie Ann Kathrin habe auch ich ein Tablett mit Seelentröstern für Dich.
Vielleicht bringt es Dir Linderung.
(Leider kann das Tablett keine finanziellen Hilfen bieten.)
Mir hilft es manchmal, wenn ich den Boden mal wieder unter den Füßen verloren habe.


Hier nun mein Tablett für Dich:

Das Tablett soll Dir helfen, Dich und Deine Fähigkeiten zu entdecken/erkennen.
- Du kannst mehr als Du es ahnst und Du hast auch schon viel geleistet..


Suche Dir einen ruhigen und schönen Platz.
Verdunkle den Raum, entzünde Kerzen, höre Musik oder tu, was Du magst.
Wichtig ist, daß Du Dich entspannst!

Nehme das schönste Tablett, das Du finden kannst mit.
Das Tablett ist Dein Leben. Es wird Dir zeigen, was Du kannst und geleistet hast.

Überlege einmal, was Du in Deinem Leben schon gelernt hast.
Sicher hast Du einen Schulabschluß, einen Beruf o. ä.
- Finde dafür einen Symbol (Gegenstand).
Es kann Dein Zeugnis sein oder etwas, das mit Deinem Beruf im Zusammenhang steht.
(Die Krankenschwester kann ein Pflaster drauflegen, der Gärtner eine Blume usw.)

Hast Du ein Hobby?
(Auf meinem Tablett liegen ein Schleier und ein Pinsel - für den Orientalischen Tanz und die Aquarell-Malerei.)

Hast Du schon einmal einen Sprach- oder Computerkurs besucht oder kannst Du Steno?
- Dann lege ein Symbol dafür auf das Tablett.

Bist Du schon einmal allein in einem fremden Land gewesen und kamst dort gut klar?
- Finde auch dafür ein Symbol.

Spielst Du ein Musikinstrument ganz gut?
- Lege ein Symbol auf das Tablett.

Hast Du Kinder?
Kinder zu bekommen und sie zu versorgen, das ist eine große Leistung.
- Vielleicht legst Du ein Kleidungsstück Deiner/Deines Kindes auf das Tablett.


Mache bitte so weiter, bis Dir gar nichts mehr einfällt.
Ich bin sicher, das Tablett wird nicht ausreichend groß sein für all Deine Leistungen.

Dann betrachte Dein bisheriges Lebenswerk.
Du kannst stolz auf Dich sein.

Wenn Du magst, dann stelle das Tablett an Deinem Lieblingsplatz auf. Du kannst dann immer sehen, was Du geleistet hast.
Das Tablett kannst Du auch immer wieder umwandeln, denn Du leistest jeden Tag mehr.


Vielleicht gibt Dir das Tablett ja mehr als Trost. So könntest Du verbrogene Talente wiederentdecken und evtl. eine neue Einnahmequelle auftun.

Mit dem Tablett begann vor Jahren mein Weg als Kursleiterin für den Orientalischen Tanz, die Malerei...
Und so begann auch 1998 meine Ausbildung zur Gesundheitsberaterin.
Auch ich sah damals wenig Licht am Ende des Tunnels.
- Aber glaub mir, es ist da und wartet auf Dich.

Licht und Liebe Grüße
Bis...?
:sonne Corona
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke corona.

das mit dem tablett werde ich wohl mal versuchen. ich fürchte nur, dass ich nicht viel zusammentragen kann.
hab zwar mittlere reife, aber danach die Fachoberschule abgebrochen, 1. und 2. lehre geschmissen und hock jetzt da...
meine schullaufbahn war darauf ausgerichtet zu studieren... daraus wird erstmal auch nix...
von dem her hab ich nicht viel vorzuweisen.
was ich viel vorweisen kann, sind probleme und schwierigkeiten...
mein hobby war immer weggehn und piercings... das kann ich mir aber nicht mehr leisten... naja, kinder auch, aber selbst hab ich keine...
du siehst, es bleibt leider nicth viel.
aber ich werds versuchen. vielleicht hilfts ja...
 
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