Original von RJC
Ich habe Info ueber Leihmutterschaft in Russland. Sie koennen mir auf xxx mailen, wenn interessant.
Das ESchG stellt unter Strafe, wenn es jemand unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG).
:Lesen Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG). :Lesen
Gleichermaßen wird bestraft, wer künstlich bewirkt, dass eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle eindringt oder wer eine Samenzelle in eine Eizelle künstlich verbringt, ohne eine Schwangerschaft der Frau herbeiführen zu wollen, von der die Eizelle stammt (§ 1 Abs. 2 ESchG).
:Lesen Das AdVermiG untersagt die Vermittlung von Ersatzmüttern (§ 13 c AdVermiG) und stellt diese unter Strafe (§ 14 b Abs. 1 und 2 AdVermG). Nach den Gesetzen werden allerdings die Frau, von der die Eizelle stammt, bzw. die Bestelleltern und die Ersatzmutter nicht bestraft (§ 1 Abs. 3 ESchG, § 14 b Abs. 3 AdVermiG). :Lesen
ABER DER VERMITTLER!!! UND DAS IST GUT SO, DENN DAHINTER STECKT NICHT NÄCHSTENLIEBE SONDERN REINE PROFITGIER.
Warum reagiert hier kein Moderator auf dieses Angebot von RJC
Regina