Mehr- und Sonderbedarf

karin65

Mitglied
Mehr- Sonderbedarf, hier privaten KV, wird diese von beiden zu gleichen Teilen getragen

Hallo,

nach unserer Trennung im letzten Jahr arbeiten wir wieder beide Vollzeit, unsere Kinder sind bei mir gemeldet, mein Nochehemann ist unterhaltspflichtig.

Die Kinder sind - wir beide Elternteile - privat krankenversichert. Im Rahmen des Sonder- und Mehrbedarfs zahlt mein Mann je 50% zu den Kinderbetreuungen (Au Pair, Kindergarten) meine Frage nun: wie verhält es sich bei der privaten KV, ist diese von meinem Mann alleine zu tragen oder gilt auch hier die 50/50 Variante im Rahmen des Sonderbedarfs?

Einen schönen Abend noch

Karin
 
M

Mafa

Guest
Hallo Karin,

dieser Fall ist kein Sonderbedarf sondern eher eine Verhandlungsache zwischen Dir und den Vater,

den rechtlich:

1. ist der Vater für die KV seines Kindes zuständig

aber:

2. wenn er den vollen KU zahlt, ist er n i c h t zur Zahlung des Kindergartens und AuPair verpflichtet, da diese Ausgaben bereits mit den KU abgegolten sind und k e i n e n Sonderbedarf darstellen,

aber:

3. du auch nicht zur Vollzeitarbeit verpflichtet bist, also durchaus viel weniger Arbeiten könntest, somit auch weniger verdienen würdest und er dir dann EU zahlen müßte.


.....auch wichtig, die Kosten Kindergarten und Aupair lassen sich für beide Elternteile möglicherweise steuermindernd absetzen.

Wie läuft es den mit der Steuererklärung, macht ihr eine gemeinsame oder getrennte Steuererklärung ( halbe/halbe) ?


Also besser miteinander Reden und nicht auf irgendwelche Rechte pochen...


Gruß

Manfred
 

karin65

Mitglied
Hallo Manfred,

vielen Dank für die ausfühlrlichen Informationen. Wir können jetzt glücklicherweise wieder sehr gut miteinander reden.

Da es nicht im Sinne meines Mannes war, dass ich Teilzeit arbeiten gehen (ich somit auch nicht das Haus halten könnte) gab es von seiner Seite auch keine Probleme sich an der Hälfte der Kiga Gebühren und des au Pairs zu beteiligen.

Um RUhe für alle beteiligten zu bringen haben wir uns sogar auf einen Festbetrag geeinigt (aufgeschlüsselt), und diesen für einen längeren Zeitraum festgelegt.

Für das Trennungsjahr haben wir uns auf eine getrennte Veranlagung geeinigt, da er als selbstständiger höhere Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.

Die Kiga und das Au pair setzen wir beide - je 50% an.

Nochmals mega vielen Dank und einen schönen Gruß

Karin
 
Oben