hab das jetzt mal hier reinkopiert,da ich oben die Hälfte veregssen hatte zu erwähnen.

also rein RECHTLICH darf sie alleine draußen fahren........
Merkblatt „Kinder im Strassenverkehr“
Mit dem Fahrrad oder Kinderrad (Fahrzeugähnliches Gerät, FäG)
Strassenverkehrsrecht / Verkehrsregeln
SVG Art. 19, Radfahrer:
?? Kinder im vorschulpflichtigen Alter dürfen (auf öffentlichen Strassen) nicht radfahren.
VTS Art. 24 Fahrräder und Kinderräder:
?? «Fahrräder» sind Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern, die durch mechanische Vorrichtungen
ausschliesslich mit der Kraft der darauf sitzenden Personen fortbewegt werden. Kinderräder
und Invalidenfahrstühle gelten nicht als Fahrräder.
?? «FäG, auch Kinderräder», sind Fahrzeuge, welche der Definition des Fahrrades entsprechen,
jedoch speziell für die Verwendung durch Kinder im vorschulpflichtigen Alter vorgesehen sind
und nicht über die vollständige für Fahrräder vorgeschriebene Ausrüstung, einschliesslich Vignette,
verfügen.
VRV 50: Wo dürfen fäG als Verkehrsmittel eingesetzt werden?
?? Kinder im vorschulpflichtigen Alter ohne Begleitung einer erwachsenen Person dürfen fäG als
Verkehrsmittel nur auf den für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen benützen (Trottoirs,
Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen).
?? Kinder im vorschulpflichtigen Alter in Begleitung einer erwachsenen Person, schulpflichtige Kinder,
Jugendliche sowie Erwachsene dürfen fäG als Verkehrsmittel einsetzen auf für Fussgänger
bestimmten Verkehrsflächen (Radwegen; der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen;
der Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fussund
Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benützung gering ist.
Zusatzbemerkungen (Quelle bfu)
Kinder werden erst mit ca. 14 Jahren zu sicheren Velofahrern. Vor dem Erreichen dieser Altersstufe
bestehende Defizite führen jüngere Kinder immer wieder in gefährliche Konfliktsituationen mit anderen
Verkehrsteilnehmern. Erst ab 8 Jahren sind die Kinder fähig, sich über eine längere Zeit (z.B.
für die Gesamtdauer des Schulwegs) auf den Strassenverkehr zu konzentrieren. Voll ausgebildet ist
diese Fähigkeit jedoch erst mit ca. 14 Jahren. Die motorischen Fähigkeiten für das sichere Beherrschen
eines Fahrrads sind erst mit ca. 9 bis 10 Jahren ausreichend ausgebildet. Auch auf dem Rad
können Kinder gewisse Handlungen nur schlecht abbrechen - sie fahren deshalb plötzlich vom
Gehweg auf die Fahrbahn. Während die motorischen Fähigkeiten bei ausreichendem Radfahrtraining
in der Grundschule bis zum Alter von ca. 8 bis 10 Jahren vorhanden sind, dauert die Ausbildung
der kognitiven Fähigkeiten noch bis zum Alter von ca. 14 Jahren an. Erst dann beherrschen
die Kinder das Linksabbiegen, die Einbahnstrassen-Regelung, usw.