papaschlumpf
Aktives Mitglied
das mit der Patientenverfügung ist so eine Sache. Ich finde das eigentlich eine gute Sache, hat aber auch so seine Haken. Es gibt die Formulierung erst Schmerzlinderung, dann lebensverlängernd, die ich seit meinem Zivildienst für erstrebenswert halte. Und die Formulierung: keine lebensverlängernden Maßnahmen hat auch seine Grenzen. Ich als Nichtmediziner kann mir erstens darunter recht wenig vorstellen (wird wohl auch mehr juristisch als medizinisch relevant sein), eine Magensonde oder generell künstliche Ernährung oder Sauerstoff-Verabreichung gilt auch schon als lebensverlängernd.
Früher oder später lande ich mit dem Organspendeausweis und der Patientenverfügung immer an dem gleichen Punkt.
1. was will und kann ich im Nichtbesitz meiner geistigen und kognitiven Kräfte meinen Angehörigen zumuten und sie entscheiden lassen?
2. ist mir beim Organspenden meine Verwandschaft, die von mir Abschied nehmen will, wichtiger (unter dem Aspekt der oben diskutierten Nächstenliebe) oder ist es wichtiger, dass ein Organempfänger kurzlebige Organe bekommt?
papaschlumpf
Früher oder später lande ich mit dem Organspendeausweis und der Patientenverfügung immer an dem gleichen Punkt.
1. was will und kann ich im Nichtbesitz meiner geistigen und kognitiven Kräfte meinen Angehörigen zumuten und sie entscheiden lassen?
2. ist mir beim Organspenden meine Verwandschaft, die von mir Abschied nehmen will, wichtiger (unter dem Aspekt der oben diskutierten Nächstenliebe) oder ist es wichtiger, dass ein Organempfänger kurzlebige Organe bekommt?
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