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Kasmira
Guest
Original von sporty666de
@Kasmira,
in Deutschland müssen die Ärzte den Hinterbliebenen um Erlaubnis bitten (was sehr oft verwehrt wird), ausser es liegt einen Organspenderausweis vor.
In Österreich muss eine schriftliche Wiederspruchserklärung vorliegen. Liegt keine vor, können Ärzte Organe entnehmen!!
so sieht es aus.
dem eigentlichen sinn nach liegt hier oder dort die entscheidung beim verstorbenen selbst. ob er sich nun darum kümmert, eben diese widerspruchserklärung, respektive in deutschland den organspendeausweis anzufertigen, das liegt nun in der verantwortung des einzelnen.
dennoch ist der KLARE vorteil nicht gegeben. es ist ja nicht so, als könnten sie da wahllos organe entfernen, wie sie gerad wollten. auch hier hat der verstorbene ein mitspracherecht.