... bin in der gleichen Situation..
a. Grundsätzlich ist wichtig, ob Ihr eine Trennung nach dem Gesetz vollzogen habt, also ob:
z.B
du nicht mehr die Miete zahlst
eine Unterhaltsvereinbarung getroffen wurde
eine formelle Trennung ausgesprochen wurde
eine Trennungsvereinbarung unterschrieben wurde
du die laufenden Kosten der Familie nicht mehr bezahlt
ihr nicht mehr gemeinsam wirtschaftet
ihr nicht mehr als zusammen in der gleichen Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet seid
...................dann mußt Du von einer formellen Trennung ausgehen.
In diesem Fall: Trennung im Jahr 2003 - Neue Steuerklasse im Jahr 2004
2003 könnt Ihr noch nach Splitting versteuert werden, die Ex muss zustimmen,
Erstattung ist zu teilen
Falls jedoch hohe Unterhaltsforderungen gestellt werden, kannst Du auch sofort in Klasse I wechseln, zahlst mehr Steuern und hast weniger netto. Aber Unterhalt reduziert später wieder die Steuerlast und Du drückst dann 50% der Steuern an die Ex ab.
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ich wurde dieses Jahr getrennt ( Trennung Light ) bin mit Hauptwohnsitz
weiter in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, habe auch Schlüssel dort,
meine Postanschrift, mein PC und gehe auch noch an den Kühlschrank,
Zahle Haushaltsgeld und alle Kosten laufen über das Familienkonto,
nur schlafen tue ich in der Zweitwohnung.
Also kann ich:
entweder bis Dezember einen Trennungsvertrag abschliessen und im Januar
in Steuerklasse 1 wechseln,
oder den Status auch im nächsten Jahr beibehalten, auch die Steuerklasse III,
macht aber nur Sinn, wenn der Partner nix verdient. Sonst ist ein ausgleich zu schaffen, so das beide Partner z.B. in in die Steuerklasse IV wechseln.
Falls ein Partner auf eine Scheidung drängt, ist diese Lösung nicht akzeptabel, da der Nachweis für das Trennungsjahr fehlen könnte.
Gruß