Probleme mit Trennungsunterhalt

M

Moka

Guest
Och,

ich dachte, dass Du vielleicht schon heute für nächste Woche Montag einen Termin bekommen hättest.
Ich weiß, das ist oft nicht so einfach so schnell einen zu bekommen.
Aber immerhin.

Und irgendwie war mir klar, dass Du sie zumindest telefonisch schon am Montag ansprechen wirst. :D
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ja, das werd ich machen.
bin sogar schon am überlegen ob ich ihren kollegen, der ihre vertretung in der kanzlei hat, anruf. aber ich glaub das wär besser, wenn das mein freund dann selber macht.

alles was wir wissen wollen ist ja nur, ob die rechnung hinhaut oder schwachsinn ist.
den rest kann sie uns dann gern in 1,5 wochen sagen...

aber ich dreh bald durch... hab schon wieder nen stein im magen und schlecht is mir auch :kotz: die ganze zeit :(
 
M

Moka

Guest
Ach ne Susi,

nicht durchdrehen!
Ist ja klar, dass es Dir im Moment so mies geht.

Aber das möchte die Gegenseite ja auch, dass ihr keine Ruhe bekommt.

Ich hoffe, dass es bald ein Ende hat.
So lange schon. Geht ganz schön an die Nerven.

Ich :maldrueck Dich.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke moka.

laut anwältin war das jetzt alles erst der anfang. der richtige stress geht erst los, wenn beide prozesse vor gericht gehn...
mittlerweile ist mir klar geworden, dass mein freund und ich in unserer beziehung noch keine 'normalität' gefunden haben. und das nach fast 7 monaten (wow, ist schon ganz schön lang für mich ;D)... bis die scheidung und all das rum ist, vergehn locker nochmal so an die 8 monate... dann is hoffentlich endlich ruhe!

mir ist gerade durch den kopf gegangen, was passieren würde, wenn mein freund jetzt noch ein kind hätte. zählt dann der unterhalt von dem zweiten kind mehr als der unterhalt den er seiner ersten frau zahlen müßte.
kinder gehn ja immer vor, aber wie ist das mit erster frau und zweites kind von zweiter frau?????
das würd mich mal interessiern... nur so!
 
D

die_stille

Guest
Original von **susal**
mir ist gerade durch den kopf gegangen, was passieren würde, wenn mein freund jetzt noch ein kind hätte. zählt dann der unterhalt von dem zweiten kind mehr als der unterhalt den er seiner ersten frau zahlen müßte.
kinder gehn ja immer vor, aber wie ist das mit erster frau und zweites kind von zweiter frau?????
das würd mich mal interessiern... nur so!

Nur so? Das heisst doch jetzt hoffentlich nicht, dass Du jetzt von Deinem Freund ein Kind möchtest, nur damit seine Frau leer ausgeht?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
NEIN! stille, so war das nicht gemeint. mich würde es nur interessieren...

sowas ist wirklich kein grund, ein kind in die welt zu setzten.
ich frag mich ja nur, weil es ja heißt, dass das wohl eines kindes im vordergrund steht...
frag mich nicht, wie ich wieder auf sowas gekommen bin. unsere kinderplanung hat sich ja nun endgültig für die nächsten jahre verabschiedet...
 
M

mafa

Guest
... nun auch hier, bitte prüfe, ob die Schulden in der Ehe entstanden sind, dann bekommt die Ex keinen Cent Ehegattenunterhalt, sofern hier monatliche Belastungen entstanden sind/ werden.

Basis ist immer das aktuelle und durchschnittliche Einkommen...in der Regel der letzten 12 Monate, sobald sich die Steuerklasse ändert ( also von II in 1)
m.E. auch nur der künftige..

Trenne Ehegattenunterhalt wom Kindesunterhalt, bei Kindesunterhalt spielen Schulden keine Rolle.

Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
der unterschied zwischen KU und EgU ist uns bewußt.
schuldentilgung wird im moment nicht gemacht, wegen der insolvenz.

in einer woche ist der termin bei der anwältin un dich hoffe die hat dann gute nachrichten für uns...
wenn nicht, dann müssen die eben seinen aktuellen durchschnittslohn neu berechnen, da er in den letzten monaten um einiges weniger verdient hat... und dann noch die änderung der steuerklasse...
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
@mafa
Gebe dir Recht. Nur zählt leider (perverserweise) bei der Berechnung von jeglichen Geschichten nie die Steuerklasse, nur das Gesamtbrutto zählt.
Im rechtlichen Sinne ist es gemeinerweise egal was du nach der Scheidung Netto verdienst. Derjenige der zahlt hat also nach der Scheidung sowieso weniger Geld (höhere Steuern) plus der zu leistenden Zahlungen!
Verstehe das einer mit unseren Regelungen....

@susal
Die Anwältin wird doch einen Jahreslohn als Grundlage nehmen wollen. Wie könnt ihr den ausrechnen damit was realistisches an Zahlungen rauskommt?
In jedem Fall würde ich euch raten sehr genau auf eine stimmige Summe zu schauen, vor allem in Hinsicht auf eine Überbezahlung. Diese Zahlungen werden zwar jedes Jahr neu be- und verrechnet, jeden Monat fehlt euch halt das Geld erstmal.

Bei mir ist es relativ einfach da ich ja jeden Monat den selben Lohn erhalte und Überstunden bis dato immer als Freizeit genommen habe.

Jetzt hoffe ich für euch das dieses hin und her mal ein Ende hat und ihr das beste machen könnt!
Leider gebe ich dir Recht das der ganze Sch... erst richtig angefangen hat. Geht mir auch so, der Hammer kommt erst noch.
Aber wir schaffen das!!! :sonne

Liebe Grüße
Gerry
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@gerry.

zur bisherigen berechnung wurde aber immer der netto-lohn genommen. zumindest bei uns (auch von der gegenseite).
da werden alle 12 gehälter zusammengezählt und durch 12 geteilt. das ist dann das durchschnittliche nettoeinkommen. das liegt diesen berechnungen zu grunde.
unterhalt wird sie nicht kriegen. mein freund weigert sich. die berechnung der gegenseite und die begründung hab ich ja oben geschrieben... wenn sie freiwillig von ihrem neuen 100 euro weniger nimmt, dann ist das nicht unser problem. die gegenseite hat ja geschrieben, dass mein freund nur 847 euro verteilungsfähiges gehalt hat... davon kann sie die 7 euro gerne haben...
 
M

mafa

Guest
Lieber Gerry,

da scheinst Du auf dem Holzweg sein.....

Also wer kurz vor einer Trennung die Steuerklasse III hatte, zahlt im nächsten Steuerjahr Steuern nicht nach Steuerklasse III sondern bis zu 50% mehr Steuern.

Bei den Berechnungen geht man zwar vom Brutto aus, aber diese immer abzüglich aktueller Steuer....u.a.

z.b. wer also unter III 900 € Sterern zahlte wird unter I 1400 € steuern zahlen.


Siehe doch mal unter Google Unterhaltsberechnung&Steuern !



Du kannst sogar sofort nach Trennung in die Klasse I wechseln und dann
weniger Trennungsunterhalt zahlen - auch Düsseldorfer Tabelle NETTO !!

Es gibt da noch das Realsplitting, Pflicht Freibeträge ( Anlage U ) einzutragen
usw.


Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke mafa.

dann sind meine infos doch nicht ganz so falsch!
war mir jetzt gar nicht mal mehr so sicher...
aber jetzt bin ich wieder beruhigt.
denn ob die von brutto minus steuern usw. ausgehn oder gleich von netto ist ja fast egal...
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Tja mafa,
Danke, du hast mich jetzt aber ganz schön nachdenklich gemacht ;-)

Klingt besser in meinen Ohren, vor allem weil ich das scheinbar falsch verstanden hatte.

Noch ne Frage (oder zwei):
Ich will ja heuer noch in der Klasse III bleiben, vor allem weil bis dato nichts geregelt ist und ich nicht weiß wie es weiter geht. Sollte in jedem Fall, vor allem für die Kinder, im Moment so besser sein. Eben auch weil meine Frau ja ncht auf das Geld scharf ist, sie würde ja nach eigener Aussage auf alles Geld verzichten wenn sie nur mit den Kindern fliegen könnte......
Muß ich aber doch dann nächstes Jahr in jedem Fall in die Klasse I wechseln, oder ???
Der Einkommenssteuerausgleich wird aber doch dann auch für das laufende Jahr mit III und nicht nachträglich mit I berechnet?
So würde ich einiges an Überschuss rausbekommen, ansonsten befürchte ich eine Nachzahlung!
Was bitte ist Realsplitting?

Ich hoffe nicht zuviel gefragt zu haben, verstehe nur leider im Moment nicht mehr viel :schiel

Bis dann
Ciao
Gerry

PS: Ich verstehe im Moment erst recht nicht wie meine Frau, wenn vom neunen (m einiges niedrigeren) Netto ausgegangen werden muss, wie sie da auf einen Betrag von bis zu 1200€! (ihre Aussage) kommen kann. Ich verdiene ja nicht schlecht, aber wenn mir mal nur ein hundert Euro zum leben im Monat bleiben sollen arbeite ich besser nicht mehr, sonst zahle ich nur für die Fahrten in die Arbeit mein restliches Gehalt......:angryfire
 
M

mafa

Guest
... bin in der gleichen Situation..

a. Grundsätzlich ist wichtig, ob Ihr eine Trennung nach dem Gesetz vollzogen habt, also ob:

z.B

du nicht mehr die Miete zahlst

eine Unterhaltsvereinbarung getroffen wurde

eine formelle Trennung ausgesprochen wurde

eine Trennungsvereinbarung unterschrieben wurde

du die laufenden Kosten der Familie nicht mehr bezahlt

ihr nicht mehr gemeinsam wirtschaftet

ihr nicht mehr als zusammen in der gleichen Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet seid


...................dann mußt Du von einer formellen Trennung ausgehen.


In diesem Fall: Trennung im Jahr 2003 - Neue Steuerklasse im Jahr 2004

2003 könnt Ihr noch nach Splitting versteuert werden, die Ex muss zustimmen,
Erstattung ist zu teilen


Falls jedoch hohe Unterhaltsforderungen gestellt werden, kannst Du auch sofort in Klasse I wechseln, zahlst mehr Steuern und hast weniger netto. Aber Unterhalt reduziert später wieder die Steuerlast und Du drückst dann 50% der Steuern an die Ex ab.

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ich wurde dieses Jahr getrennt ( Trennung Light ) bin mit Hauptwohnsitz
weiter in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, habe auch Schlüssel dort,
meine Postanschrift, mein PC und gehe auch noch an den Kühlschrank,

Zahle Haushaltsgeld und alle Kosten laufen über das Familienkonto,

nur schlafen tue ich in der Zweitwohnung.

Also kann ich:

entweder bis Dezember einen Trennungsvertrag abschliessen und im Januar
in Steuerklasse 1 wechseln,


oder den Status auch im nächsten Jahr beibehalten, auch die Steuerklasse III,
macht aber nur Sinn, wenn der Partner nix verdient. Sonst ist ein ausgleich zu schaffen, so das beide Partner z.B. in in die Steuerklasse IV wechseln.


Falls ein Partner auf eine Scheidung drängt, ist diese Lösung nicht akzeptabel, da der Nachweis für das Trennungsjahr fehlen könnte.


Gruß
 
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