brauche Rat -  sorgerecht

wolffrau

Neues Mitglied
hi sorry aber du verstehst nicht der vater meines kindes soll weiterhin kontakt haben aber ich möchte das sorgerecht weiter allein haben und nicht mit ihm zusameen ich hoffe das du es jetzt verstehst
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ja schon, aber leider kommt es nicht darauf an, wie gut und genau ich es verstehe.
Ich versuche dir ja nur klarzumachen, dass sich was geändert hat und dass ich im übrigen nicht wirklich was dazu zu sagen habe. Er wird sich nen Anwalt vermutlich nehmen. Und dann wird halt entschieden. Oder hat er schon gemacht,während wir hier lang und breit herumschreiben...

Ich habe ja bei euch allen keinen Einblick und von daher kann ich nichts dazu schreiben, was meiner Meinung nach das beste wäre. Ich hatte nur nachgefragt wegen dem Umgang zwischen deinem Neuen und dem Kleinen, damit ich mir zumindest sicher sein kann, dass es dem Kleinen zumindest jetzt zur Zeit gut geht.


Und was ist, wenn das Gericht dich fragt, warum du dem Ex den Umgang, aber ohne Sorgerecht, lassen willst? Passt doch irgendwie nicht zusammen, finde ich.
Tja und bei 400 km frag ich mich auch, ob er sich den (gesteigerten) Umgang leisten kann. Nicht dass du am Ende die Kosten für seinen Umgang mit dem Kind übernehmen musst...
 

wolffrau

Neues Mitglied
ich sehe du hast es noch nicht verstanden also lasse es bitte und umgang und sorgerecht ist ein unterschied mir geht es darum das ich nicht wegen jeden mist zu ihm oder vielleicht noch zumgericht muss nur weil er es nicht so mag
er hat ja schon ein kind aus seiner ehe und da hatt er auch nicht das sorgerecht mit und sein erstes wohnt in seiner nähe und wenn ich nicht gewessen wäre und gesagt hätte willste nicht mal dein großen hohlen und zum schluss wollte sein großer nicht so oft mehr kommen da sein vater immer nur versprechungen macht und nicht hält so ist es auch bei dem kleinen also hat er ja nicht gelernt aber wenn man die mutter immer nur schlecht macht und das im netz sogar ist es ja doch verständlich wenn ich das nicht möchte das wir das gemeinsame sorgerecht haben
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Man hat dir mehrfach mitgeteilt, dass über das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr die Mütter entscheiden. Das entsprechende Gesetz, das dies bisher regelte, gibt es (so) nicht mehr.
Euer Fall muss ein Fall für's Gericht werden.
-> Familiensache --> Anwaltszwang.
-> du möchtest gem. Sorgerecht nicht

Somit komme ich auf deinen Anfangstext zurück: Ich weiss nicht, was weiter geschehen wird, wenn du weiterhin die Urkunde verweigerst. Ich denke mir aber, dass es letztlich so oder so zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen muss.
Und die wird er - aller Vermutung nach - sogar erzwingen.
 

wolffrau

Neues Mitglied
die urkunde bekommt er ja und ich warde da geht es eben vor gericht aber ich man ich hab das alleinige sorgerecht er steht ja nur auf der vaterschaftsanerkennung und noch nicht einmal in der geburtsurkunde von meinem kleinen drin
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

nochmal: Geh' zum Anwalt. Lass' Dich beraten.

Nur weil Du keine Lust hast, Dich mit dem Vater des Kindes abzustimmen, bedeutet das nicht, dass das so in Ordnung ist. Wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht praktikabel ist, dann kann und darf nur das Gericht entscheiden, dass der Vater des Kindes keinen Anteil am Sorgerecht bekommt. Und Du musst das dort begründen. Denn nichts anderes hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Dass eine Mutter sehr gute Gründe vorweisen muss, um einem Vater seinem Anteil am Sorgerecht zu verweigern, wenn die beiden nicht verheiratet sind.

Dabei wird davon ausgegangen, dass der Wille der Mutter nicht mit dem Willen des Kindes identisch ist - es ist eine eigenständige Persönlichkeit, dass Rechte hat, und auf das jemand Rechte und Pflichten hat, der nicht die Mutter ist. Dies kann dann mit dem Willen der Mutter kollidieren. Es ist Deine Pflicht als Mutter, dennoch dafür zu sorgen, dass die Rechte Deines Kindes gewahrt werden - auch wenn Deinem Willen damit nicht genüge getan wird.

Dass er nicht in die Geburtsurkunde eingetragen ist, ist jDein Problem: Du hast hier im Forum geschrieben, dass er die Vaterschaft urkundlich anerkannt hat, aber dennoch nicht eingetragen ist. Damit besteht der Verdacht einer Straftat. Auch deshalb solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Thema alleiniges Sorgerecht.
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********Fundstelle 1*********
Das Gericht muss auch dann eine eigene Entscheidung treffen, wenn der andere Elternteil dem Antrag nicht zustimmt.
Können sich die Eltern über das elterliche Sorgerecht nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.
Die Entscheidung richtet sich im wesentlichen nach der Beantwortung von zwei Fragen:

* Wird eine alleinige elterliche Sorge dem Wohl des Kindes am besten gerecht?
* Ist das alleinige Sorgerecht gerade des Antragsstellers die beste Lösung?

Hinsichtlich der ersten Frage prüft das Gericht, inwieweit ein gemeinsames Sorgerecht der (zerstrittenen) Eltern überhaupt realisierbar ist und ob es dem Wohl des Kindes nicht doch am gerechtesten wird.

Nur in dem Fall, dass das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das alleinige Sorgerecht eines Elternteils die bessere Lösung ist, prüft es auch die zweite Frage. Bei welchem Elterteil soll das Kind bleiben, wer von beiden Elternteilen kann das Wohl des Kindes also am ehesten gewährleisten.
Insoweit entscheidet das Gericht anhand folgender Kriterien:

* Förderungsprinzip: Wie eignet sich der Elternteil zu der Erziehungs- und Betreuungsaufgabe?
* Kontinuitätsprinzip: Besteht Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse?
* Was will das Kind?
* Wie ist die Bindung zu den Eltern?
* Nestprinzip: Wie ist die Bindung zu den Geschwistern, welche sonstigen Bezugspersonen gibt es und wie ist das lokale Umfeld?


********Fundstelle 2*********
Die Gerichte in Deutschland tendieren immer mehr zum gemeinsamen Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird nur in schwerwiegenden Fällen durchgesetzt, wenn eine Kindeswohlgefährdung dadurch vermieden wird.

Gründe für einen Antrag des Kinds-Vaters auf alleiniges Sorgerecht können Drogenmißbrauch oder schwerwiegende psychische Probleme der Mutter sein, in den meisten Fällen zählt ein solcher Sachverhalt aber nur, wenn die Mutter sich uneinsichtig zeigt und nicht bereit ist die Situation zu ändern, wie beispielsweise sich in eine Therapie zu begeben.
Nur ein geringer Anteil solcher begründeten Sorgerechtsverfahren bringt für den Vater den gewünschten Erfolg.
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In jedem Fall sollte man sich auch in Ansehung der aktuellen Rechtssprechung vor einem solchen Schritt anwaltlich beraten lassen.
 

mel

Neues Mitglied
Wegen solchen Frauen wie dir werden alle über einen Kamm gescheert.
Kohlen kassieren aber dem Vater keine Rechte einräumen.
Pfui da muss mann sich ja echt schämen
Wie mich solche Weiber ankotzen echt!!!

Kann mann echt nix mehr sagen
 

mama80

Mitglied
Wende dich an einen Anwalt! Ich glaub du wirst hier falsch verstanden? Oder ich sehe es falsch!
Du warst nicht mit den Vater verheiratet? Denn da hat er automatisch mit Sorgerecht! Selbst bei einer Scheidung, hast du nicht automatisch das alleinige Sorgerecht. Ich wollte es auch, aber er sollte das Umgangsrecht bekommen. Das hat meine Anwältin nicht durch bekommen.
Ich erhielt aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die alleinige Gesundheitsfürsorge!
Bei einer Vaterschaftsanerkennung, hat der Vater nicht automatisch das Sorgerecht, oder?! Ich glaub das hat die Mutter alleine und beide können dann entscheiden, wie das geregelt werden soll! Ich hatte das dieses Jahr auch erst. Wenn dein Kind aber schon 6 Jahre ist, dann hat sie das alleinige Sorgerecht. Nur weil das Gesetzt sich jetzt geändert hat, heißt das nicht, das der Vater plötzlich das Sorgerecht mit hat. Es ging doch auch 6 Jahre ohne!
Bei alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, kannst du hinziehen wo du möchtest, ohne den Ex zu fragen!!!

Ich kann wolffrau verstehen, auch wenn sie sich komisch ausdrückt! (Was ich auch oft mache, sorry dafür).

Ich bin auch prinzipiell gegen das gemeinsame Sorgerecht, aber für das Umgangsrecht. Das soll heißen, der Vater darf und kann Kontakt usw mit seinen Kind haben. ABER nicht direkt mit einmischen. Das fängt ja schon an bei der Gesundheit, wenn beide das Sorgerecht haben und dem Kind was passiert, die Mutter vielleicht beide Unterschriften braucht, von Vater auch und er dann 400 km weg wohnt. Wird das schon katastrophal!
Später, wenn das Kind eingeschult wird (oder vielleicht in diesem fall schon ist), kann der Vater sich wieder mit einmischen und vorschlagen das Kind hätte eine bessere Schulausbildung bei ihm usw.
 

mama80

Mitglied
2005:

Zitat:
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, können durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen. Diese muss schriftlich beim Jugendamt niedergelegt und von beiden Eltern unterschrieben werden. Ansonsten trägt die Mutter die elterliche Sorge. Wenn sich beide trennen, ohne zuvor eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben zu haben, muss die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Beansprucht sie es für sich allein, haben Väter in der Regel wenig Chancen, das Sorgerecht zurückzuerlangen. Auch der Weg vor ein Gericht hilft in den meisten Fällen nicht weiter. Grund dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 3/00) in einem ähnlichen Fall, die zu Gunsten der Mutter ausfiel. Diese Regelung wird von vielen Betroffenen als sehr schmerzhaft und ungerecht empfunden. Darum gibt es bundesweit verschiedene Selbsthilfegruppen, die für eine Änderung der gängigen rechtlichen Praxis streiten. Sie bieten außerdem betroffenen Vätern (aber auch Müttern und Großeltern) Unterstützung und Information.
 

mama80

Mitglied
@ mel

Warum so bösartig?! :(

Sie räumt doch Kontakt zwischen Vater und Kind ein! Wir wissen doch nicht, was zwischen den Eltern vorgefallen ist?! Wieso sollte er das Sorgerecht mit haben, das Umgangsrecht mit seinem Kind dürfte vollkommen reichen!
 

wolffrau

Neues Mitglied
Q mama80 danke du bist hier die erste die es richtig verstanden hat um was es mir bei meiner eigendlichen frage geht

sorry wenn ich hier nicht richtig verstanden worten bin da ich mich nicht ortentlich ausgedrückt habe
nochmal vielen dank mama80 du hast mich verstanden
 

wolffrau

Neues Mitglied
@ mama80 danke du bist hier die erste die es richtig verstanden hat um was es mir bei meiner eigendlichen frage geht

sorry wenn ich hier nicht richtig verstanden worten bin da ich mich nicht ortentlich ausgedrückt habe
nochmal vielen dank mama80 du hast mich verstanden
 

usagimoon

sadness
Original von mel
Wegen solchen Frauen wie dir werden alle über einen Kamm gescheert.
Kohlen kassieren aber dem Vater keine Rechte einräumen.
Pfui da muss mann sich ja echt schämen
Wie mich solche Weiber ankotzen echt!!!

Kann mann echt nix mehr sagen

Wuhu, da kann man ja direkt hellhörig werden. Es gibt auch nette Väter, die haben 1. das Sorgerecht mit, wollen aber die Kinder nicht sehen, wollen auch nix zahlen, aber das gemeinsame SR geben sie nicht her... und wenn dann so Sachen kommen, wie Ausweis beantragen oder dergleichen, dann wird einfach NEIN gesagt, nur damit man der Mutter mal wieder einen reinwürgen kann...

Solche Herren haben es eigentlich nicht verdient das gemeinsame SR zu haben, sie kümmern sich nicht, sie verweigern den Umgang, verletzen das Kind damit absichtlich (ist sowas zum Wohle des Kindes?) emotionell und verweigern wichtige Unterschriften... Vater Staat fährt hier in eine Sackgasse... das ist in vielen Fällen einfach sinnlos und dient nicht dem Kindeswohl!

Und ehrlich solche Menschen wie du sollten mal nachdenken, bevor sie beleidigende Äusserungen von sich geben.

Guten Tag!
 
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