Wende dich an einen Anwalt! Ich glaub du wirst hier falsch verstanden? Oder ich sehe es falsch!
Du warst nicht mit den Vater verheiratet? Denn da hat er automatisch mit Sorgerecht! Selbst bei einer Scheidung, hast du nicht automatisch das alleinige Sorgerecht. Ich wollte es auch, aber er sollte das Umgangsrecht bekommen. Das hat meine Anwältin nicht durch bekommen.
Ich erhielt aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die alleinige Gesundheitsfürsorge!
Bei einer Vaterschaftsanerkennung, hat der Vater nicht automatisch das Sorgerecht, oder?! Ich glaub das hat die Mutter alleine und beide können dann entscheiden, wie das geregelt werden soll! Ich hatte das dieses Jahr auch erst. Wenn dein Kind aber schon 6 Jahre ist, dann hat sie das alleinige Sorgerecht. Nur weil das Gesetzt sich jetzt geändert hat, heißt das nicht, das der Vater plötzlich das Sorgerecht mit hat. Es ging doch auch 6 Jahre ohne!
Bei alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, kannst du hinziehen wo du möchtest, ohne den Ex zu fragen!!!
Ich kann wolffrau verstehen, auch wenn sie sich komisch ausdrückt! (Was ich auch oft mache, sorry dafür).
Ich bin auch prinzipiell gegen das gemeinsame Sorgerecht, aber für das Umgangsrecht. Das soll heißen, der Vater darf und kann Kontakt usw mit seinen Kind haben. ABER nicht direkt mit einmischen. Das fängt ja schon an bei der Gesundheit, wenn beide das Sorgerecht haben und dem Kind was passiert, die Mutter vielleicht beide Unterschriften braucht, von Vater auch und er dann 400 km weg wohnt. Wird das schon katastrophal!
Später, wenn das Kind eingeschult wird (oder vielleicht in diesem fall schon ist), kann der Vater sich wieder mit einmischen und vorschlagen das Kind hätte eine bessere Schulausbildung bei ihm usw.