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oni71
Guest
Hallo Ihr lieben,habe mir einige Themen hier durchgelesen und meisst geht es ja darum das die Väter in sachen Umgang benachteiligt sind.
Ich habe da ein etwas anderes Problem.MeinMann und ich sind seit 3 Monaten getrennt und haben zusammen 3 Kinder im alter von 10, 7, 3 .
Mein Mann arbeitet Schicht Dienst und hat `FÜR SICH`die Regelung getroffen die KInder jeden Samstag von 10 -19 uhr zu nehmen und in der Frühwoche (alle 2 wochen ) Donnerstags von 15-19 UHR.Diese zeiten hält er zu 80% ein .Kommt aber häufiger später oder schiebt die arbeit vor was seine Kinder die ihn dann zufällig auf der Strasse treffen sehr verletzt.
Mir geht es jetzt darum das ich mich manchmal mit den dreien recht überlastet fühle (der jüngste schläft immer noch kaum durch) und ich gerne wie es ja auch normal mal ein Wochenende für mich hätte.Sprich Freitag nachmittag bis Sonntag abend,und wenn es nur einmal im MOnat ist." mal hatten wir das schon allerdings mit erheblichen zwischenfällen weil maein MAnn da einfach keine Lust drauf hat.Er besteht aber aufs gemeinsamme Sorgerecht.
Was noch hinzukommt ist das ich aufgrund einer Epelepsie gesundheitlich beinträchtigt bin.Und schlafentzug streß etc sich negativ auswirkt.
Nun meine Frage inwiefern ahb ich das recht das mein Mann bei gemeinsammen Sorgerecht die Kinder zumindestens 1 wWochenende nimmt,und wie steht es da mit seiner Sorggepflicht denn er hat ja nicht nur rechte oder??????
Würde mcih über antworten freuen
Ich habe da ein etwas anderes Problem.MeinMann und ich sind seit 3 Monaten getrennt und haben zusammen 3 Kinder im alter von 10, 7, 3 .
Mein Mann arbeitet Schicht Dienst und hat `FÜR SICH`die Regelung getroffen die KInder jeden Samstag von 10 -19 uhr zu nehmen und in der Frühwoche (alle 2 wochen ) Donnerstags von 15-19 UHR.Diese zeiten hält er zu 80% ein .Kommt aber häufiger später oder schiebt die arbeit vor was seine Kinder die ihn dann zufällig auf der Strasse treffen sehr verletzt.
Mir geht es jetzt darum das ich mich manchmal mit den dreien recht überlastet fühle (der jüngste schläft immer noch kaum durch) und ich gerne wie es ja auch normal mal ein Wochenende für mich hätte.Sprich Freitag nachmittag bis Sonntag abend,und wenn es nur einmal im MOnat ist." mal hatten wir das schon allerdings mit erheblichen zwischenfällen weil maein MAnn da einfach keine Lust drauf hat.Er besteht aber aufs gemeinsamme Sorgerecht.
Was noch hinzukommt ist das ich aufgrund einer Epelepsie gesundheitlich beinträchtigt bin.Und schlafentzug streß etc sich negativ auswirkt.
Nun meine Frage inwiefern ahb ich das recht das mein Mann bei gemeinsammen Sorgerecht die Kinder zumindestens 1 wWochenende nimmt,und wie steht es da mit seiner Sorggepflicht denn er hat ja nicht nur rechte oder??????
Würde mcih über antworten freuen