Das deutsche Personalstandsgesetz bezeichnet eine Totgeburt als solche, wenn das Kind nach der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt und keine erkennbaren Lebenszeichen, wie Herzschlag, natürliche Lungenatmung oder eine pulsierende Nabelschnur, nachweisbar sind. Wie lange die Schwangerschaft andauerte, spielt hierbei keine Rolle. Als Intrauteriner Fruchttod oder Infans Mortuus wird eine Todgeburt bezeichnet, wenn das Kind nach der Hälfte der Schwangerschaft im Mutterleib verstirbt.
Die Ursachen für eine Totgeburt können bei der Mutter ebenso liegen, wie beim Kind. Weist das Kind im Mutterleib Fehlbildungen (pränatale Fehlgestalt eines oder mehrerer Organe) auf, eine Chromosomenbesonderheit (Trisomie 13 oder 18), treten schwere Erkrankungen auf, zum Beispiel Morbus haemolyicus fetalis (häufigste Ursache ist die Blutgruppenunverträglichkeit – Rhesus-Faktor, die Folge ist eine Anämie des Fötus, eine unzureichende Sauerstoffversorgung des kindlichen Organismus und eine daraus resultierende Herzinsuffizienz), wird der Fötus nicht ausreichend über den Mutterkuchen versorgt oder löst sic der Mutterkuchen vorzeitig ab, spricht man von kindlichen Ursachen. Auch ein Nabelschnurvorfall und der so genannte Nabelschnurknoten zählen zu den vom Kinde ausgehenden Ursachen. Eine Listeriose, eine Toxoplasmose und eine Zytomegalie gehören zu den mütterlichen Ursachen für eine Totgeburt. Auch die Eklampsie, das HELLP-Syndrom und ein Diabetes mellitus gehören zu den von der Mutter ausgehenden Ursachen. Zu mütterlichen Ursachen werden ebenfalls Alkohol- und Drogenmissbrauch, Fehlbildungen der Gebärmutter und ein Gebärmutterriss gerechnet.
Nach einem Kaiserschnitt besteht ein erhöhtes Risiko für eine Totgeburt bei der folgenden Schwangerschaft.
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