Das neue Unterhaltsrecht

lalelu

Namhaftes Mitglied
Orginal usagimoon
Lalelu: Hätte ich wegen dem schnellen geld geheiratet, hätte ich meinen Mann gar nicht heiraten dürfen... der is nämlich nicht reich und ehrlich gings uns nach der HOchzeit erst mal richtig scheisse finanziell, aber wir haben aus Liebe geheiratet und das Gefühl das da was ist, was enger bindet als Geld, kannst Du mit nix ersetzen.

Das glaube ich dir! und ich wollte dir niemals unterstellen wegen des Geldes geheiratet zu haben! Wenns so rüberkam. Sorry!

Usagimoon

a) ich schieb mein Kind ungern ab

Macht keine Frau gerne. Nur wenn ich an meinen bekanntenkreis denke, höre ich diesen Satz auch immer: "ich schieb mein Kind nicht ab" .
Ich hab das Gefühl ich muss mich rechtfertigen warum ich arbeiten gehe. Aber dann sehe ich das genau diese mamas ihr Kind abgeben weil: 3 Std Friseur, Jeden Montag abend was trinken gehen, Di. unbedingt Klamotten schauen, Do Musikprobe anschliessend was trinken gehen....da frage ich mich "schieben die Ihr Kind nicht auch ab???? Abschieben um den Hobby nachzugehen ist ok?aber nicht abschieben um arbeiten zu gehen? Wobei ich hier das Wort abschieben NICHT passend finde.


Orginal usagimoon
Sicher kommt da von euch wieder sowas wie: Träumer, Altmodische SChachtel usw.. is mir aber egal.. denn ich glaube an die große Liebe, bis ans Lebensende und auch noch darüber hinaus

NEIN! ich finds toll das es Menschen gibt die an die grosse Liebe glauben!
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von usagimoon
Jaja und wofuer kriegen wir dann Kinder?

Gute Frage *g*

Früher, also ganz früher, wurden die Kinder von den Alten betreit, die Männer gingen jagen und die Frauen aufs Feld.
Fremdbetreuung schadet den Kindern nicht, das hat es noch nie getan.

Ich meine vor allem in den ersten Lebensjahren brauchtd as Kind Bezugspersonen.

ACK.

Vllt solltest du dir mal die Bindungstheorie von Bowlby anlesen. Die steht nicht mehr ausser Frage heutzutage.
Sicher gebundene Kinder erfahren Bereicherungen durch weitere Bezugspersonen, bei unsicher gebundenen Kindern können Defizite in der Bindung ausgeglichen werden.
(Mal stark vereinfacht wiedergegeben)

im ersten Jahr das merke ich an meinen Kindern...da muss ich nur mal 2 Nächte weg sein, wenn mein Sohn einen schlechten Tag hat, wehe ich fehle an dem Tag, hat das tage, manchmal wochenlange Konsequenzen...Angst das ich weg bin, nachts schlecht am schlafen und will nix essen, hängt an meinem Bein. Da macht uns die Natur einen Strich durch die Rechnung.

Nein, das hört sich eher ein bißchen nach unsicher gebundenen Kindern an, sorry.
Kinder mit einer sicheren Bindung können durchaus Trennung von der Mutter und Betreuung durch den Vater 'ertragen', und das ohne wirkliche Auffälligkeiten.

Ich finde es unrealistisch sofort wieder zu arbeiten wegen

Das ist dein gutes Recht ;-)

a) ich schieb mein Kind ungern ab,

Klar wenn du es so empfindest dann kann es nicht funktionieren. S.o. jetzt weißt du warum deine Kinder dich nicht weglassen können.

vor allem ind er wichtigen Kennelernzeit und Bindungsaufbauzeit

s.o. Bowlby. Ich habe das erste Jahr kaum in Frage gestellt, oder? ;-)

Das alles beißt sich nicht mit einer paritätischen Kinderbetreuung und Erwirtschaftung des Lebensunterhaltes.

b) Bei allem Fortschritt... wir sind dennoch naturgebundene Lebewesen, welche (leider) dennoch auch wenn man es sich oft anders wünscht, von der Natur dazu gezwungen werden uns entsprechend um die Kinder zu kümmern...

s.o. ich alte Urvölker eigentlich für sehr rückschrittlich, aber da gibt es durchaus Fremdbetreuung.

c) ich frage mich was dann der Sinn einer Familiengründung ist, wenn man nicht familiengerecht lebt... dazu gehört für mich und auch noch 1000 andere Menschen nun mal Liebe, Hochzeit, Sicherheit (auf beide Seiten, sowohl emotionell und finanziell) und Harmonie und Glück.

Da steht Meinung Meinung, das kann nur ein Patt bleiben. Ich will dir deine Lebensweise ja nicht nehmen, aber lass mir auch meine und ich empfinde Aufopferung nicht als familiengerecht.

Für mich ist eine Scheidung eigentlich vollkommen inakzeptabel es sei denn es gibt einer der folgende Gründe:

Für mich eben nicht, vorallem auch da ich weiß was für Folgen für die Kinder ein Zusammenbleiben wegen der Kinder haben kann. Das schädigt uU mehr als eine konfliktreiche Trennung.

Deine Haltung " dann hat die Frau, wenn sie unbedingt zuhause bleiben will, Pech und sollte die Risiken kennen, finde ich unpassend...

Auch das ist dein gutes Recht, nur solltest du IMO schlicht Realität akzeptieren udn die ist schonlange das es EU nur noch für Kinderbetreuung gibt.

heiraten soltle nur, wer es ewig meint...genau dafuer ist diese Institution vorgesehen.. und eigentlich terstet man voher mit einer Verlobung.. "Teste was sich ewig bindet".

Ich war noch nie verlobt *g*

Schau und das ist für mich 50ziger Jahre Denken und ich bin verdammt froh da raus zu sein und ich will da nie und nimmer wieder hin.

LG,

Tina
 
U

usagimoon

Guest
:wiejetzt: was fuer eine Rechnung solld as sein? Da landet man direkt bei irgendwelchen News, die nix mit dem Thema hier zu tun haben
 
A

Andreas_

Guest
...
Auch wenn ich hier alleine dastehe aber ich finde es gut, hab mich schon öfter gefragt warum Männer der Frau Unterhalt zahlen sollen... hab es nie verstanden und ich wär auch zu stolz dazu von meinem Exmann was zu nehmen... glücklicherweise komme ich nie in die situation da ich nie Heiraten will...

__________________
LG walli Denise

...

Ein Segen dass es auch Frauen wie dich gibt :)
Gruß Andreas_
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
Huhu
Also ich muss sagen bin geteilter Meinung. Wenn die Frau arbeiten gehen kann ok dann sollte sie das tun und der mann sollte dann auch net zahlen müssen. Aber wenn ich als Mutter nen kleines Kind daheim habe weil ich damals sagte ok ich bleib daheim und kümmer mich die ersten Jahre ums Baby dann soll ich auch noch verzichten???? Soll mein Kind wahrscheinlich noch ab ersten Tag der Geburt direkt wieder arbeiten gehen? Sorry der Meinung kann ich mich nicht beitun. Ich bin der Meinung die ersten Jahre sind wichtig für Mutter und Kind bezw. für Eltern und kind. Und dann sollen Fremde miterleben wie mein Kind das erste mal mama sagt oder papa oder trocken wird? Ne ne. Wenn die kids Kiga gehen kann die Frau durchaus morgens arbeiten gehen. Das seh ich ja ein. Aber nach dem neuen Gesetzt: Baby geboren, Aus dem Kreissaal ab zum Arbeitergeber.
:wow

böser-engel
 
A

Andreas_

Guest
Original von böser-engel
Huhu
Also ich muss sagen bin geteilter Meinung. Wenn die Frau arbeiten gehen kann ok dann sollte sie das tun und der mann sollte dann auch net zahlen müssen. Aber wenn ich als Mutter nen kleines Kind daheim habe weil ich damals sagte ok ich bleib daheim und kümmer mich die ersten Jahre ums Baby dann soll ich auch noch verzichten???? Soll mein Kind wahrscheinlich noch ab ersten Tag der Geburt direkt wieder arbeiten gehen? Sorry der Meinung kann ich mich nicht beitun. Ich bin der Meinung die ersten Jahre sind wichtig für Mutter und Kind bezw. für Eltern und kind. Und dann sollen Fremde miterleben wie mein Kind das erste mal mama sagt oder papa oder trocken wird? Ne ne. Wenn die kids Kiga gehen kann die Frau durchaus morgens arbeiten gehen. Das seh ich ja ein. Aber nach dem neuen Gesetzt: Baby geboren, Aus dem Kreissaal ab zum Arbeitergeber. :wow

böser-engel

Natürlich, selbstverständlich soll nach meiner Meinung die Mutter nicht sofort arbeiten gehen! Nein, Kindererziehung ist natürlich auch eine (schwierige) Arbeit. Aber meine Ex ruht sich bereits seit 15 Jahren darauf aus, und das ist aus meiner Sicht ein Hammer.

LG Andreas_
 

mafa

Aktives Mitglied
In den ersten 3 Jahren nach der Geburt muss doch nicht unbedingt wieder voll gearbeitet werden…auch nicht nach der Reform...


Aber Forderungen nach mehr Geld nach der Scheidung gibt es viele, selbst nach 21 Jahren..nach der Scheidung!!


Ein Chemiker war im Jahre 2004 von der mittleren in die Führungsebene eines Unternehmens aufgestiegen. Seine Ex-Frau klagte darauf hin auf Erhöhung der Unterhaltszahlungen, deren Höhe im Jahr 2001 durch einen gerichtlichen Vergleich festgelegt worden war. Die Scheidung war bereits 21 Jahre vorher erfolgt.


http://www.anwaltseiten24.de/famili...n-karrieresprung-21-jahre-nach-scheidung.html

Manfred
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
Huhu
Na das ja anderes Thema ich sagte ja die ersten 3 jahre möchte ich für meine kinder da sein danach kann ich ruhig wieder arbeiten. Und denke das sollte auch so sein. Nur weil man mal mit jemanden zusammen/verheiratet war muss man doch net sein leben lang dafür zahlen.

MfG böser-engel
 

mafa

Aktives Mitglied
Nun wird es ja wieder spannend…….Freitag sollte die Unterhaltsrechtsreform abgesegnet werden, in letzter Minute kommt nun eine Klatsche vom Bundesverfassungsgericht:


http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-056.html
Diese unterschiedliche Regelung der Dauer des Unterhaltsanspruchs eines
kinderbetreuenden Elternteils ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Sie verstößt gegen das in Art. 6 Abs. 5 GG an den Gesetzgeber gerichtete
Gebot, nichtehelichen Kindern gleiche Bedingungen für ihre leibliche und
seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern. Dies entschied
der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf eine Vorlage des
Oberlandesgerichts Hamm. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.
Dezember 2008 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zum
Inkrafttreten der Neuregelung kommen die bestehenden Regelungen weiter
zu Anwendung.




Die Richter hatten in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden, dass unverheiratete Mütter oder Väter künftig für die Betreuung ihrer Kinder vom Ex-Partner genau so lange Anspruch auf Unterhalt bekommen wie Geschiedene.


http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10938038/492558/


Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Wenn ich so die Presseberichte lese, kommt viel auf die Ex-Ehefrauen zu. Die werden dann noch stärker, also noch stärker als in der Reform geplant, auf sich gestellt werden und können sich nicht mehr für lange Zeit auf den nachehelichen Unterhalt verlassen.

Es könnte zu einer Angleichung kommen, Mutter - egal ob verheiratet oder nicht...nach drei Jahren nach der Geburt des letzten Kindes muss diese für den eigenen Unterhalt sorgen, mit einigen Ausnahmen....mal sehen - was uns die Politik serviert.


Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Hallo, also ich habe hier ein bißchen mich eingelesen und muß selbst sagen, ich bin eine Frau die davon betroffen ist aber selbst mit dem neuen Gesetz wird sich für mich nichts ändern. Mein Partner war 4 Monate verheiratet (ganz tolle leistung) dann hat sie die Scheidung eingereicht und na ja ging alles ratz fatz....nach dem neuen Gesetz werden wieder die ex frauen bevorzugt, was ich ziemlich mist finde....denn somit wird dem Ex-Mann alles genommen....so komisch das klingen mag aber erst wenn unser 3tes Kind auf der Welt ist müssen wir an sie kein Unterhalt mehr zahlen...hat der Statt Klasse geregelt....so kommen Kinder ins Land...traurig das Frauen kein Wert haben in dieser Reglung und Gerechtigkeit....die (so hart es klingen mag ein Mann aus Liebe nehmen und nicht wegen des Geldes...denn das ist unsere eigene Schuld das wir dann zu nichts kommen).

Eine Frage.....wie ist es wenn der Ex-Mann neu heiratet? Steht dann die Ex-Frau mit der neuen gleich?
 

mafa

Aktives Mitglied
Eigentlich gehörst du zu den Gewinnern, sofern auch verheiratet. Da die vorherige Ehe ja nur kurz war, kannst du dich doppelt freuen.

Ansonsten…erst die Kinder…also KU für Kind 1,2 und bald 3.

Dann:

Erhöhter Selbstbehalt gegenüber der Ex…

Ihr beide steht ( wenn die reform mit den Urteil des BVG verabschiedet wird) auf den gleichen Rang, müsst euch den EU-Unterhaltsbetrag Betrag teilen…wobei die Ex ( hoffentlich wird das Gesetz mit dieser Frist dann verabschiedet)..3 Jahre nach der Geburt eine erhöhte Erwerbsobliegenheit bekommt.


http://www.bmj.bund.de/enid/898b2b1...recht/Wesentliche_Inhalte_der_Reform_1ba.html

• Zunahme von "Zweitfamilien": Da heute mehr kurze Ehen geschieden werden, kommt es nach der Scheidung auch immer häufiger zur Gründung einer "Zweitfamilie" mit Kindern. Hier muss heute im Mangelfall das Einkommen zwischen allen Kindern (aus erster und zweiter Ehe) und beiden Ehegatten aufgeteilt werden, wobei der erste Ehegatte gegenüber dem zweiten privilegiert ist. Für die zweite Familie bleibt deshalb "unter dem Strich" oft nur wenig übrig
• Konkret: Sowohl der erste als auch der zweite Ehegatte, der Kinder zu betreuen hat, ..( ..) werden gleich behandelt, weil sie im Hinblick auf die Kinder in der gleichen Situation sind.

Was ändert sich: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit für die Ex….nicht erst nach dem 8. Lebensjahr..und nur wenn zumutbar…also die Verpflichtung für die Ex, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen.

manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Düsseldorf (ddp). Die geplante Reform des Unterhaltsrechts muss voraussichtlich noch auf der Zielgeraden geändert werden. Nach Informationen der «Rheinischen Post» (Montagausgabe) geht dies aus gutachterlichen Stellungnahmen sowohl des Bundesjustiz- als auch des Bundesinnenministeriums hervor. Sie empfehlen, beim Betreuungsunterhalt auf jegliche Vorrangstellung von geschiedenen gegenüber nichtverheirateten Elternteilen zu verzichten. Der Gesetzentwurf von Union und SPD sah vor, dass bei der Reihenfolge der Befriedigung
von Unterhaltsansprüchen geschiedene vor ledigen Partnern berücksichtigt werden sollten, wenn beide Kinder betreuen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass bei der Dauer der Ansprüche eine Ungleichbehandlung mit Blick auf die Kinder verfassungswidrig sei. Die Gutachten der Ministerien kommen dem Zeitungsbericht zufolge übereinstimmend zu der Auffassung, dass sich aus der Philosophie des Beschlusses die Forderung nach einer vollständigen Gleichbehandlung, auch bei der Frage der Rangfolge, herleiten lässt. (ddp)

aus:

http://www.pr-inside.com/de/zeitung-neuer-streit-beim-unterhaltsrecht-r157449.htm
Zeitung: Neuer Streit beim Unterhaltsrecht
PR-Inside.com (Pressemitteilung) - vor 5 Stunden gefunden
(PR-inside.com 19.06.2007 08:19:03) - Die geplante Reform des Unterhaltsrecht sorgt für neuerlichen Streit zwischen Bundesjustizministerium und ...
 

mafa

Aktives Mitglied
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2007 wird am 20.06. veröffentlicht

Ich rechne aber nicht mit einer Erhöhung der Unterhaltssätze. :D nach dem ich nach der neuen Regebetragsverordnung 2€ weniger bezahlen muss.

Manfred
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
Ich rechne aber nicht mit einer Erhöhung der Unterhaltssätze. :D

Hast du mal den aktuellen Index der Steigerung der Lebenshaltungskosten seid der letzten Anpassung der Dü-Tab zur Hand?

Ich würd gern ausrechnen was man da meine Kinder an Verlust zumutet.

Ach ja, und Index der Lohnerhöhungen vllt auch *g*

Thx,

Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
Ja Tina, soviel bekommt dann die Mutter mehr....aber....Tochter ist ja jede Nacht Mittwoch zu Donnerstag und jedes 2. WE bei mir....50€ Taschengeld ( 25€ für Schule / 25€ sonstiges), Klavierunterricht 75€...und wenn sie was braucht...Papa ist ja da.

Gute Umgangsregelungen und wenig Konflikte haben da sicherlich einen großen Vorteil ;D

Manfred
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Moinsen mafa,

Original von mafa
soviel bekommt dann die Mutter mehr....

Japp, wer auch sonst bei der Lebenskonstellation.
Weißt mein Mann bezahlt mehr KU für ein(!) Kind alks ich für zwei(!) bekomme. Trotzdem gehen wir davon aus das dieses Geld die Kinder auch erreicht, einfach weil wir wissen (wir leben ja mit zwei Kindern permanent) das der Betrag den mein Mann zahlt der ist welcher eigentlich den Bedarf eines Teenagers deckt.

Ich mag diese Pauschalunterstellungen das KU die Kinder nicht erreicht, zumal ohne jeden Beleg,nicht, gar nicht. Ich weiß auch nicht was damit eigentlich erreicht werden soll. Aber vllt kannst du mir das ja erklären ;-)

aber....Tochter ist ja jede Nacht Mittwoch zu Donnerstag und jedes 2. WE bei mir....50€ Taschengeld ( 25€ für Schule / 25€ sonstiges), Klavierunterricht 75€...und wenn sie was braucht...Papa ist ja da.

Das mafa ist aber deine ganz persönliche und freiwillige Sache.

Mal davon ab dias ich 50€ und selbst 25€ im Monat für eine 11jährige für viel zu viel halte. Was soll das Kind mit 16 alles bekommen?

Gute Umgangsregelungen und wenig Konflikte haben da sicherlich einen großen Vorteil

Eh.....
Freiheit von unterschwelligen Unterstellungen im übrigen auch *g*

LG,

Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
Tina; eine erhöhter KU ( ich rede nicht von den Mindestbeträgen von 199€) fließ meiner Meinung nach oft ins Familienbudget mit ein. Nehme mal meinen Fall, ich zahle 319€ KU- Leiste also den erforderlichen Barunterhalt…leistet die Mutter hier ebenfalls erforderlichen Naturalunterhalt dann in der gleichen Höhe?

Die Mutter bekommt von mir EU 870€ EU

Rechne mal:

Miete: 632€ ………….…. Anteil Kind mal großzügig bemessen - 35 % …...221€
Krankenkasse 118€ ………Kind ist durch mich versichert
Lebensmittel etc. 300€ …..Anteil Kind großzügig 50%...................................150€
Strom 40€………………..Anteil Kind großzügig mit 40 % bemessen……....16€
Kleidung/Sonstiges 100€…Anteil Kind großzügig mit 50% bemessen……….50€
Schulgeld 40€…………… Kind……………………………………………40€


Also kostet das Kind zur Zeit ca. 477€

Unterhaltsleistungen 318€
Kindergeld…………...154€
.............. _____

………………………472€

Der Naturalunterhalt der Mutter also 5€

Ansonsten – von den 25€ Taschengeld kauft sich die Tochter ab und zu was zum Anziehen, Zeitschriften und viele Bücher. Ich überweise auf ihr Konto ( sie hat sogar eine EC-Karte) aber das meiste…...spart sie.


Aber selbst wenn du mal nur mit dem Mindestbetrag rechnest...199€ KU und 154€ Kindergeld, zusammen 353€ - da wird es doch mit dem gleichwerigen Anteil an den Kosten des Kindes in Form von Naturalunterhalt der Mutter knapp, oder?

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Wenn sich hier eine Mutter beschwert, angeblich nichts zu essen hat, obwohl der Vater hier zumindest pünktlich den Mindestunterhalt zahlt, möge sie bitte auch mal rechnen, ob ihr Anteil an den Kosten durch ihren persönlichen Beitrag in gleicher Höhe – nur in Form vom Naturalunterhalt – geleistet wurde. Es gibt sicherlich auch mal Fälle, wo die Mütter auf Kosten des (höheren) KU leben, somit kommt der KU nicht immer wirklich beim Kind an.

Das soll keine Unterstellung sein...nur meine persönliche Sichtweise..und die ist ja bekanntlich... :uebel

Manfred

Edit: oder doch nicht ?

Paare mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von bis zu 1717 Euro geben im Monat durchschnittlich 325 Euro für ein Kind aus.

Quelle: http://www.gesundheitsseiten24.de/familienplanung/tipps/news/kinder-kosten-mehr-als-man-denkt-1.html


Mal blöd gerechnet…199€ Mindestsatz KU und 154€ Kindergeld = 353€ - Kosten 325€ = 28€
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
Tina; eine erhöhter KU ( ich rede nicht von den Mindestbeträgen von 199€) fließ meiner Meinung nach oft ins Familienbudget mit ein.

Google mal in den einschlägen Exenforen nach dortigen Aufzählungen was Kinder wirklich kosten ;-)

Ich werde hier kein Foren-Pingpong veranstalten und verlinken, aber ich weiß das du gut googeln kannst :)

leistet die Mutter hier ebenfalls erforderlichen Naturalunterhalt dann in der gleichen Höhe?

Äh, wie willste denn das gegenrechnen? Vlt mit Stundensätzen von Erziehern?
Natruralunterhalt ist die Betreuungsleistung und nicht der Rest des Barunterhaltes der durch KU nicht gedeckt ist. Das leistet der Betreuungselter oben drauf.

Also kostet das Kind zur Zeit ca. 477€

Unterhaltsleistungen 318€
Kindergeld…………...154€
.............. _____

………………………472€

Der Naturalunterhalt der Mutter also 5€

Mafa. Naturalunterhalt ist die Betreuungsleitung! Deine Rechnung hier ist doch eine Katastrophe (und belegt im ünrigen auch schon relativ gut was Betreuungseltern an Barunterhalt zu ihrem Natrualunterhalt leisten *g* du kannst dir also deine Unterstellungen schenken. Belegst du selbst hier)

Ansonsten – von den 25€ Taschengeld kauft sich die Tochter ab und zu was zum Anziehen, Zeitschriften und viele Bücher. Ich überweise auf ihr Konto ( sie hat sogar eine EC-Karte) aber das meiste…...spart sie.

Wegen mir, ich halte das trotzdem für viel zu viel.


Aber selbst wenn du mal nur mit dem Mindestbetrag rechnest...199€ KU und 154€ Kindergeld, zusammen 353€ - da wird es doch mit dem gleichwerigen Anteil an den Kosten des Kindes in Form von Naturalunterhalt der Mutter knapp, oder?

Quark.

Wenn ich nur mal 10€ als Stundensatz rechne, sind 35 Stunden reine Betreuungsleistung im MONAT.

Noch Fragen?

Betreuungseltern bereichern sich nicht per se an KU, es geht einfach nicht. Sie zahlen in der Regel drauf und das massiv.

LG,

Tina

P.S. Deinen anderen Beitrag hab ich hiermit gleich mit beantwortet :)
 

mafa

Aktives Mitglied
…so einfach mit 35 Stunden a.10€ kannst du das aber nicht aufrechen….zumal der Vater ja zusätzlich zu seinem Barunterhalt auch mit der Betreuung betraut wird. In meinem Fall befindet sich die Tochter im Schnitt 40% bei mir ( wenn die Zeit Schlafen und Schule unter dem Tisch fallen).

Wie sieht dann die Gegenrechnung aus?

Ich habe übrigens auch weitere Aufwendungen…Wohnraum für Tochter vorhalten, Verpflegung, Kleidung zusätzlich bekommt das Kind ja 50€ Schule/Taschengeld..75€ Klavier usw. ..

Und was die Rechnung von mir betrifft, sind die rein materiellen Kosten Kind (im Beispiel Kind 11 Jahre) mit durchschnittlich 477€ relativ genau berechnet….diese kann ich genau überblicken, da ich zu 100% für das Familieneinkommen der Ex und Tochter aufzukommen habe.


Zu der eigenen Berechnung Kosten Kind brauche ich also auch kein Exenforum…

Der Mutter verbleiben nach Abzug der von mir genannten Fixkosten ca. 110€

Nett ist ja auch die Tatsache, die Mutter kann sich hier wegen der Kinderbetreuung, in meine Fall ja zu 60% bequem zurücklehnen und braucht wegen dieser Arbeit von 60% keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Als Vater muss ich jedoch erst mal das Leben der Ex zu 100% finanzieren, in meinem Fall jedoch höchstens bis 2014 – also bin zur Arbeit gezwungen…zahle 160% KU nach der Regelbetragsverordnung und leiste zusätzlich trotzdem 40% der Kinderbetreuung.

Wovon lebt die Frau...wenn nicht von ihren Privilegien als Mutter - also vom Kind?

Dann sage mir bitte mal, was passiert, wenn im nächsten Jahr der KU um 65€ angehoben wird – kommen diese dann zu 100% nur dem Kind zugute? Erhöht sich dann automatisch der Betreuungsaufwand…der Naturalunterhalt durch die Mutter - doch wohl kaum…
 

mafa

Aktives Mitglied
Tina,

ansonsten hast du hier ja wieder mit der Entlohnung für Erziehungsleistung mit 10€ pro Stunde eine Definition gefunden, sie muss ja nicht geteilt werden. Der Naturalunterhalt besteht juristisch gesehen aus der Deckung des vollen Unterhaltsbedarfs durch Sach- und Betreuungsleistungen im elterlichen Haushalt.Was den Naturalunterhalt betrifft, ich halte es da eher juristisch…..der Barunterhalt sollte zu gleichen Teilen wie der Naturalunterhalt (der sich nicht allein als Dienstleistung mit einem Stundenlohn definieren lässt), geleistet werden, somit ist meine Rechnung nicht völlig falsch.


„ …….dann wird der Unterhalt nicht dadurch geleistet, daß man Geld zahlt, sondern dadurch, daß Essen auf den Tisch gebracht, Kleidung eingekauft und alles weitere getan wird, damit die Kinder leben und gedeihen können (Juristen nennen sowas "Naturalunterhalt"). Leben die Eltern jedoch getrennt, dann leben die Kinder meist nur bei einem Elternteil, so daß der andere keinen Naturalunterhalt mehr leisten kann. Ihm wird dann ein Barunterhalt abverlangt. Er muß Unterhalt "durch Entrichtung einer Geldrente gewähren", § 1612 I BGB. Dabei ist an sich darauf zu achten, daß beide Elternteile, also derjenige mit dem Barunterhalt und derjenige mit dem Naturalunterhalt in etwa gleich belastet werden, denn schließlich haften sie ja anteilig für den Unterhalt des Kindes, § 1606 III BGB. Nachdem der Naturalunterhalt zum Teil aber sehr schwer zu bewerten ist, haben sich die Gerichte (und jetzt auch der Gesetzgeber) für den Barunterhalt Richtlinien einfallen lassen, nach denen er bemessen wird.

http://www.ra-kassing.de/familie/scheidun/kinder/unthalt/allg.htm


Manfred
 
Oben