Hier mal ein Auszug aus einer Studie... um die Diskussion etwas "anzuheizen":
Zu 2.: Trotz Nullung konnten die Überstrom-Schutzeinrichtungen nicht ansprechen, weil der Fehlerstrom zu klein war.
Zu 3.: Der Fehlerstrom-Schutzschalter hatte einen Nennfehlerstrom IDN0,3 A und ist daher für den Zusatzschutz nicht geeignet. Trotzdem hätte er bei einem Fehlerstrom IF = 0,5 A bis 1A auslösen müssen. Da er sowohl beim Betätigen der Prüfeinrichtung, wie auch bei der Prüfung mit einem Anlagenprüfgerät nicht ausgelöst hat war seine Schutzfunktion nicht gegeben.
Fazit
Für einen weitreichenden Schutz vor einem elektrischen Schlag sind Fehlerstrom-Schutzschalter mit hoher Auslösezuverlässigkeit und einem Nennfehlerstrom von IDN30 mA als Zusatzschutz für Steckdosen unbedingt notwendig. Die Errichtungsnormen für die Badezimmerinstallation könnten vereinfacht werden und sich möglicherweise, zuzüglich der für andere Räume üblichen Anforderungen, auf den Potentialausgleich im Wannenbereich beschränken. Die derzeit genormten Schutzbereiche erscheinen aus Sicht der Autoren nicht notwendig.
Da selbst Techniker oft nicht wissen, dass auch ein ausgeschalteter Haartrockner, wenn dieser noch mit der Steckdose verbunden ist, einen tödlichen Elektrounfall verursachen kann, sollte überlegt werden, ob nicht eine entsprechende Aufklärungskampagne – etwa über die Medien – hier wirksamer ist.
Literatur der zweiten Folge
[1] Biegelmeier, G. und Rabitsch, G.: Körperströme und Berührungsspannungen in der Badewanne, E. u. M. 103/1986, H3, S. 50 ff.
[5] Hörmann, W.: Neue Bestimmung für Räume mit Badewanne oder Dusche, »de« 23/2001 S. 24 ff; »de« 24/2001, S. 37 ff.; »de« 3/2002, S. 34
[6] Altmann, S., Jühling, J., Kiebach, K. und Zürneck, H.: Elektrounfälle in Deutschland, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – Forschung Fb 941 – Dortmund/Berlin 2002
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Das mit dem Techniker find ich sehr interessant!!!