Die Versteigerung eines achtjährigen Mädchens bei eBay hat erste Konsequenzen: Die drei Kinder der beschuldigten Mutter, darunter auch die Achtjährige, sind vom Jugendamt dem Vater übergeben worden. Unterdessen wurden weitere Details des möglichen Kinderhandels bekannt.
Koblenz - Die 41-Jährige hatte am Wochenende gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten ihre achtjährige Tochter im Internet zur Versteigerung angeboten. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Erich Jung sagte gegenüber SPIEGEL ONLINE, man habe sich wegen der weiteren Konsequenzen für die Kinder der Beschuldigten an das Jugendamt gewandt. Die Frau steht ebenso wie ihr Freund unter dem Verdacht des versuchten Kinderhandels. Auch gegen die drei eBay-User, die auf das Mädchen geboten hatten, werde ermittelt.
Die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes befragten daraufhin die drei Kinder der 41-Jährigen. In Anwesenheit ihrer Mutter sollen sie zwar noch gesagt haben, dass sie lieber bei ihr bleiben wollten - allein gaben sie aber an, lieber zum Vater zu wollen. Die Frau lebt getrennt von ihrem Mann, der ebenfalls sorgeberechtigt ist. Das Jugendamt entschied daraufhin, dass die Kinder bei ihrem Vater untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die Kinder nicht mehr bei der Mutter sind.
Zu den strafrechtlichen Konsequenzen der Aktion, die von den beiden Beteiligten gestern als "Scherz" bezeichnet worden war, sagte Erich Jung, man werde den Inhalt des Angebots genau prüfen: "Daraus könnten sich durchaus noch andere Straftatbestände ergeben", so Jung. Welche dies genau sein könnten, ließ der Oberstaatsanwalt angesichts der laufenden Ermittlungen offen.
Mario V., Lebensgefährte der Mutter, äußerte sich nicht. Bei einer Anfrage von SPIEGEL ONLINE sagte er lediglich, er werde "kein Statement mehr" abgeben. Gestern hatte der 35-Jährige noch zwei Fernsehinterviews gegeben und die Versteigerung des Mädchens als "Witz" abgetan.
Der eBay-Name des Mannes, unter dem die Versteigerung am Samstag für etwa zwei Stunden stattfand, ist immer noch aktiv und SPIEGEL ONLINE bekannt. Neben den von der Staatsanwaltschaft freigegebenen Passagen sind inzwischen auch weitere Details bekannt geworden. So schrieb das Paar in der Beschreibung des Mädchens, das als "Funktionspuppe" angeboten worden war: "Sie bieten hier auf ein echtes Kind, nämlich auf meine Tochter. Sie sieht auf dem Foto etwas ungekämmt und ungepflegt aus. Sie wäscht sich auch nicht gerne, wie Achtjährige eben so sind."
Weiter heißt es in dem Angebotstext, dass die Achtjährige gerne spiele, für ihr Alter aber etwas klein sei. Ihr Gewicht wird mit 17 Kilo angegeben. Zudem wird das Kind als "pflegeleicht" angepriesen - allderdings nur "wenn man sie sich selbst überlässt oder sie vor den Fernseher setzt". Abschließend heißt es, dass man das Mädchen nur persönlich an den Käufer übergeben werde, weil "der Versand bei der deutschen Bundespost immer so kompliziert" sei. Es gebe kein Garantie- und Rückgaberecht, was die Anbieter so erklären: "Wer sie einmal hat, muss sehen, wie er mit ihr klar kommt - ich bin es ja auch acht Jahre."
Ich muss gestehen,daß alleine der Text in dieser Auktion mich total umhaut!!! :shake