Auszug aus dem Regelwerk...
Nach den allgemeinen Reizwortgeschichtenregeln von 1822 ist im §3.3 ganz genau beschrieben, dass keine Wörter, die Mal geschrieben worden sind ausgetauscht oder verändert werden dürfen. Auch nicht, wenn der Verfasser der Meinung ist diese sein zu schwer.
Gerade der Anspruch an die Geschichte steigt mit der Schwierigkeit der 5 vorgegebenen Wörter.
Es gibt aber eine so genannte Ausstiegsklausel die in §6.1 beschrieben steht. Die besagt nämlich, dass der Verfasser selber die Möglichkeit hat eine Geschichte zu seinen Worten zu schreiben. Dadurch erhält er die Möglichkeit leichtere Wörter in Umlauf zu bringen.