Tochter 14 1.Freund 46

E

Elchen

Guest
Mich würde immer noch interessieren,wie lange denn Deine Tochter mit diesem Mann bereits zusammen ist.....
Kennt einer von euch diesen Mann,wieso geht keiner mal auf ihn zu.
Wieso wurde deshalb der Kontakt mit der Tochter abngebrochen???

Ich habe noch eine jüngere Schwester,die im Februar 18 wird...Freunde hat sie ebenfalls,seit sie 13 ist.
Seit sie 14 ist,hat sie einen Freund,der 4 oder 5 Jahre jünger ist wie ich.Ein komisches Gefühl....

Jetzt wird sie wie gesagt 18,da sieht man das komischerweise nicht mehr so eng...
 
S

silentsmile

Guest
Weißt Du Hans, ich denke halt, dies ist eine Situation, wo man besser handeln als reden sollte und ich glaube, das ist es auch, was Franky meint.

Ich weiß nicht, wie das genau läuft mit Sorgerecht usw. aber ich würde bei sowas mit dem Kopf durch die Wand gehen, das darfst Du mir glauben. Wäre es meine Tochter........... meinem Mann dürfte dieser Typ nicht unter die Augen kommen und mir auch nicht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was ein gestandener Mann von Mitte 40 von einer Vierzehnjährigen will, das ist doch krank!

Und die Mutter, die würde ich am liebsten bei den Schultern packen und sie so lange schütteln, bis sie begreift, was sie ihren Kinder antut und ich rede bewusst vom Plural, denn ich seh es kommen, dass es mit den jüngeren Kindern ähnlich kommt. Auch die werden eines Tages "schwierig"....... werden sie dann auch abgeschoben?

Das was man mit dem Mädchen gemacht hat, ist für mich nichts anderes als abgeschoben. Wenn ich mit einem Kind wirklich nicht zurechkomme, dann gibt es professionelle Hilfe, die ich mir holen kann, notfalls auch ein Internat. Da wäre das Kind unter fachkundiger Betreuung, würde seine Schulbildung möglicherweise ausweiten und am Wochenende wäre es da, wo es hingehört, bei seiner Mutter.

Ich hab es schon einmal gesagt, aber ich wiederhole mich gern: für mich sucht das Kind bei diesem Mann Geborgenheit und Zuflucht.

Ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, sie da wegzuholen ihr die Liebe zu geben, die sie so nötig braucht.
 
L

Luthien

Guest
Die silents lassen mal wieder ihre schlechte Laune an anderen aus. Hans, Du nimmst ihnen den Wind aus den Segeln, indem Du auf ihre Angriffe nicht eingehst.
 
S

silentsmile

Guest
Luthien, Du hast die seltene Gabe, immer dann aufzutauchen, wenn es was zu meckern gibt. Aber wenn es Dich befriedigt........
 

daby

EF-Team
Teammitglied
das ist aber dankbar an alle die sich auch bemüht haben sich in deine Situation zu versetzten.
Es gibt überall menschen mit denen man nicht so gut kann.

Es wäre besser, wenn du die Leute, die Du auch angeheizt hast, darüber informierst wie du jetzt weitermachen bzw. handeln wirst um deine Tochter aus dieser miesen Sache rauszuholen!!!!
 
F

flower100

Guest
Hans ist weg...egal, ich schreib´s trotzdem...

1. Warum greift ihr den Mann so an? Wäre ihm alles egal, würde er hier schreiben?

2. Er hat völlig recht damit, wenn er sagt dass er nur sehr wenig tun kann weil er keine gesetzlichen Rechte hat.

3. Sicher kann man ganz klug sagen, ich würde was machen: angefangen von Schädl einschlagen bis das Kind mit Gewalt wegholen.

Meiner Meinung nach geht das stark an der Realität vorbei: denn das Kind hat den Segen der Behörden...weil es alt genug ist um zu entscheiden wo es sich aufhalten will.

Ich denke, das Kind hat sich abgewandt von den Eltern, warum, möchte ich nicht beurteilen. Es ist nicht mehr zugänglich egal was Hans auch immer unternehmen wird. Und wenn das in diesem Alter einmal der Fall ist, ist meistens der Zug abgefahren, dann leben sie ihr eigenes Leben....egal ob einem das gefällt oder nicht. Ihm dafür die ganze Schuld zu geben ist nicht fair, und auch nicht hilfreich.....schließlich macht jeder Fehler.....aber sowas führt in den seltensten Fällen jemand absichtlich herbei.

Ich würde Hans raten, zu signalisieren dass die Tür offen steht wenn sie eines Tages merkt auf dem falschen Trip zu sein, dass er nicht böse und enttäuscht ist bis ans Ende der Tage.....so gibt es noch immer die Möglichkeit dass irgendwann sich doch noch alles einrenkt.


:bye: Flower

P.S. Jemandem vorzuwerfen dass er vor dem PC sitzt und versucht sich Klarheit und Hilfe zu verschaffen halte ich für ziemlich tief. Vor allem wenn ich sehe welche Motivation hier so manch anderer hat....(ich will ja niemand anschauen, gell Mister s....s) und was dabei rüberkommt.
 
S

silentsmile

Guest
flower, er hat hier um Meinungen gebeten und dann werde ich ihm meine Meinung auch sagen.

Und wenn es um mein Kind geht, dann könnten mir sämtliche Gesetze der Welt gestohlen bleiben.

Du meinst, ein Kind mit 14 kann selbst entscheiden, was gut und richtig für sein Leben ist? Sorry, aber da hab ich Zweifel!
 
F

flower100

Guest
Herzallerliebster silentsilent!!

Hans hat genau geschrieben dass er alles unternommen hat was ihm möglich war!!

Original von hanswester
. Meine Ex hatte den Typen angezeigt aber diese nach 2 Wochen aus mir nicht zugängigen Gründen zurückgezogen. Dann habe ich ihn bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, es wurde ermittelt und da es keinen Strafttatbestand gab eingestellt.

Da meine Ex das alleinige Sorgerecht hat habe ich keine realen Möglichkeiten, lediglich könnte ich das alleinige Sorgerecht beantragen, da die "Kurze" sicher nicht zu mir will ist das wohl keine Lösung. Das Jugendamt hat dem Wunsch der Tochter entsprochen als Sie den Wunsch äußerte zum getrennt lebenden Ehemann zu wechseln,

meine Ex kam nicht mehr mit ihr klar. Dieser lässt die "Kurze" mit dem Typen wohl gewähren (mit Wissen und unterstützung des Jugendamtes)

Diesen habe ich zunächst für den kommenden Monat um 100 Euro gekürzt um Gesprächsbedarf zu erzwingen. Schrifftlich meldet sich dort niemand und eine Tel.Nr . ist nicht zu bekommen.


Gerade WEIL es in Wien nicht anders ist....ich mich ziemlich gut mit Jugendamt und Gesetzen auskenne.....und auch mit Kindern.... weiß ich was in real möglich ist und man NICHT erzwingen kann wenn man den Zugang zum Kind verloren hat!!
 
F

flower100

Guest
@Stille

Sorry, hab mich unklar ausgedrückt, aber du warst nicht gemeint!!

Ich bin auch nicht der Meinung dass ein Kind das mit 14 kann, aber, das Gesetz gibt ihm die Möglickeiten.

Ich bin hin und hergerissen bei der Vorstellung, aber der Gedanke an die vielen Kinder und Jugendlichen die auf die Straße flüchten und dann gar nicht mehr zu erreichen sind , macht mich doch nachdenklich.

:bye: Flower
 
S

silentsmile

Guest
flower, ja........ aber die ursachen dafür, die liegen sehr viel tiefer und deren Ursprung sehr viel früher und das ist das traurige - jetzt mal allgemein, nicht speziell auf diesen Fall bezogen.
 
F

flower100

Guest
Original von silent_silent
@ flower

das hast du ja alles sehr schön zitiert....und jetzt ? tatsache bleibt, dass da zwei totalversager ihr kind in eine ganz schlimme situation gebracht haben. und einer der beiden totalversager jammert dann hier noch rum,

Klasse, wahrscheinlich hört er diese Sprüche auch an den Stellen wo er versucht etwas zu erreichen......


und die eigentlichen opfer bleiben auf der strecke. mein gott, seid ihr armseelig, wenn banale gesetze euch schon an eure grenzen führen.....armes deutschland, semper austria....

Was sind dann DEINE konkreten Vorschläge (außer destruktive Kritik)?
Soll er sich eine Pumgum kaufen und dort zuwachsen?
Das mag vielleicht dein Stil sein....ist aber nicht jedermanns Sache...und in meinen Augen auch nicht minder armselig.
Also, WAS soll er tun, wenn das Gesetz und die Tochter sagt, er darf nicht?

Du hast eine 7jährige Tochter? Schön....da ist die Welt noch in Ordnung...glaub aber nicht dass du nie in die Situation kommst in der sie einmal nicht will wie du willst.
 
F

flower100

Guest
@stille

ja stimmt, du bist Mutter so wie ich und du hast deine Kinder bei dir, du hast genau wie ich Aufenthaltsbestimmungsrecht und Obsorge. Wir sind beide hautnah am Geschehen und können ohne (zumindest in meinem Fall ist es so) dass und jemand etwas verbietet oder dreinredet sofort eingreifen wenn wir merken da stimmt was nicht.

Das ist beim getrennt lebenden Elternteil bei weitem nicht der Fall und ich habe mir schon oft Gedanken darüber gemacht wie das wäre.
Bei meinem Sohn z.B. wäre es eine Katastrophe gewesen wenn ich nicht DIE Entscheidungen hätte treffen können die ich getroffen habe. Wenn er z.B. bei seinem Vater gewesen wäre und der alle Rechte gehabt hätte...Oh mein Gott, allein die Vorstellung :uebel

:bye: Flower
 
F

flower100

Guest
RE: @ flower

Original von silent_silent
ähm...ich habe eine 7 jährige tochter ? nicht, dass ich wüsste....aber wenn die mutter hübsch war :rofl

Hoppala, da hätte ich jetzt fast einem Kind Unrecht getan *g*
Das heißt du hast keine Kinder? na, dann ist ja alles klar!


wer redet denn hier von ner pumpgun ? wenn ich als vater etwas will, dann schaff ich das auch. mach dir da mal keine gedanken, dass man auch bei behörden mit der notwendigen beharrlichkeit so einiges erreicht.

HA, HA....tschuldigung....aber bei mir, und das glaube mir, hättest du Null Chancen wenn ich das nicht WILL , ICH kenne meine Rechte.
Nein im Ernst, schau dich einmal um in den passenden Foren dazu...oder auch hier....dann erkennst du sehr schnell was Realität ist.


und noch was.....man, muss ja echt schwer für manche sein.....es geht doch gar nicht darum, ob die tochter etwas nicht will

Und schon wieder kann ich mir das Lachen nicht verbeißen :schuettel
Um WAS bitteschön geht es denn dann?


. es geht darum, dass die tochter in den eltern immer den ansprechpartner haben, den sie brauchen
.

Muss mich hier Hans anschließen...du ließt leider nur die Hälfte, und somit ist mir dir schwer zu diskutieren!
Genau DAS habe ich schon mehrmals zum Ausdruck gebracht.


aber noch weiter will ich dir das echt nicht erklären, weil es ja schon fast lächerlich wird. das sind absolute basics, wie man mit seinen kindern umgeht. und wenn du mal hans' gejammere auf den 'werdegang' der tochter sezierst, wirst sogar du feststellen, dass da schon viel von den eltern versaut wurde.

Stimmt, hab ich auch schon gesagt, aber heißt das jetzt gleichzeitig man muß nun für immer und für den Rest seines Lebens im Keller sitzen sich selbst geiseln und dabei schreien: MEA CULPA-MEA CULPA-MEA MAXIMA CULPA!!!
ODER sollte man vielleicht doch noch eine kitzekleine Chance bekommen um doch noch alles in Ordnung zu bringen?

aber nimm du ruhig weiter die täter in schutz.

Einmal Täter immer Täter? Ja, klar du bist sicher einer der Wenigen der NIEEE einen Fehler gemacht hat. Kongratulatione!!!
 
F

flower100

Guest
RE: @ flower

Original von silent_silent
und soviel geist von jemandem, der aus einem land kommt, in dem man sich überwiegend noch innerhalb der eigenen familie fortpflanzt.... :respekt

Alles klar, deine Ansichten stammen also aus der Habsburgerzeit....na, dann halt ich´s mal wie der alte Kaiser F.J. : Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut :-D

:bye: Flower
 
E

Elchen

Guest
Und schade,,,denn ich denke,Kritik kann man ja ruhig austeilen,aber der Ton macht die Musik :(
 
M

masmins Ehemann

Guest
Original von silent_silent
liebe flower,

mir ist schon bekannt, dass in südbayern die uhren etwas anders ticken. zu deinem posting will ich mich auch gar nicht weiter äussern, weil es sehr weltfremd für deutsche verhältnisse ist. aber in deutschland ist es eben nicht erlaubt, dass ein 46 jähriger eine beziehung mit einer 14 jährigen hat.
und ich bleibe dabei. wäre das meine tochter, sässe ich nicht vor den pc und würde anderen etwas vorjammern. ich würde alle meine rechtlichen möglichkeiten nutzen, der sache ein ende zu setzen. gleichzeitig würde ich der tochter zu JEDER zeit zeigen, dass ich immer für sie da bin.
aber das ist in wien vielleicht anders....

Nur mal so, es ist nicht verboten eine Beziehung zu haben, es ist verboten eine Sexuelle Beziehung zu haben. Und so viel ich weiß gildet das in GANZ Deutschland
 
M

mafa

Guest
aber:

Per Gesetz darfst du ab deinem 14ten Lebensjahr mit deinem Freund oder deiner Freundin schlafen. Liebe lässt sich natürlich nicht einfach so verbieten, und deshalb führt erster Sex unter 14 Jahren nicht gleich zu einer Verurteilung. Vorausgesetzt der Altersunterschied zwischen euch ist nicht zu groß. Hart bestraft werden sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und Erwachsenen.

Nach § 180 StGB macht man sich strafbar, wenn man sexuellen Handlungen einer Person unter 16 Jahren an, vor oder mit Dritten Vorschub leistet. ( Zu den sexuellen Handlungen muss es überhaupt nicht kommen).

Dies kann durch „Vermittlung“ (Herstellen von Beziehungen zwischen dem „Opfer“ und einem Dritten) oder durch „Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheiten“ geschehen. Unter „Gewähren oder Verschaffen“ versteht man Situationen, durch die sexuelle Kontakte wesentlich erleichtert werden, z.B. gemischte Zelte/Räume, Kuschelzelte, die konkrete Steuerung einer persönlichen Beziehung zwischen zwei Minderjährigen usw.

Straffrei bleibt aber, wenn Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren aus eigenem Antrieb sexuelle Handlungen vollziehen.
Kein Verschaffen von Gelegenheiten im Sinne des § 180 StGB stellt das Verteilen von Kondomen dar, weil es bei dieser Vorschrift um das Bereitstellen oder Herbeiführen von äußeren Bedingungen geht.

Für folgende Altersstufen trifft der § 180 StGB zu:
Kinder (unter 14 Jahren): der § 180 StGB kommt in der Regel bei dieser Altersstufe nicht zur Anwendung.
Volljährige (ab 18 Jahren): da der § 180 StGB ausdrücklich von Minderjährigen spricht, trifft der Paragraph auch für diese Altersstufe nicht zu. Sexuelle Beziehungen zwischen Volljährigen sind nicht strafbar – abgesehen von Kuppelei im Zusammenhang mit Prostitution.
Jugendliche (Minderjährige von 14-18 Jahren): Diese Gruppe unterscheidet man nach der Schutzaltersgrenze in die der 14-16jährigen und 16-18jährigen.
-14-16jährige: Nach allgemeiner Rechtsauffassung bezieht sich der § 180 StGB ausdrücklich auf die Altersstufe der unter 16jährigen. Wer sexuellen Handlungen Jugendlicher Vorschub leistet, macht sich strafbar.


Wer es genau wiisen will:



§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder

2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
 

Anna Apfel

Aktives Mitglied
Find immer die Meinungsumschwünge einiger Leute sehr interessant: zuerst sind immer alle voll Mitgefühl und sobald einer draufhaut, machen plötzlich alle mit.
Vor allzu großer Selbstoffenbarung würde ich mich hier sehr zurückhalten, besonders bei heiklen = streitbaren Themen.
 
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