Grundsätzlich bin ich der Meinung das Kinder ein Anrecht auf beide Eltern haben und wenn sie sich trennen, sollte das stets berücksichtigt werde. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein und dem wird ja grundsätzlich durch das gemeinsame Sorgerecht Sorge getragen.
Das die Realität oftmals anders aussieht ist, tut mir für die betroffenen Kinder unendlich leid. Ich möchte nicht in der Haut des Elternteils stecken der dem anderen die Kinder mutwillig entzieht, denn Kinder werden größer und stellen Fragen und fordern irgendwann ihr Recht ein.
Ein großer Unterschied macht für mich, ob es es eine Trennung ist, weil sich die Partner auseinandergelelbt haben, oder es eine Beziehung gewesen ist, wo Gewalt die Vorherrschaft hatte. Dem Partner oder gar dem Kind gegenüber. In diesem Fall sollte wirklich ganz genau hingeschaut werden, wie der Kontakt gestaltet werden kann und vorallem wie oft.
Denn das Kind wird wieder zurückerinnert, evtl. retraumatisiert und das kann wohl kaum dem dem Wohle des Kindes entsprechen und der Kontakt dient dann nur noch ausschließlich dem Wohle des getrennt lebenden Elternteils. Aber wie schon geschrieben ... Elternrecht vor Kindeswohl .....
Mir ist klar das ein Kind die Gefühle seiner Mutter aufnimmt und wiederspiegelt, aber zu sagen, das ein so kleines Kind keine Erinnerung haben kann halte ich für gewagt. Bewusste bildhafte vielleicht weniger, emotionale sicherlich.
Liebe Grüße, Irene
Das die Realität oftmals anders aussieht ist, tut mir für die betroffenen Kinder unendlich leid. Ich möchte nicht in der Haut des Elternteils stecken der dem anderen die Kinder mutwillig entzieht, denn Kinder werden größer und stellen Fragen und fordern irgendwann ihr Recht ein.
Ein großer Unterschied macht für mich, ob es es eine Trennung ist, weil sich die Partner auseinandergelelbt haben, oder es eine Beziehung gewesen ist, wo Gewalt die Vorherrschaft hatte. Dem Partner oder gar dem Kind gegenüber. In diesem Fall sollte wirklich ganz genau hingeschaut werden, wie der Kontakt gestaltet werden kann und vorallem wie oft.
Denn das Kind wird wieder zurückerinnert, evtl. retraumatisiert und das kann wohl kaum dem dem Wohle des Kindes entsprechen und der Kontakt dient dann nur noch ausschließlich dem Wohle des getrennt lebenden Elternteils. Aber wie schon geschrieben ... Elternrecht vor Kindeswohl .....
Mir ist klar das ein Kind die Gefühle seiner Mutter aufnimmt und wiederspiegelt, aber zu sagen, das ein so kleines Kind keine Erinnerung haben kann halte ich für gewagt. Bewusste bildhafte vielleicht weniger, emotionale sicherlich.
Liebe Grüße, Irene