Tochter will nicht zu Vater was kann ich tun?

Irenchen

Aktives Mitglied
Grundsätzlich bin ich der Meinung das Kinder ein Anrecht auf beide Eltern haben und wenn sie sich trennen, sollte das stets berücksichtigt werde. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein und dem wird ja grundsätzlich durch das gemeinsame Sorgerecht Sorge getragen.

Das die Realität oftmals anders aussieht ist, tut mir für die betroffenen Kinder unendlich leid. Ich möchte nicht in der Haut des Elternteils stecken der dem anderen die Kinder mutwillig entzieht, denn Kinder werden größer und stellen Fragen und fordern irgendwann ihr Recht ein.

Ein großer Unterschied macht für mich, ob es es eine Trennung ist, weil sich die Partner auseinandergelelbt haben, oder es eine Beziehung gewesen ist, wo Gewalt die Vorherrschaft hatte. Dem Partner oder gar dem Kind gegenüber. In diesem Fall sollte wirklich ganz genau hingeschaut werden, wie der Kontakt gestaltet werden kann und vorallem wie oft.

Denn das Kind wird wieder zurückerinnert, evtl. retraumatisiert und das kann wohl kaum dem dem Wohle des Kindes entsprechen und der Kontakt dient dann nur noch ausschließlich dem Wohle des getrennt lebenden Elternteils. Aber wie schon geschrieben ... Elternrecht vor Kindeswohl .....

Mir ist klar das ein Kind die Gefühle seiner Mutter aufnimmt und wiederspiegelt, aber zu sagen, das ein so kleines Kind keine Erinnerung haben kann halte ich für gewagt. Bewusste bildhafte vielleicht weniger, emotionale sicherlich.

Liebe Grüße, Irene
 

mafa

Aktives Mitglied
Original von Hextina

Aber von deiner Geschichte auf alle andere Scheidungskinder zu schliessen ist vermessen und grenzverletzend.


Tina, du solltest dir diesen Satz noch einmal in Ruhe ansehen…….du schreibst zwar schnell und gut, aber dieser Satz ist unsachlich und entspricht nicht den Tatsachen. Bis vor einigen Monaten war ich mir meiner eigenen Betroffenheit als Kind noch nicht einmal bewusst..habe im Rahmen der eigene Trennung eben keinerlei Probleme…vielleicht auch, weil ich seinerzeit die möglichen Konflikte hier im Forum besprochen habe und somit Konflikte für meine Familie vermeiden konnte. Ich habe Menschen, auch hier im Forum kennen und verstehen gelernt, nebenbei habe ich hier viele liebe Menschen getroffen, mich neu verlieben können und war dann auch wieder in der Lage, mich völlig zu öffnen.

Aber danke für das Angebot, meine „Psychologin“ nimmt meine Gefühls- und Gedankenwelt bereits öfter auseinander und setzt diese immer wieder liebevoll zusammen.

Jeder von uns hat hier seine eigene Geschichte...Erfahrungen…Sichtweisen…Ideen.. Ängste und Einstellungen…deshalb sind wir ein Forum. Keine unverständlich vorgebrachte Meinung ist unbedingt als falsch zu betrachten, auch nicht die eigene Meinung unbedingt als richtig. Und was am Ende richtig für den Einzelfall ist, muss jeder für sich selbst entscheiden….und sicherlich nicht irgendwelche Mehrheiten im Forum.

Wichtig ist, wie Irene schreibt, der Blick über den Tellerrand….der Versuch, sich mal in die Haut des anderen zu versetzen und ihn auch zu verstehen…vielleicht sogar den Ex-Partner.

Bei einer Trennung sollten sich die Eltern besonders auf das Wohl der Kinder konzentrieren, auch wenn sie dann dadurch ab und zu selbst in den Hintergrund treten müssen. Alleinerziehend ist ein Zustand und sollte nicht das als Ziel betrachtet werden.

Manfred
 
U

usagimoon

Guest
Mafa es ist supertoll wie gut du mit deiner Trennung klarkommst und kamst...dennoch ist es nicht immer so... und nur weil hier vielleicht welche alleinerziehend sein "wollen" ( wer will das schon sein Oo) heisst das aber nicht, das dabei nicht and as Kindeswohl gedacht wird. Es gibt tatsächlich Gründe, weswegen man auch den Kontakt unterbinden soltle, zu einem Elternteil... auch wenn du es nicht glaubst...sowas gibt es tatsächlich. Freut mich ausserdem das deine neue Liebe eine Psychologin ist, auch wenn ich nicht mit einem Therapeuten zusammenleben könnte, hoffe ich das du mit der Wahl zufrieden bist. Eigentlich sollte nämlich der Partner einen nicht analysieren...da gibt es auch oft Probleme... z.B. gehört es zu einem Therapieverlauf dazu, das sich fast immer der Therapeut verliebt in den patienten und umgekehrt..d.as ist ein Prozess, der natuerlich nicht ernst genommen werden soll, denn meistens ist es nur vorruebergehend... sowohl der Therapeut als auch der Patient erleben einen Seelenstrip... und auch für den Therapeuten ist es nichts ehr einfach emotionslos zu bleiben...
Wie gesagt halte ich nichts davon Kinder zu "zwingen" und irgendwann wird die Justiz merken, was da falsch läuft... denn wieso soll man den Kindern beibringen "nein" zu sagen, wenn sie es im gleichen Atemzug verboten kriegn? Das kind versteht die Welt doch nicht mehr.

Bei allem Respekt... du bist traurig, weil du deinen Vater nicht kanntest... aber du kanntest ihn nicht, du weisst nicht, ob es gut gewesen wäre ihn besser zu kenne, vielleicht wäre es sogar schlimmer gewesen, oder weisst du es? Nein!
Deswegen kannst du auch nicht behaupten, das ein Kind immer!!! Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollte. Vielleicht oft, aber nicht immer... da sollte die Jusztiz sich angewöhnen, Einzelfallmässig zu prüfen..

Dein Argument "Rosenkrieg", dazu wollte ich nochmal was sagen. Leider ist es so, dass es oft Dinge gibt, die einem bewusst werden, wenn man in Trennung lebt... das hat dann aber nix damit zu tun, aus "Rache" oder "Hassgefühle" heraus, auf Brechen komm raus, dem Kind eine Bezugsperson zu entziehen... es kann genauso gut sein, dass da alles richtig läuft... aber das kannst DU! nicht beurteilen..oft auch die Richter nicht... sei das mal so im Raum gestellt.
Und natürlich kann auch eine Trennung erfolgt sein, weild a was passiert ist, das es nötig machte sich zu trennen... ich frage Dich... als Beispiel.. Deine Neue Frau hätte sich in der Vergangenheit getrennt, weil der Mann das Kind missbraucht und/oder misshandelt hat. Würdest du ihr raten ihr Kind dort hinzuschicken? Ich glaube nicht, denn dann würdest du fühlen wieso nicht. Ich hoffe du denkst darüber nach...

Jasmin
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
Original von Hextina

Aber von deiner Geschichte auf alle andere Scheidungskinder zu schliessen ist vermessen und grenzverletzend.

Tina, du solltest dir diesen Satz noch einmal in Ruhe ansehen…….du schreibst zwar schnell und gut, aber dieser Satz ist unsachlich und entspricht nicht den Tatsachen.

Also, ich will gern nochmal versuchen ihn zu erklären:

Du darfst nicht aus deinen eigenen Wunden, Wünschen, Ängsten und Verlusten darauf schliessen wie ein anderer Mensch eine solche Geschichte evtl. verarbeitet. Wenn man von sich auf andere schliesst ist das immer eine Grenzverletzung dem anderen gegenüber.

Ich habe dich schon vor Wochen in einem anderen Thread gefragt woher eigentlich dein Frauenbild kommt, ahnst du inzwischen warum?

Gerade weil deine Motivation in diesem Thema und deine Affinität zu ihm anscheinend noch im Vorbewussten war, kann(!) es sein das da unreflektiert auf andere (Trennungskinder) geschlossen wurde.

Jedes Kind verarbeitet den Verlust eines Elternteils anders, auch wenn es sich um Umgangsvereitelung handelt. Manche dissoziienren ihre Gefühle zu dem 'Abhandengekommenen', du nennst das dann PAS. Andere idalisieren den 'Abhandengekommenen', andere reagieren mt Depressionen usw usf.

Es gibt nicht die eine Lösung für Kinder, das ist immer Einzelfall. Es gibt nur Faktoren die eine positive Bewältgung begünstigen und auch diese sind wieder vom individuellen Fall abhängig.

Bis vor einigen Monaten war ich mir meiner eigenen Betroffenheit als Kind noch nicht einmal bewusst..

s.o. vllt verstehst du dich selbst um Längen besser.

habe im Rahmen der eigene Trennung eben keinerlei Probleme…

Ganz andere Baustelle, das Thema ist hat eine hohe Affinität für sich (wie für mich) udn den Grund dafür sollte man kennen.

Aber danke für das Angebot,

Es ging nicht um deine Seelenleben, dafür ist weder das Medium noch ich kompetent, es ging um Blickwinkel auf Verarbeitungsmöglichkeiten.

Bei einer Trennung sollten sich die Eltern besonders auf das Wohl der Kinder konzentrieren, auch wenn sie dann dadurch ab und zu selbst in den Hintergrund treten müssen.

ACK.

Alleinerziehend ist ein Zustand und sollte nicht das als Ziel betrachtet werden.

Sicher nicht, genauso wenig wie zusammbleiben um jeden Preis oder gar der Kinder wegen, und ebenso wenig wie Umgang um jeden Preis.

LG,

Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
Jasmin, nur noch um einiges klarzustellen.

Für eine Umgangsverweigerung müssen gute Gründe vorliegen – d.h. eine große Gefahr für das Kind. Vielleicht ist es richtig, die Entscheidung hier dem Richter, der sich dann auf Gutachten berufen kann, zu überlassen. Bezüglich der Beeinflussung des Kindes durch die Mutter oder Vater gibt es Gesetze, nicht ohne Grund.

Umgangseinschränkungen und Umgangsverbote beginnen mit Vernachlässigung, Alkoholabhängigkeit, Drogensucht, Körperverletzung, Suizidgefahr, drohende Entführung bis zum Missbrauch.

Aber auch hier sollte immer mit dem nötigen Augenmaß bewertet werden….sollten die Gründe zum Beispiel bei dem betreuenden Elternteil (oder nur beim neuen Partnen)..!) vorliegen, wo das Kind hautsächlich lebt – sollte das Kind im Rahmen des Kindeswohl hier vielleicht sogar dann auch einer Umgangseinschränkung unterliegen? Vor dem Gesetz sind alle gleich…? Nur weil einer das Kind bei der Trennung einfach mitnimmt…

Viele der Punkte bezüglich Umgangseinschränkung oder Umgangsverbot sind nachweisbar…nicht alle. Wenn nun nach einer strittigen Trennung wo eben ein Elternteil den Anderen aus dem Leben verbannen will, also höchstens noch den Kontakt über das Bankkonto zulassen will und z.B. geraten wird, doch mal vorsorglich das Kind auf Missbrauch ( öfter bei Kleinkindern) testen....viele Verdachtsfälle und daraufhin oft mehrjährig verhinderter Umgang lassen sich später nicht bestätigen.. sind hier sollten wir weiter unter Missbrauch mit dem Missbrauch schreiben.

Einzelschicksale….nicht immer sind die eigenen Schilderungen 100% objektiv… und daher meistens nur einseitig. Da kann oft hier auch keine schnelle Lösung gefunden, sondern nur das Nachdenken gefördert werden oder entsprechende Wege ( mehr oder weniger feinfühlig) aufgezeichnet werden. Am Ende Entscheiden, möglichst objektiver und mit mehr Wissen, müssen dann notfalls andere….das kostet oft viel Zeit.

Was „meine“ Psychologin betrifft (sie kommt aus den Bereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft und ich bin nicht ihr Patient) – sind noch nicht unbedingt verliebt…aber wir tun uns beide gut und wir lernen beide viel voneinander.


Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Original von Hextina
Du darfst nicht aus deinen eigenen Wunden, Wünschen, Ängsten und Verlusten darauf schliessen wie ein anderer Mensch eine solche Geschichte evtl. verarbeitet. Wenn man von
sich auf andere schliesst ist das immer eine Grenzverletzung dem anderen gegenüber.

Deshalb verzichte ich in der Regel auf eine persönliche Betroffenheit, mache sie nicht zum Thema sondern halte meine Aussagen eher allgemein….basierend auf Erfahrungen, Gruppenarbeit, Foren, Berichten und Gesetzen.

Original von Hextina

Es gibt nicht die eine Lösung für Kinder, das ist immer Einzelfall. Es gibt nur Faktoren die eine positive Bewältgung begünstigen und auch diese sind wieder vom individuellen Fall abhängig.

ACK

Mit meinem Frauenbild komme ich mit den Frauen, mit denen ich lebe oder arbeite in allgemeinen doch noch gut zurecht. :kisses..auch wenn ich die Frauen auch oft nicht verstehe, respektiere ich ihre Meinungen.... denke an mein Harmoniebedürfniss.

Ich würde sogar wieder heiraten...aber nichtunbedingt meine Ex :ablachen.

Manfred
 
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usagimoon

Guest
mafa mir wäre es lieb, würdest du auch mal auf das antworten was ich schreibe ^.-

Liebe Grüße

Jasmin
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Orginal usagimoon
mafa mir wäre es lieb, würdest du auch mal auf das antworten was ich schreibe

:-D endlich sprichts mal jemand aus...mafa muss auch Jurist sein, denn nur die können so wunderbar "ausweichend" antworten :-D (mafa nicht böse gemeint! ich kann dat auch)
 

mafa

Aktives Mitglied
Bei verschiedenen Fragen muss ich länger nachdenken…ist nicht immer einfach, neben dem Job. Viele Fragen kann ich auch nicht beantworten…oder meine Antworten wären gegen die PC. Und bei anderen Fragen hoffe ich, diese im RL nie beantworten zu müssen.

Original von usagimoon

Wie gesagt halte ich nichts davon Kinder zu "zwingen" und irgendwann wird die Justiz merken, was da falsch läuft... denn wieso soll man den Kindern beibringen "nein" zu sagen, wenn sie es im gleichen Atemzug verboten kriegen? [/qoute]


…..aber auch nicht immer den eigenen Hass und Wut auf das Kind übertragen.


Original von usagimoon

da sollte die Jusztiz sich angewöhnen, Einzelfallmässig zu prüfen..

..tut sich doch..

Original von usagimoon

ich frage Dich... als Beispiel.. Deine Neue Frau hätte sich in der Vergangenheit getrennt, weil der Mann das Kind missbraucht und/oder misshandelt hat. Würdest du ihr raten ihr Kind dort hinzuschicken? Ich glaube nicht, denn dann würdest du fühlen wieso nicht. Ich hoffe du denkst darüber nach...

Jasmin

…beim Missbrauch hätte ich erhebliche Bauschschmerzen, schon bei einem begründeten Verdacht.

Bei einem erwiesenen Missbrauch und strafrechtlicher Bewertung findet sicherlich kein Umgang statt und wird sicherlich nicht in Rahmen eines betreuten Umgangs von einem Richter angewiesen.

Ob er nach einigen Jahren zur Traumata-Bewältigung als sinnvoll angesehen werden könnte, kann ich als Laie nicht beurteilen.

Was eine erwiesene Kindesmisshandlung betrifft, kommt es auf die Umstände und besonders auf die mögliche Wiederholungsgefahr an und wie sehr dieser Kontakt für das Kind belastend sein könnte bzw. ob sich dadurch etwas beim Kind etwas positiv verändert.

Wenn ich sicher bin, das Kind ist reif genug, entscheidet hier selbst und ohne Beeinflussung durch die Mutter, ohne Loyalitätsgefühle….dann würde ich den wirklichen Kindeswillen akzeptieren.


Manfred
 

Irenchen

Aktives Mitglied
Bei einem erwiesenen Missbrauch und strafrechtlicher Bewertung findet sicherlich kein Umgang statt und wird sicherlich nicht in Rahmen eines betreuten Umgangs von einem Richter angewiesen.


Aber das ist ja die Krux! Die meisten Missbrauchsfälle werden gar nicht zur Anzeige gebracht und wenn ja, dann ist es oft unendlich schwer zu beweisen wer der Täter war. Das gleiche gilt natürlich auch für Misshandlung.

Morgen ... nein heute, werden zwei fröhliche Kinder zu ihrem Vater aus der Bereitschaftspflege zurückgeführt, obwohl das eine Kind die Attacken seines Vaters fast nicht überlebt hat.

Es sind die beiden Zwillings Buben aus Berlin.

Soviel zu unserer Rechtsprechung.

Gruß, Irene
 

mafa

Aktives Mitglied
Irene, zu diesen Fall bitte ich um mehr Informationen. Konkreten Hinweise auf Misshandlungen oder Missbrauch sollten immer sorgfältig geprüft werden.

Ansonsten zur Rechtsprechung ein Beispiel im Verdachtsfall:

Beschluß Oberlandesgericht Braunschweig vom 5. Nov. 1998, Az. 1 UF 137/98
Zum Umgangsrecht des Vaters bei Vortrag des Verdachts auf sexuellen Mißbrauch an der Tochter

Danach hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist auch zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Im Vordergrund der neuen gesetzlichen Wertung steht damit die Umgangsbefugnis vornehmlich im Kindesinteresse. Es soll gewährleistet werden, dass das Kind zu dem von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen, abwesenden Elternteil Kontakt haben soll, damit die verwandtschaftlichen Beziehungen gepflegt werden können und einer Entfremdung vorgebeugt werden kann.
Dem abwesenden Elternteil soll durch den persönlichen Umgang ermöglicht werden, sich kontinuierlich einen eigenen Eindruck über die persönliche Entwicklung des Kindes zu verschaffen. Eine Beschränkung dieses Umgangsrechtes ist nur angezeigt, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist , § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB. Grundsätzlich ist der von der Antragsgegnerin geäußerte Verdacht des sexuellen Mißbrauchs umgangsrelevant, weil sich bei Erhärtung des Tatverdachts eine schwerwiegende Vertrauensstörung zwischen dem Kind und dem Elternteil entwickeln kann. Allerdings gilt auch hier das Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs, so dass jeweils geprüft werden muss, ob tatsächlich ein konkreter sexueller Mißbrauch vorgekommen ist, dessen weitere Ausübung zu befürchten ist und ob es nicht ausreicht, der nur durch Verdacht begründeten Gefährdung auf andere Weise zu begegnen. Gerade in der Situation eines Vorwurfs des sexuellen Mißbrauchs bietet sich insoweit als weniger gravierender Eingriff in die Umgangsbefugnis der geschützte Umgang an, vgl. OLG Hamm, FamRZ 1993, 1233, 1234.
Dabei braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden, ob tatsächlich ein sexueller Mißbrauch erweisbar ist, denn der vorliegend angeordnete geschützte Umgang, der von kompetenten Mitarbeitern des Jugendamtes begleitet wird, reicht aus, um jegliche Gefährdung seelischer oder sexueller Art des Kindes nach menschlichem Ermessen auszuschließen. Auch die inhaltliche Beschränkung der Besuchszeit auf 3 Stunden wöchentlich und die Begleitung von fachkundigen, umgangsbetreuenden Personen stellt sicher, daß auch ablehnenden Reaktionen des Kindes Rechnung getragen werden kann und diese sich ggfs. vermittelnd in den Vater-Kind-Kontakt einschalten können.
Soweit die Kindesmutter auf der Grundlage der "kinderpsychiatrischen Stellungnahme" der Dr. A. vom 10. Juni 1998 gleichwohl eine Gefährdung sieht, läßt sich dies aus der vorgelegten Stellungnahme nicht erhärten. Die kinderpsychiatrische Stellungnahme befasst sich nur mit der Beurteilung von Realitätskriterien eines Tonbandmitschnitts, der dem Kind zugeordnet worden ist. Diese Stellungnahme rechtfertigt jedenfalls nicht die Annahme, dass die Durchführung eines geschützten Umgangskontaktes dem Kindeswohl entgegensteht. Denn hierzu nimmt der von der Antragsgegnerin überreichte Befund keine Stellung.
Nach alledem obliegt es nunmehr der Antragsgegnerin, will sie sich als erziehungskompetent erweisen, den Vater-Kind-Kontakt auch in der jetzt angeordneten eingeschränkten Ausgestaltung zu fördern. Dies legt ihr das Wohlverhaltensgebot, § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB, auf. Der Entwicklung des Kindes wäre es im höchsten Maße schädlich, wenn infolge eines - sich später als unberechtigt erweisenden Vorwurfs - eine Entfremdung zwischen Vater und Kind eintreten würde, die später erst mühsam wieder aufgearbeitet werden müsste.

Da sich in vielen Fällen der Verdacht nicht erhärtet...auch hier in diversen Forenbeiträgen nachlesbar, ist in meinen Augen so ein Urteil akzeptabel. Wenn hier nicht öfter auch mit dem Missbrauch Missbrauch betrieben würde, wäre eine Bewerung des Einzelfalles beim vorliegen aller Fakten einfacher.

Manfred
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
Dabei braucht der Senat vorliegend nicht zu entscheiden, ob tatsächlich ein sexueller Mißbrauch erweisbar ist, denn der vorliegend angeordnete geschützte Umgang, der von kompetenten Mitarbeitern des Jugendamtes begleitet wird, reicht aus, um jegliche Gefährdung seelischer oder sexueller Art des Kindes nach menschlichem Ermessen auszuschließen.

Genau da liegt der Fehler im System!

Begleiteter Umgang reicht eben nicht um Kinde rvor Retarumatisierungen zu schützen. Sie erleben ihre alteAngst erneut. Ihr Denkvermögen reicht nicht aus um zu begreifen das sie geschützt sind, sie begreifen nur das sie wieder mit dem Elternteil zusammensein müssen der ihnen weh getan hat.

mafa, ich begleite mit einer Kollegin momentan zwei Kinder die nachweislich missbraucht wurden in dem begleiten Umgang zu ihrem Täter. Der ist ja therapiert und hat seine Strafe abgesessen..... also hat er ein Recht auf (noch(!) begleiteten) Umgang aber die Kinder kein Recht auf Schutz mehr.....

Beide Kinder sind inzwischen wieder extrem auffällig, es laufen wieder langwierige Gutachten. Sorry, wenn die Mutter mit ihren Kindern einfach abhauen würde ich könnte es verstehen.

Ebenso darf ich mit ansehen wie es einem Kind ergeht das seiner psychotischen Mutter zugeführt wird, auch begleitet. Damit die Mutter stabilisiert wird, die dem Kind früher mit Messern das Böse rausschneiden wollte.

mafa, Elternrecht wird zunehmend über Kinderrecht gestellt.
Wenn Kinder Anzeichen von Traumatisierungen zeigen dann hat man sie vor ihren Eltern zu schützen. Immer ohne wenn und aber. Und das gilt auch wenn eine Mutter ihr emotional missbraucht. Nicht das du wiedermal denkst ich sehe nur eine Seite.

Ich sehe Kinder kaputt gehen, Tag für Tag, weil Eltern ihre juritischen Rechte einfordern und dieses 'Recht' bekommen.
HTH und EOD,

Tina
 

Irenchen

Aktives Mitglied
Wir können hin und her diskutieren und werden niemals zu einem Konsens kommen, denn jeder schreibt aus seiner eigenen Betroffenheit heraus.

Es bleibt nur jedem Menschen die Möglichkeit, offen durch die Welt zu gehen und offensichtliche Misstände nicht zu ignorieren und das ist mein Anliegen.

Man kann nicht jedem Menschen helfen, aber wenn man nicht bei den Einzelnen damit anfängt, dann wird es auch nicht besser.

In diesem Sinne,

liebe Grüße Irene
 
N

Ninimaus79

Guest
Hi,
erst mal iwe alt ist deine Tochter?
Hat si den mal erzählt warum sie da nicht hin möchte?
lg heike
 

Mariposa

Neues Mitglied
Tochter will nicht zu Papa

Hallo,

meine Tochter (6 J.) will auch plötzlich nicht mehr zu Ihrem Vater, den sie vorher jede Woche gesehen hatte. Nach 2 Monaten teilte sie mir mit, dass sie missbraucht wurde. Jetzt klagt der Vater das Umgangsrecht ein und möchte auch noch das Sorgerecht beantragen.
Meine Odyssee mit den Ämtern und Beratungsstellen macht mich mürbe. Außer 1 Stelle, die mir konkret Tipps und Trost gegeben hat, war ich bisher schockiert über die unprofessionelle und voreingenommene Art und Weise, wie man mir mit diesem Thema begegnet. Ich habe momentan auch das Gefühl, nur die Rechte der Männer werden in den Vordergrund gestellt und nicht wie es so schön heißt zum Wohl des Kindes!
Jetzt soll sie betreuten Umgang bekommen noch bevor es eine wetiere Klärung gibt. Ich könnte so langsam richtig Ausflippen. Da hört man immer jedes 3./4. Kind wird missbraucht und keiner kann und will einem so richtig helfen.

Weiß jemand was zum Thema Beweisführung bei sexuellem Missbrauch?
 
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