Original von Aries
Original von Cat78
Original von Daniela.D
Hm,ich glaub nicht das es ihr um das "Hängt ihn auf" geht,sondern eher darum,das,wie es auch bei der Julia bei uns,darum geht,das nicht immer wieder vorbestrafte Sexualtäter auf freien Fuß kommen.
So habe ich das auch herausgelesen.
Dazu muss ich sagen auch wie schlimm die Tat auch gewesen sien mag. kein Mensch auch kein Gericht hat das recht einen anderen Menschen umzubringen. Das ist genaus ein Mord wie den, den der Verurteilte begangen hat und nur weil dieses Urteil von einem Gericht gesprochen ist ändert es nichts daran das es immer noch Mord ist.
Das sehe ich ein bissle anders.
Solche kranken Hirne, die kleine Kinder mißbrauchen, quälen, töten, kann man nicht heilen. Und wenn er 50 Jahre in ner Anstalt ist.
Wiviele Sexualstraftäter werden nach verbüster Strafe "rückfällig"? - Zuviele!
Es wäre auch ein Mord, da geb ich dir recht. Aber es wäre ein Mord an jemandem der nicht fähig ist in der Gesellschaft zu leben.
Der Täter hat sich das Recht rausgenommen ein Leben zu beenden, den (kleinen) Menschen vorher noch zu quälen. So einer hat bei mir das Recht auf sein Leben verwirkt.
Sollte jemals einer meiner Tochter soetwas antun, ich würde sehr wahrscheinlich auch zur Mörderin werden, egal ob ich bis ans Ende meiner Tage im Knast sitzen würde.
Das Argument, daß mir das meine Tochter auch nicht wieder bringen würde, zählt für mich nicht. Ich hätte die Gewissheit, daß dieser Mensch nie wieder soetwas machen kann, nicht nach einigen Jahren aus der Haft entlassen wird und wieder das gleiche macht.
So ein Mensch ist nichtmal würdig unsre Luft zu atmen.
Aber meist sind ja die Täter ganz "arme" Menschen, haben ja zu 90% ne schlechte Kindheit gehabt, worauf man dann die Tat schieben kann...
Original von Cat78
Dazu muss auch gesagt werden das Sexualstraftäter gerade wenn sie sich an Kindern vergangen haben in der hackordnung im Knast noch unter den Vergewaltigern kommen. Ich denke nicht das sie ein leichtes Restleben haben werden.
Original von Trine
Tatsache ist, dass ich solche Taten natürlich schon immer sehr schlimm fand, dennoch war es für mich tatsächlich immer weit weg. Nun bin ich selbst Mutter und wenn ich über derlei Taten höre / lese, läuft mir ein eiskalter Schauer über den Rücken, denn die Vorstellung, dass es die eigenen Kinder treffen könnte, ist für mich bereits schlimm genug.
Original von Natschgi
Original von Cat78
Dazu muss auch gesagt werden das Sexualstraftäter gerade wenn sie sich an Kindern vergangen haben in der hackordnung im Knast noch unter den Vergewaltigern kommen. Ich denke nicht das sie ein leichtes Restleben haben werden.
@Cat
Du mußt es mir jetzt nicht glauben, aber diese "Menschen" genießen mehr Privilegien als andere Straftäter. Sie bekommen Einzelzellen denn sie haben ja Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit (so steht es im Gesetz). Sie bekommen Rechtsbeistand, Sozialarbeiter und Psychologen gestellt...und das alles NATÜRLICH kostenlos, hingegen das Opfer kann sehen wo es bleibt!
Ich kenne pers. 1 Fall wo der Täter 3 Jahre wegen Vergewaltigung bekam und 2 davon Freigänger war. Das heißt er ging morgens aus dem Knast arbeiten (er beherrscht ein solides Handwerk) und hatte bei den Arbeitgebern (Bedienstete der VA) alle Freiheiten. Man konnte ihn jederzeit allein in der Stadt antreffen.
Gruss Natschgi
Original von Cat78
Ich bezog das auf den Gefangenen untereinander.
Ich auch, die anderen Gefangenen kommen an so einen gar nicht ran.
@Noloose
Auch ohne Eier kann man den Nächsten noch quälen und vergewaltigen.
Mit Kastration wäre das Problem also nur halb gelöst.
Gruss Natschgi
Original von Natschgi
@Noloose
Auch ohne Eier kann man den Nächsten noch quälen und vergewaltigen.
Mit Kastration wäre das Problem also nur halb gelöst.
Gruss Natschgi
Original von Sadhana
Die sexuelle Misshandlung an Kindern ist leider kein Verbrechen, weil die Mindeststrafe unter 2 Jahren liegt.
Original von Chopi
worden, deren angehörige etc. müssen diese qual, ihre trauer etc. ein leben lang mit sich rumtragen, die können nicht mehr aus ihrer haut raus und dann soll solchen menschen gewährt werden, einfach zu sterben? lichta us und das wars? tut mir leid, wenn dann sollen die ihr leben lang diese last mit sich rumtragen, gewissenbisse bekommen, oder auch nicht, aber ihr lebenlang bestraft sein damit, was sie getan haben ...
Original von Chopi
der eine frist seinen kummer in sich rein, der andere brüllt ihn raus, der andere tritt gegen irgendwas, jeder geht damit anders um und wenn diesem menschen keiner gezeigt hat,w ie er damit umgehen soll, dann hat er halt die "arschkarte" gezogen, oder wie darf man das verstehen?
Original von Chopi
... ich will damit nichts verherrlichen, aber warum räumt man diesem menschen nichte in, dass er schreckliches erlebt hat? zählt das dann gar nicht mehr?
vergewaltigungen, mord etc, sowas ist alles schrecklich, aber es gibt immer eine ursache für so ein verhalten und mag es für einige noch so unbegreiflich sein ... das soll nichts rechtfertigen, das kann auch nicht gehen, aber man sollte immernoch bedenken, dass dieser mensch ein mensch ist ....
Original von Sadhana
Original von Trine
Original von Sadhana
Die sexuelle Misshandlung an Kindern ist leider kein Verbrechen, weil die Mindeststrafe unter 2 Jahren liegt.
Ich gebe zu, dass ich keineswegs Paragraphenbewandert bin, aber das entsetzt mich hier gerade ohne Ende !
Es ist kein Verbrechen ????
Tut mir leid Süße
Es ist leider ein Vergehen und kein Verbrechen. Das Strafmaß liegt bei 6 Monaten bis 5 Jahren im Grundtatbestand.
Bei einer Vergewaltigung § 177 StGB liegt die Strage bei 2 Jahren bis zu 10 Jahren. Deshalb ist das erst ein Verbrechen.
§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Original von Sadhana
Liebste Wutz
Genau deshalb fände ich es eher problematisch, wenn generell gefordert werden würde, Sexualstraftätern die Möglichkeit einer Heilung zu verwehren. Das Problem liegt wohl eher darin, dass die Prognosen von Therapeuten nach einer Behandlung nich fundiert genug sind und eine Nachbetreuung denkbar schlecht und das aus so perversen Gründen, wie den Kostenfaktor. Ebenso gilt das für die Therapie. Im Knast und auch in einer forensischen Psychiatrie iwrd gerade besonders gespart und das auf Kosten der Bürger, die geschützt sein wollen.
Der Erfolg einer Therapie hängt nicht nur von der Heilbarkeit des patienten ab, sondern eben auch von der Qualität der Therapie.
Mir ist es nur wichtig eben auch diese Seite zu sehen. :maldrueck
Original von Sadhana
Die Therapeuten sind überlastet und viele haben nicht mal die nötige Kompetenz für die Behandlung von Sexualtherapeuten.