Schwiegereltern

freddilysie

Urlaubsreif
Hallöchen KerstinW,

also wenn ich den ganzen Ärger bei dir sehe bin ich irgentwie froh das meine Schwiegereltern nicht besonderes Interessen an meiner Tochter haben. Irgentwie hätte ich keine Lust auf diesen Ärger. Ich bin froh das sie so weit weg wohnen. Sie rufen zwar alle 3 Wochen mal an aber dann ist meine Maus eh im Bett.

Viel Kraft wünsche ich noch bleibt bei Euren Vorsätzen denn wenn ihr nachgebt werden sie es ein 2 mal ausnutzen.
 

Casami

Namhaftes Mitglied
Hallo Kerstin!!

Da geht es Dir ja derzeit ähnlich wie mir... ich bin auch wiedermal super heftig angekotzt von den Eltern meines Mannes...
Gestern war der Geburtstag von unserer Tochter... DIE waren nicht eingeladen& somit versprach es ein schöner Tag zu werden....bis etwa 17h/17:30h war das auch durchaus so...dann klingelte es...WER konnte das denn noch sein? RICHTIG. Meine sogenannten Schwiegereltern..einfach so stürmten sie unsere Wohnung,stürzeten sich auf die kleine& benahmen sich wie die letzten Volltrottel..diese Art, wie sie mit der kleinen& meiner auch anwesenden Nichte sprachen... abartig..Meine Schwägerin und ich haben echt ne Krise gekriegt!
Während der ganzen Zeit ihres nicht endenwollenden Aufenthaltes bei uns habe ich zwar nicht ein einziges Wort mit ihnen gewechselt (von einem gequälten "Hallo" und einem erleichterten "Tschüß" mal abgesehen) aber dennoch war es natürlich ne echte Qual... ich habe beschlossen, mir mit der kleinen im Laufe der Woche nochmal einen richtig schönen Tag zu machen...logischer Weise OHNE Schwiegerletern..eigentlhc auch ohne sonst jemanden aus der Familie..einfach nur ein "Mama- Tochter- Tag"

So, muss erstmal wieder los... hab noch ein paar Wege zu erledigen..
Liebe Grüße
Casami :winken:
 
M

mafa

Guest
Omas und Opas an die Macht !!

aber meine Damen, die Zeiten als die böse Schwiegermutter :sleep ihr unwesen trieb, sind doch nur Märchen! Auf alle Fäller wird jetzt endlich das Umgangsrecht auch für Oma und Opa einklagbar sein, ob es euch gefällt oder nicht - nach 54 Jahren nähert sich damit Deutschland dem europäischen Standard an.

Also besucht eure Schwiegereltern bevor die Schwiegereltern euch besuchen :-D

endlich nach vielen Jahren und europäischem Druck bewegt sich etwas !!!


Bundesregierung will die Rechtsposition leiblicher Väter stärken#

Mit einem Gesetzentwurf (15/2253) will die Bundesregierung die Rechtsposition leiblicher Väter stärken. Mit dem Entwurf, der die Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vorsieht, sollen nach Angaben der Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres umgesetzt werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legitimierten Mannes anfechten kann, sofern zwischen letzterem und dem Kind keine sozial familiäre Beziehung besteht.

Darüber hinaus sollen Personen und insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine Beziehung hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben. Gleiches soll Verwandten bis zum dritten Grad zugesprochen werden. Nach Angaben der Regierung soll mit dem Gesetzentwurf auf internationale Entwicklungen in Richtung Ausweitung des Umgangs- und Anfechtungsrechts
reagiert werden. Dazu gehöre ein Übereinkommen des Europarates über den
Umgang mit Kindern.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages vom 5.1.2004



Gruß
 
K

KerstinW

Guest
Hi Mafa,
meine Stellungnahme dazu hast Du ja schon in einem anderen Threat. Und im Übrigen!: Meinen Schwieeltern langt die Stunde nicht!!!
Ich denke, nicht alle Großeltern haben das Recht verdient. Ein Kind braucht Vater und Mutter, aber Großeltern nur bis zu einem gewissen Grad!
 

Casami

Namhaftes Mitglied
Hallo Kerstin!!
Ich kann mich da nur anschließen!!!!
So lange Großeltern sich normal verhalten und sich auch in ihren Ansichten im "Hier&Jetzt" befinden UND auch das Kind es möchte, dann spricht ja nichts gegen den Kontakt...aber was bitte soll es bringen, wenn Großeltern, die völlig konservative & fragwürdige Erziehungsmethoden befürworten, ständig Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes nehmen?? Ich denke mal, es würde ein Kind eher verwirren, wenn es beispielsweise 2Mal pro Woche oder so bei Oma& Opa verbringen muss& dort (möglicher Weise) nach deren Vorstellungen manipuliert wird (was ich mir bei meinen Schwiegereltern sehr gut vorstellen könnte; Stichwort "fanatischer Glaube"; ich hatte mal darüber berichtet). Von den Eltern und im Kindergarten erfährt es dann wieder ganz andere Erziehungsmethoden& wie soll so ein Kind dann bitte noch wissen, wo es hingehört?? Davon abgesehen: Viele Kinder sind ja nun in der Situation, dass sie sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits Oma& Opa haben..wenn die alle anfangen, ihr Umgangsrecht einzuklagen, wann bitte habe ich denn dann auch mal Zeit mit meinr Familie allein..Kind geht in den Kiga, Mann arbeitet, ich arbeite.. da ist die gemeinsame Zeit doch eh schon nicht so lang..und dann soll es "Zwangsbesuche" bei Oma& Opa" geben, die eigentlich niemand wirklich will???(weil, WENN man Interesse am Kontakt hätte, dann würde sich ja nicht die Situation ergeben, das die "Gegenseite"irgendwelche Rechte einklagt,oder???)
Also, ich halte davon ja ÜBERHAUPT NIX.
Umgangsrecht für leibliche Väter finde ich ja (unter normalen Umständen) völlig in Ordnung aber alles weitere geht -finde ich- zu weit!!!!
 
K

Katrin

Guest
Die Oma von meinem Großen, wollte nicht mal, daß er geboren wird. Und in 6 Jahren nicht ein Anruf, kein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk! :angryfire Wenn sie ihn jetzt sehen will, nein,niemals.
Ansonsten hab ich heut auch nen "lustigen" Nachmittag vor mir. Meine Schwimu hat nämlich Geburtstag. Abgesehen davon, daß ich mal wieder für das Geschenk zuständig war, darf ich auch noch allein da hin, weil mein Mann lange arbeitet X(
Katrin
 

Casami

Namhaftes Mitglied
NIIIIEE würde ich mir das antun!!!Allein zur Schwiemu!!Neee danke!!!!!
Wünsche Dir jedenfalls, dass die Zeit schnell herum geht& Du den Nachmittag gut überstehst!!! :winken:
 
K

Katrin

Guest
Danke!
Sie ist ja meist ganz nett, nur, ohne überheblich zu klingen, sie ist nicht gerade helle, deshalb ist kaum ein vernünftiges Gespräch möglich.
Wenigstens muß ich heute nicht kochen.
Katrin
 
K

KerstinW

Guest
Hi Katrin,

Original von stefkawin
nur, ohne überheblich zu klingen, sie ist nicht gerade helle, deshalb ist kaum ein vernünftiges Gespräch möglich.

:lhg :lhg Das kenne ich von meiner Ex auch. Ich hoffe für Dich, sie kocht wenigstens gut. Das konnte meine Ex wenigstens. Dafür meint meine heutige so intelligent zu sein, aber kochen kann sie gar nicht :kotz: . Da ißt man sich am Besten vor jeder Feier richtig satt. Das sagen im Übrigen auch ihre eigenen Kinder.

Ich wünsche Dir einen schönen Nachmittag,
Kerstin
 
K

Katrin

Guest
Meine Schwiemu kann auch nicht kochen. Glück für mich, mein mann ist dadurch nämlich absolut anspruchslos,was das Essen betrifft. :-D
Manchmal komme ich ja ganz gut klar mit ihr, aber ich kann ihr nicht ganz verzeihen, wie sie meinen Mann in seiner Kindheit behandelt hat, vor allem, weil sich das oft auf unsere Beziehung auswirkt X(
Gruß Katrin
 
M

mafa

Guest
Hallo,

der Kontakt der Großeltern zu den Kindern ist (wenn auch dann im geringen Umfang) bald auch ein Recht der Großeltern.

Wie dieser gestaltet wird, ist sicherlich abhängig von der jeweiligen Situation und Gegebenheiten. Und Umgang bedeutet nicht gleich Erziehung, könnte sich
auch auf eine Stunde im Park reduzieren.

Nun, liebe Mütter, die Kinder sind nun nicht mehr euer Eigentum, somit würde ich niemals "niemals" sagen.

Und vergesst nicht, eure Kinder werden größer und ziehen euch dann auch zur Rechenschaft. Aus diesem Grund solltet ihr euch mit einer Minimallösung des Umgangsrechts anfreunden und nicht grundlos abschalten.

Ihr selbst braucht ja keinen Umgang mit den Schwiegereltern oder Ex-Schwiegereltern zu pflegen - sondern dieses Recht den Kindern ermöglichen.

Auch was das Umgangsrecht der Väter betrifft, wird sich sehr viel im Sinne der Väter ändern, das neue Kindschaftsrecht ( vor allem für die nichtehelichen Väter) war nur der erste Schritt - Ziel könnte ein 5O/50 für geschiedene Paare bezüglich des Umgangsrecht sein.

Im Fall einer Trennung ist das Cochemner Model auch ein Anfang, keine Scheidung ohne einvernehmliche Umgangsregelung! Vom Gerichtsaaal direkt zur Paartherapie.

Recht ist nun mal Recht - und darauf baut unsere Gesellschaft auf.

Gruß
 
K

Katrin

Guest
@mafa
Ich geb Dir ja in einigen Dingen Recht und würde meiner jetzigen Schwiemu auch nie verbieten ihren Enkel zu sehen,ob ich sie nun mag oder nicht.
Was soll man aber zu einer Oma sagen, die in der Schwangerschaft sagt: ich will nicht, daß dieses Kind auf die Welt kommt, von mir habt ihr null unterstützung,finanziell schon garnicht, und das auch seit 6 Jahren so handhabt?
Tut mir leid, sie wird meinen Sohn nicht sehen, ausser, wenn er selber mal danach fragt.
Gruß Katrin
 
M

mafa

Guest
... nun, sicherlich hat diese Oma auch ihren Stolz und wird sich nie bemühen, den ungeliebten Enkel zu sehen. Wenn aber doch, kannst du es früher ( hoffentlich nach der neuen Rechtauffassung) oder später nicht verhindern.

Was nun die persönlichen Streit betrifft - ist eure Sache und ihr braucht euch ja nicht zu lieben. Auch mit dem Ex seid ihr mehr oder weniger gezwungen, den Umgang zu fördern und zu ermöglichen - siehe Cochemer Modell

hier ein kurzer Auszug:

aus Familienrechts-Forum des ISUV e.V.

Geschrieben

Die Tätigkeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ in Cochem Rheinland-Pfalz) eine Vernetzung aller mit diesem Thema befassten Institutionen, wie Jugendamt, Rechtsanwälte, forensische Sachverständige, Beratungsstellen und Gericht im Kreis Cochem führte dazu, dass sich bis 1996 die Zahl der Sorgerechtsentscheidungen, die auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht beinhalteten, auf 60 % aller Sorgerechtsentscheidungen anwuchs. Seit 1998 bewegt sich diese Zahl bei 100%!

Vorteile: keine Beauftragung von forensischen Sachverständigen, sondern Gutachten sind verfahrensbegleitende Maßnahme (Mediation) und nicht Vorgabe für richterliche Entscheidungen. Kostenersparnisse!

keine Inanspruchnahme mehr von weiteren gerichtlichen Instanzen – weniger Arbeit für Oberlandesgerichte, Kostenersparnis für Eltern.

Vereinbarung Richter und Anwalt: Kurzfristige Verfahrenstermine innerhalb von 14 Tagen!!!!

Rechtsanwälte haben sich verpflichtet, keine streitfördernde Strategie zu fahren. Mehrheit der RA des Kreises schloß sich nach heftigen innerrechts-anwaltlichen Diskussionen den Vorgaben an, die anderen zogen später nach, da sie die Vorteile sahen Keine ellenlange Schriftsätze mit Beschuldigungen, Beschimpfungen und Verunglimpfungen seitens der Rechtsanwälte – nur ein einziger Antrag! Dies rechnet sich auch für Rechtsanwälte, die weniger Arbeit und zufriedene Mandanten haben, die sie weiter empfehlen Keine Stellungnahmen des JA, dafür aber kurzfristiger Haustermin bei den Betroffenen und Anwesenheit bei der Verhandlung. Richter macht Kindesanhörung mit Jugendamt im kindlichen Umfeld – nämlich zu Hause.

Anwälte vertreten die Rechte der Eltern, der Richter die des Kindes.
Keine Verfahrenspfleger oder Betreutes Besuchsrecht mehr notwendig!!!

Auch Trennungen von den Großeltern werden vermieden.

Ziel: Die Eltern müssen auf der Elternebene ins Gespräch kommen, Konsens ist oberste Pflicht - Eltern müssen dem Richter eine Vereinbarung vorlegen.

In hochstrittigen Fällen, in denen es keine Einigung in der Verhandlung gibt, unterbricht Richter die Verhandlung und sofortiger Beginn der Beratung in der Beratungsstelle. Das Damoklesschwert des Verfahrens schwebt. O-Ton: „Die professionellen Kräfte der Beratungsstellen nehmen SOFORT die Eltern „wie die kleinen Kinder an die Hand“ und begeben sich zur Beratung. Umgehend.

Die Eltern bekommen somit kostenlos eine hoch qualifizierte professionelle Beratung, bis Einigkeit erzielt ist, die die Anwälte dann dem Gericht signalisieren
Die Beratung ist selbstständig und unterliegt nicht der richterlichen Kontrolle
Von 1998 bis 2002 wurde in 96% aller Fälle aus der unfreiwilligen Kooperation eine freiwillige (konsensuale Regelungen). D.h. Verordnete „Therapie“ unter anderem Namen. (tausendfach von Psychologen bestritten - eine verordnete Mediation oder Therapie wäre aussichtslos. Die Ergebnisse von Cochem sprechen GEGEN diese Theorie!!!)

Richter Rudolph O-Ton, was er Eltern schon gesagt hat: „Konsens ist Pflicht! Ihr legt mir euer Kind auf den Richtertisch. Schämt ihr euch nicht?“

Arbeitsweise in Cochem:

In monatlichen Treffen sorgen alle Professionen dafür, dass man sich gegenseitig kennen und schätzen lernt, dabei gibt es keine Behandlung von Einzelfällen, sondern nur Erörterungen der Bedingungen der Zusammenarbeit.

Ziel ist, die Eltern zu befähigen, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Sie bieten nur Hilfe dafür, dass die Eltern ihr Problem selbst lösen (lernen), es wird für sie nicht gelöst.

Durch Öffentlichkeitsarbeit und Tagungen wurde erreicht, dass die Eltern die Gemeinsame Sorge wollen und dass sie inzwischen schon gemeinsam vor der Trennung zum Jugendamt kommen, teilweise mit Kind und gezielten Vorstellungen!!

Schweigepflicht: Beratung und Stellungnahmen nach § 50 (die meist nicht nötig ist!) wird von einer Person durchgeführt und die Frage, ob die Daten und Erkenntnisse aus der Beratung bei einer Stellungnahme verwendet werden dürfen, wird schon am Anfang gestellt. Stellungnahmen gibt es nur noch sehr selten, weil die Probleme schon auf der Beratungsebene beim Jugendamt gelöst werden.

Die Anwälte schicken die Eltern zur Beratung und machen ihnen klar, dass dies unumgänglich ist. Das JA hat sich verändert. Es will helfen. Es arbeitet jetzt so, dass die Beratung ankommt. Die kommt jetzt an und wird dadurch befriedigend und effektiv.

Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ - Die gesamte Bevölkerung weiß, dass alle Anwälte eingebunden sind. Es gibt nur noch das Gemeinsame Sorgerecht.
 

Casami

Namhaftes Mitglied
@mafa:

OK, grundsätzlich finde ich es ja OK, wenn Großeltern Kontakt zu ihren Enkelkindern haben, WENN sie keinen schlechten Einfluss auf diese haben. Ich sag ja auch nicht, dass meine verhassten Schwiegereltern meine kleine nicht sehen dürfen...wenn mein Mann dabei ist, dann ist das Ok..(natürlich würde ich ihm nie sagen "Schatz geh doch mal wieder zu Deinen Eltern& nimm die kleine mit") aber allein würde ich denen mein Kind keine Minute anvertrauen (& das nicht unbegründet!!!)! Selbst mein Mann würde sie nicht allein dort lassen,weil er weiß,dass sie ne Macke haben& im Grunde hat er auch nicht so den wirklich großen Drang, seine Eltern ständig zu sehen..also das sagt ja wohl auch schon so einiges...
Nee,also...ich finde das alles super überflüssig! Wie schon gesagt: Das Umgangsrecht für leibliche Väter finde ich ja sinnvoll...aber dieser Oma/ Opa- Quatsch der will mir absolut nicht in den Kopf...
 
M

mafa

Guest
diesen Quatsch sehen Oma und Opa aber ganz anders - und dein Kopf sollte sich mit dem Gedanken möglicherweise anfreunden...

... bei einer " Begründung" sofern dies zutreffen sollte, ist sogar dem Vater das Umgangsrecht zu verweigern bzw. einzuschränken, der sogenannte "betreute Umgang". Nur die Umgangsverweigerung aus Rache an dem Ex und seiner buckligen Verwandschaft - so sollte es nicht laufen.

...und welche Schweigereltern streben bei einer auf ihre Person bezogenen "begründeten" Ablehnung schon Umgang an. In der Regel ist es doch, die Mutter sagt den Schwiegereltern, ihr sollt das Kind nie in eurem Leben zu Gesicht bekommen. Zum Beispiel wenn der Vater verstorben, wegen Unterhaltsverweigerung im Knast oder irgendwie verschwunden ist und die Oma oder der Opa das Kind wenigstens mal sehen wollen.

Pauschalen wird es hier nicht geben, nur bald einen Rechtsanspruch.

Gruß
 
K

Katrin

Guest
Ich will nur noch mal betonen: Mein Ex sieht sein Kind und das seine Mutter sich nicht meldet, hat nichts mit Stolz zu tun, er ist ihr einfach egal. Wir hatten auch nie Streit, bis ich schwanger war.
 

Casami

Namhaftes Mitglied
@mafa:
Du scheinst dich da ja ganz gut auszukennen,also kannst Du mir ja auch sicher sagen, was das alles soll????? Es ist ja wohl nicht die Angelegeheit eines Gerichtes, zu entscheiden, wie z.B. wir unser Familienleben führen!!! Das kann ich ja gar nicht glauben!!!!!Da vergeht einem ja komplett die Lust auf Familie..ich möchte gerne selbst entscheiden, wen ich in mein Leben integriere& wen nicht...und so lang meine kleine noch nicht für sich selbst entscheiden kann, sehe ich es als die Aufgabe der Eltern an, zu entscheiden, was gut oder schlecht ist für das Kind!!!
Jetzt mal noch eine Frage: Könnte ein Richter die Frechheit besitzen und trotz begründeter Bedenken der Eltern, den Großeltern ein Umgangsrecht zu gewähren, in der Form,dass sie das Kind für einen gewissen Zeitraum ALLEIN beaufsichtigen?Das würde mich völlig sprachlos machen& mich dazu verleiten, nochmal über meine Familienplanung nachzudenken....
 
M

mafa

Guest
...wie gesagt, der Richter, wenn er gefragt wird, entscheidet im Interesse des Kindes. Deine Argumente sind mir auch viel zu leicht auch auf den Vater zu übertragen - also, umdenken !!!

Wie gesagt, bei einer "Begründung" einer Ablehnung des Umgangs - r e c h t ! für die Großeltern entscheidet der Richter nach Sachlage und im Interesse des Kindes - und diese Entscheidung ist zu akzeptieren.

Nun musste sich Deutschland nach 54 Jahren dem europäischen Rechtsstandard anpassen, was jetzt durch die neuen Rechtssprechung geschaffen wird, ist in vielen eueropäischen Ländern Paxis und hat sich bewährt.

Es lebe Europa !

Gruß
 

Casami

Namhaftes Mitglied
naja..wenn der richter im Interesse des Kindes entscheidet& er die Lebensweise meiner Schwiegereltern mal genauer unter die Lupe nimmt, dann wird er sicher sagen, dass wir den Sicherheitsabstand noch vergrößern sollen!!!!!
 
M

mafa

Guest
... vielleicht sollten wir, solange es keine Kinder bei Quelle zu kaufen gibt und im Bauhaus kein Sperma-Kit zusammengestellt wird, den Sprachgebrauch im Bezug auf das Kind umstellen. Also aus m e i n e m Kind wird u n s e r Kind, aus meiner Familie wird unsere Familie. Was dann die Familienplanung betrifft, sollte die Funktion des Vaters nicht auf die Funktion des Samenspenders und gegebenenfalls Zahlvater reduziert werden. Somit wird dann auch die Umgangsregelung für u n s e r Kind möglicherweise einfacher. Und die Schwiegereltern sind nun mal ein Teil der Familie und haben zumindest im Bezug auf u n s e r e Kinder bald ein gewisses Recht auf Umgang. Wie dieser gestaltet wird, ist zunächst Verhandlungsbasis zwischen Eltern und Großeltern.

Gruß
 
M

Mascha

Guest
Guten Morgen!
Hab ich nicht vor kurzem geschrieben, daß das Jahr gut angefangen hat?!
Jetzt ertrag ich meine Schwimu bald nur noch mit Valium :-D
Nein, gestern ist mir das Lachen vergangen :(
Meine Kleine hatte Fieber und sie kam zu Besuch, hier ein paar Auszüge aus der gestrigen Horrorshow:
39 Grad ist bei Babys kein Fieber( soso, dann hab ich in meiner Kinderkrankenschwesterzeit wohl versehentlich gesunde Kinder behandelt!)
Toll, wenn Kinder krank sind sind sie schmusebedürftiger(sollte ich ihr vielleicht einen Teddy kaufen?)
Bücher sind noch nichts für so kleine, sie verstehen die Handlung nicht(sie ist 9 Mon. und schaut für ihr Leben gerne Bücher an und Babybücher haben keine Handlung nur Bilder, die sie laut Schwimu nur wegen der Farben anschaut). Wenn das so ist, dann muss ich ja auch keine Lieder mehr vorsingen, weil sie eh den Text nicht versteht, oder? :wand
Dann hing mein total geschlauchtes Kind nur an mir dran und hat gejammert und sie hat die ganze Zeit gesagt: Komm doch zu mir. Als es mir zu blöd wurde und sie ihr auf den Arm gedrückt hab, da hat sie Hoppereiterspiele mit ihr gemacht und wieder mal nicht geschnallt, daß die Kleine das gar nicht toll fand. Als ich sie vorsichtig drauf hinwies, hat sie gesagt, sie wird sich schon rühren, wenn ihr was nicht gefällt. JAAAA, das tut sie ja auch, aber wenn mans nicht versteht was ein Kind mit Abwehrhaltung und Kopfwegdrehen sagen will...
Ich krieg echt noch ein Magengeschwür.
Diese Frau wird auf keinen Fall auf mein Kind aufpassen wenn ich wieder arbeite!
 

Casami

Namhaftes Mitglied
so lange "U N S E R" nicht die Omas& Opas miteinschließt, kann ich mit dem Wort leben (und tue dieses ja nun eigentlich auch...Ok..ich verwende ab und zu M E I N, meine aber das Kind meines Mannes& mir)Sie waren ja schließlich auch nicht an der Kinderplanung beteiligt& es stellte sich bei uns sicher nicht die Frage "Wollen wir unseren Eltern mal ein Enkelkind machen?" Ist ja schön und gut, dass sie der Form halber vielleicht zur Familie gehören...aber das ist dann schon alles...Wir -mein Mann, UNSER Kind& ich- sind unsere eigene kleine Familie& unter gewissen Umständen lassen wir eben auch andere DIE WIR MÖGEN an unserem Familienleben teilhaben aber sicher kann/sollte sowas nicht in Zwang ausarten...WER soll denn dabei bitte glücklich werden????? Und ich würde auch nciht sagen, dass ich die Funktion des Vaters auf die des Samenspenders reduziert habe aber unter solchen Umständen vergeht mir einfach die Lust auf weitere Kinderplanung,jedenfalls so lange meine Schwiegereltern leben :mua
 

Casami

Namhaftes Mitglied
Hallo Mascha!
Ich kann das total nachvollziehen...der würde ich meine Tochter auch nicht anvertrauen wollen...
 
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