... nun, sicherlich hat diese Oma auch ihren Stolz und wird sich nie bemühen, den ungeliebten Enkel zu sehen. Wenn aber doch, kannst du es früher ( hoffentlich nach der neuen Rechtauffassung) oder später nicht verhindern.
Was nun die persönlichen Streit betrifft - ist eure Sache und ihr braucht euch ja nicht zu lieben. Auch mit dem Ex seid ihr mehr oder weniger gezwungen, den Umgang zu fördern und zu ermöglichen - siehe Cochemer Modell
hier ein kurzer Auszug:
aus Familienrechts-Forum des ISUV e.V.
Geschrieben
Die Tätigkeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ in Cochem Rheinland-Pfalz) eine Vernetzung aller mit diesem Thema befassten Institutionen, wie Jugendamt, Rechtsanwälte, forensische Sachverständige, Beratungsstellen und Gericht im Kreis Cochem führte dazu, dass sich bis 1996 die Zahl der Sorgerechtsentscheidungen, die auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht beinhalteten, auf 60 % aller Sorgerechtsentscheidungen anwuchs. Seit 1998 bewegt sich diese Zahl bei 100%!
Vorteile: keine Beauftragung von forensischen Sachverständigen, sondern Gutachten sind verfahrensbegleitende Maßnahme (Mediation) und nicht Vorgabe für richterliche Entscheidungen. Kostenersparnisse!
keine Inanspruchnahme mehr von weiteren gerichtlichen Instanzen – weniger Arbeit für Oberlandesgerichte, Kostenersparnis für Eltern.
Vereinbarung Richter und Anwalt: Kurzfristige Verfahrenstermine innerhalb von 14 Tagen!!!!
Rechtsanwälte haben sich verpflichtet, keine streitfördernde Strategie zu fahren. Mehrheit der RA des Kreises schloß sich nach heftigen innerrechts-anwaltlichen Diskussionen den Vorgaben an, die anderen zogen später nach, da sie die Vorteile sahen Keine ellenlange Schriftsätze mit Beschuldigungen, Beschimpfungen und Verunglimpfungen seitens der Rechtsanwälte – nur ein einziger Antrag! Dies rechnet sich auch für Rechtsanwälte, die weniger Arbeit und zufriedene Mandanten haben, die sie weiter empfehlen Keine Stellungnahmen des JA, dafür aber kurzfristiger Haustermin bei den Betroffenen und Anwesenheit bei der Verhandlung. Richter macht Kindesanhörung mit Jugendamt im kindlichen Umfeld – nämlich zu Hause.
Anwälte vertreten die Rechte der Eltern, der Richter die des Kindes.
Keine Verfahrenspfleger oder Betreutes Besuchsrecht mehr notwendig!!!
Auch Trennungen von den Großeltern werden vermieden.
Ziel: Die Eltern müssen auf der Elternebene ins Gespräch kommen, Konsens ist oberste Pflicht - Eltern müssen dem Richter eine Vereinbarung vorlegen.
In hochstrittigen Fällen, in denen es keine Einigung in der Verhandlung gibt, unterbricht Richter die Verhandlung und sofortiger Beginn der Beratung in der Beratungsstelle. Das Damoklesschwert des Verfahrens schwebt. O-Ton: „Die professionellen Kräfte der Beratungsstellen nehmen SOFORT die Eltern „wie die kleinen Kinder an die Hand“ und begeben sich zur Beratung. Umgehend.
Die Eltern bekommen somit kostenlos eine hoch qualifizierte professionelle Beratung, bis Einigkeit erzielt ist, die die Anwälte dann dem Gericht signalisieren
Die Beratung ist selbstständig und unterliegt nicht der richterlichen Kontrolle
Von 1998 bis 2002 wurde in 96% aller Fälle aus der unfreiwilligen Kooperation eine freiwillige (konsensuale Regelungen). D.h. Verordnete „Therapie“ unter anderem Namen. (tausendfach von Psychologen bestritten - eine verordnete Mediation oder Therapie wäre aussichtslos. Die Ergebnisse von Cochem sprechen GEGEN diese Theorie!!!)
Richter Rudolph O-Ton, was er Eltern schon gesagt hat: „Konsens ist Pflicht! Ihr legt mir euer Kind auf den Richtertisch. Schämt ihr euch nicht?“
Arbeitsweise in Cochem:
In monatlichen Treffen sorgen alle Professionen dafür, dass man sich gegenseitig kennen und schätzen lernt, dabei gibt es keine Behandlung von Einzelfällen, sondern nur Erörterungen der Bedingungen der Zusammenarbeit.
Ziel ist, die Eltern zu befähigen, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Sie bieten nur Hilfe dafür, dass die Eltern ihr Problem selbst lösen (lernen), es wird für sie nicht gelöst.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und Tagungen wurde erreicht, dass die Eltern die Gemeinsame Sorge wollen und dass sie inzwischen schon gemeinsam vor der Trennung zum Jugendamt kommen, teilweise mit Kind und gezielten Vorstellungen!!
Schweigepflicht: Beratung und Stellungnahmen nach § 50 (die meist nicht nötig ist!) wird von einer Person durchgeführt und die Frage, ob die Daten und Erkenntnisse aus der Beratung bei einer Stellungnahme verwendet werden dürfen, wird schon am Anfang gestellt. Stellungnahmen gibt es nur noch sehr selten, weil die Probleme schon auf der Beratungsebene beim Jugendamt gelöst werden.
Die Anwälte schicken die Eltern zur Beratung und machen ihnen klar, dass dies unumgänglich ist. Das JA hat sich verändert. Es will helfen. Es arbeitet jetzt so, dass die Beratung ankommt. Die kommt jetzt an und wird dadurch befriedigend und effektiv.
Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ - Die gesamte Bevölkerung weiß, dass alle Anwälte eingebunden sind. Es gibt nur noch das Gemeinsame Sorgerecht.